Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern

Nach Informationen aus Jobcenterkreisen haben die Regionaldirektionen verbindliche Weisungen an die Geschäftsführer und Behördenleiter sämtlicher Jobcenter erlassen und diese verpflichtet zur statistischen Auswertung Informationen und Vorfälle in Jobcentern wie Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern akribisch zu dokumentieren und zu melden.
Zu dokumentieren sind Datum, Dienststelle, Verbalattacken, Gewalterfahrung, Bedrohung, Beschimpfung, Sachbeschädigung, das Werfen von Gegenständen, die Hinzuziehung von Sicherheitsdienst und/oder Polizei usw.)

Diese Erfassung erfolgt in tabellarischer Form, so dass eine übersichtliche Auswertung und gegebenenfalls Vereinfachung der Darstellung möglich ist.

Möglicherweise gehören zur Dokumentation auch die Schadensbezifferung in Euro und die genauere Bezeichnung der Sachschäden.

Personenschäden und angriffsbedingte Ausfallzeiten dürften auch für die statistische Erhebung erheblich sein.

Es wird beantragt,

1. diese Weisung(en) zu übersenden
2. die Rückmeldezyklen zu benennen
3. die statistischen Auswertungen nach Jahren zu übermitteln
4. die Behörden und Ämter zu listen, denen diese Informationen übermittelt werden
5. mitzuteilen ob es weitere Dokumentation gibt, die auch Gewaltattacken gegen Jobcenterkunden und Strafanzeigen gegen Jobcentermitarbeiter erfasst

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. August 2013
  • Frist
    24. September 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Information…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen Details
Von
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Betreff
Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern
Datum
23. August 2013 08:14
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Informationen aus Jobcenterkreisen haben die Regionaldirektionen verbindliche Weisungen an die Geschäftsführer und Behördenleiter sämtlicher Jobcenter erlassen und diese verpflichtet zur statistischen Auswertung Informationen und Vorfälle in Jobcentern wie Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern akribisch zu dokumentieren und zu melden. Zu dokumentieren sind Datum, Dienststelle, Verbalattacken, Gewalterfahrung, Bedrohung, Beschimpfung, Sachbeschädigung, das Werfen von Gegenständen, die Hinzuziehung von Sicherheitsdienst und/oder Polizei usw.) Diese Erfassung erfolgt in tabellarischer Form, so dass eine übersichtliche Auswertung und gegebenenfalls Vereinfachung der Darstellung möglich ist. Möglicherweise gehören zur Dokumentation auch die Schadensbezifferung in Euro und die genauere Bezeichnung der Sachschäden. Personenschäden und angriffsbedingte Ausfallzeiten dürften auch für die statistische Erhebung erheblich sein. Es wird beantragt, 1. diese Weisung(en) zu übersenden 2. die Rückmeldezyklen zu benennen 3. die statistischen Auswertungen nach Jahren zu übermitteln 4. die Behörden und Ämter zu listen, denen diese Informationen übermittelt werden 5. mitzuteilen ob es weitere Dokumentation gibt, die auch Gewaltattacken gegen Jobcenterkunden und Strafanzeigen gegen Jobcentermitarbeiter erfasst
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachb…
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Von
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Betreff
AW: Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern
Datum
24. September 2013 20:22
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Stunden, 22 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachb…
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Von
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Betreff
AW: AW: Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern [#4833]
Datum
1. Dezember 2013 00:18
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in Jobcentern" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Monate, 1 Woche überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen
AW: Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in JC Sehr geehrter Antragsteller, vielen Dank für Ihre …
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen
Betreff
AW: Rechtsverstöße, Gewalterfahrung und Sachbeschädigung in JC
Datum
4. Dezember 2013 08:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen hat für die in ihrem Geltungsbereich liegenden gemeinsamen Einrichtungen zu den von Ihnen benannten Themen und Bereichen keine Dienstanweisungen erlassen. Es gibt keine verpflichtenden Erfassungen und Auswertungen. Ihr Antrag ist daher mangels amtlicher Informationen gem. § 1 Abs. 1 S.1 Informationsfreiheitsgesetz abzulehnen. Festzuhalten bleibt, dass die Mitarbeiter der Jobcenter Deeskalationstrainings besucht haben und fortlaufend geschult werden. Dadurch können kritische Punkte bereits im Entstehen konstruktiv und kundenorientiert behandelt werden. Mit freundlichen Grüßen