Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern

Nach Informationen aus Jobcenterkreisen haben die Regionaldirektionen verbindliche Weisungen an die Geschäftsführer und Behördenleiter sämtlicher Jobcenter erlassen und diese verpflichtet zur statistischen Auswertung Informationen und Vorfälle in Jobcentern wie Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern akribisch zu dokumentieren und zu melden.
Zu dokumentieren sind Datum, Dienststelle, Verbalattacken, Gewalterfahrung, Bedrohung, Beschimpfung, Sachbeschädigung, das Werfen von Gegenständen, die Hinzuziehung von Sicherheitsdienst und/oder Polizei usw.)

Diese Erfassung erfolgt in tabellarischer Form, so dass eine übersichtliche Auswertung und gegebenenfalls Vereinfachung der Darstellung möglich ist.

Möglicherweise gehören zur Dokumentation auch die Schadensbezifferung in Euro und die genauere Bezeichnung der Sachschäden.

Personenschäden und angriffsbedingte Ausfallzeiten dürften auch für die statistische Erhebung erheblich sein.

Es wird beantragt,

1. diese Weisung(en) zu übersenden
2. die Rückmeldezyklen zu benennen
3. die statistischen Auswertungen nach Jahren zu übermitteln
4. die Behörden und Ämter zu listen, denen diese Informationen übermittelt werden
5. mitzuteilen ob es weitere Dokumentation gibt, die auch Gewaltattacken gegen Jobcenterkunden und Strafanzeigen gegen Jobcentermitarbeiter erfasst

Ergebnis der Anfrage

Angesichts der vielfältigen Übergriffe, Bombendrohungen gegen Jobcenter, Sachbeschädigungen und Personenschäden klingt es nicht wirklich glaubwürdig, dass die Regionaldirektionen keine Daten erfassen lassen.

Die "Aufrüstung in den Jobcentern" ist anscheinend übertrieben. Sicherheitsdienste und Panzerglas sind wohl eher unnütze Kostenfaktoren.

Zumindest die Gleichgültigkeit der Datenerfassung lässt diesen vermuten. "

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. August 2013
  • Frist
    24. September 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Information…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern
Datum
23. August 2013 08:12
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Informationen aus Jobcenterkreisen haben die Regionaldirektionen verbindliche Weisungen an die Geschäftsführer und Behördenleiter sämtlicher Jobcenter erlassen und diese verpflichtet zur statistischen Auswertung Informationen und Vorfälle in Jobcentern wie Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern akribisch zu dokumentieren und zu melden. Zu dokumentieren sind Datum, Dienststelle, Verbalattacken, Gewalterfahrung, Bedrohung, Beschimpfung, Sachbeschädigung, das Werfen von Gegenständen, die Hinzuziehung von Sicherheitsdienst und/oder Polizei usw.) Diese Erfassung erfolgt in tabellarischer Form, so dass eine übersichtliche Auswertung und gegebenenfalls Vereinfachung der Darstellung möglich ist. Möglicherweise gehören zur Dokumentation auch die Schadensbezifferung in Euro und die genauere Bezeichnung der Sachschäden. Personenschäden und angriffsbedingte Ausfallzeiten dürften auch für die statistische Erhebung erheblich sein. Es wird beantragt, 1. diese Weisung(en) zu übersenden 2. die Rückmeldezyklen zu benennen 3. die statistischen Auswertungen nach Jahren zu übermitteln 4. die Behörden und Ämter zu listen, denen diese Informationen übermittelt werden 5. mitzuteilen ob es weitere Dokumentation gibt, die auch Gewaltattacken gegen Jobcenterkunden und Strafanzeigen gegen Jobcentermitarbeiter erfasst
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen
RD Sachsen, Büro der Geschäftsführung Datum: 04.09.2013 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dan…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen
Betreff
130904_Anfrage zu Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern
Datum
4. September 2013 12:35
Status
Warte auf Antwort
RD Sachsen, Büro der Geschäftsführung Datum: 04.09.2013 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wie folgt beantwortet wird: Die Regionaldirektion Sachsen hat für die in ihrem Geltungsbereich liegenden gemeinsamen Einrichtungen zu den von Ihnen benannten Themen und Bereichen keine Weisungen erlassen. Ihr Antrag ist mangels amtlicher Informationen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen        Büro der Geschäftsführung        Bundesagentur für Arbeit        Regionaldirektion Sachsen        Paracelsusstraße 12        09114 Chemnitz Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet. Jede Form der Kenntnisnahme oder Weitergabe durch Dritte ist unzulässig.  Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss!
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Erstaunen und Betroffenheit habe ich Ihre Antwort vom 04.09.2013 auf meine IFG…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 130904_Anfrage zu Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern
Datum
8. September 2013 11:42
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Erstaunen und Betroffenheit habe ich Ihre Antwort vom 04.09.2013 auf meine IFG-Anfrage „Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern“ zu Kenntnis genommen. Vor dem Hintergrund, dass erst am 21.05.2013 ein Fall schwerster Körperverletzung gegen eine Jobcenter-Mitarbeiterin und am 21.06.2013 eine Bombendrohung gegen das Jobcenter Leipzig medienkundig wurde, halte ich es für unwahrscheinlich, dass das Thema nicht in der einen oder anderen Weise zur Chefsache in Ihrer Behörde gemacht wurde. Die Vorfälle ereigneten sich immerhin in nur 83 km Entfernung von Ihrer Residenz. Vor diesem Hintergrund erlaube ich mir meine Anfrage anders zu formulieren. 1. bitte übersenden Sie mir eine grobe Übersicht der zum Themenkomplex gehörenden Terminsübersichten und Gesprächsteilnehmer 2. und eine Übersicht der in Ihrem Hause erfassten Vorfälle Weitere Rückfragen behalte ich mir ausdrücklich vor. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in

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Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen
RD Sachsen, Büro der Geschäftsführung Datum: 14.10.2013 …
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen
Betreff
131014_Anfrage zu Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern
Datum
14. Oktober 2013 15:04
Status
Anfrage abgeschlossen
RD Sachsen, Büro der Geschäftsführung Datum: 14.10.2013 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wie folgt beantwortet wird: Die Erstellung, Umsetzung, Prüfung und Anpassung von Sicherheitskonzepten obliegt in dezentraler Verantwortung den Agenturen für Arbeit und Jobcentern. Hierbei werden sie durch entsprechende Empfehlungen unterstützt. Jedoch werden keine der Übersichten, wie von Ihnen angefordert, in der Regionaldirektion Sachsen geführt. Insoweit ist Ihr Antrag mangels amtlicher Informationen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen        Büro der Geschäftsführung        Telefon:    +49 3719118-631        Telefax:    +49 3719118-696        E-Mail:     <<E-Mail-Adresse>>        Internet:    www.arbeitsagentur.de        Bundesagentur für Arbeit        Regionaldirektion Sachsen        Paracelsusstraße 12        09114 Chemnitz Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet. Jede Form der Kenntnisnahme oder Weitergabe durch Dritte ist unzulässig.  Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss!