Rechtsvorschriften, Weisungen, Arbeitsanleitungen, Verfahrensverzeichnisse für die Vergabe und Verwaltung von Steuernummern sowie diesbezügliche Statistiken, Akten und Verzeichnisse

1.) Rechtsvorschriften, Weisungen, Dienstvereinbarungen, Arbeitsanleitungen und Hilfen sowie die Verfahrensverzeichnisse für die Vergabe und Verwaltung von Steuernummern im Bereich der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer sowie
2.) Statistiken über die Zeitdauer der Erledigung von Vorgängen, die die Vergabe, Prüfung, Erfassung und sonstige Verarbeitung, die Änderung, Sperrung oder Löschung von Steuernummern in den unter 1.) angegebenen Bereichen betreffen,
3.) die für das Finanzamt Moers konkretisierten Aktenpläne,
4.) die Akten zur Betreffseinheit S 7281 - Angabe der Steuernummer des leistenden Unternehmens in der Rechnung nach § 14 Abs. 1a in der Obergruppe Bundes- und Landessteuern - respektive das für diese Akten gemäß § 12 Satz 2 und 3 IFG NRW geführte Verzeichnis,
5.) die Akten zur Betreffseinheit S 7398 - Steuernummer und zuständiges Finanzamt im Falle der Fiskalvertretung (§ 22d) in der Obergruppe Bundes- und Landessteuern - respektive das für diese Akten gemäß § 12 Satz 2 und 3 IFG NRW geführte Verzeichnis,
6.) die Akten zur Betreffseinheit O 1072 - Organisationsstatistik; Organisationsübersichten in der Obergruppe Organisation und Verwaltung inklusive Vorakten - respektive das für diese Akten gemäß § 12 Satz 2 und 3 IFG NRW geführte Verzeichnis,
7.) die Akten zur Betreffseinheit O 1074 - Tätigkeits- und Geschäftsberichte; Tätigkeits- und Geschäftsübersichten in der Obergruppe Organisation und Verwaltung inklusive Vorakten - respektive das für diese Akten gemäß § 12 Satz 2 und 3 IFG NRW geführte Verzeichnis.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Februar 2017
  • Frist
    17. März 2017
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Gotthilf Kaus
Antrag gem. IFG NRW wegen Vergabe und Verwaltung von Steuernummern etc. Betreff bei FragDenStaat.de: Rechtsvorsch…
An Finanzamt Kamp-Lintfort Details
Von
Gotthilf Kaus
Via
Briefpost
Betreff
Antrag gem. IFG NRW wegen Vergabe und Verwaltung von Steuernummern etc.
Datum
12. Februar 2017
An
Finanzamt Kamp-Lintfort
Status
Betreff bei FragDenStaat.de: Rechtsvorschriften, Weisungen, Arbeitsanleitungen, Verfahrensverzeichnisse für die Vergabe und Verwaltung von Steuernummern sowie diesbezügliche Statistiken, Akten und Verzeichnisse [via FragDenStaat.de - Anfrage #20303] Datum 12. Februar 2017 09:53 An Finanzamt Moers Status Warte auf Antwort Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Rechtsvorschriften, Weisungen, Dienstvereinbarungen, Arbeitsanleitungen und Hilfen sowie die Verfahrensverzeichnisse für die Vergabe und Verwaltung von Steuernummern im Bereich der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer sowie 2.) Statistiken über die Zeitdauer der Erledigung von Vorgängen, die die Vergabe, Prüfung, Erfassung und sonstige Verarbeitung, die Änderung, Sperrung oder Löschung von Steuernummern in den unter 1.) angegebenen Bereichen betreffen, 3.) die für das Finanzamt Moers konkretisierten Aktenpläne, 4.) die Akten zur Betreffseinheit S 7281 - Angabe der Steuernummer des leistenden Unternehmens in der Rechnung nach § 14 Abs. 1a in der Obergruppe Bundes- und Landessteuern - respektive das für diese Akten gemäß § 12 Satz 2 und 3 IFG NRW geführte Verzeichnis, 5.) die Akten zur Betreffseinheit S 7398 - Steuernummer und zuständiges Finanzamt im Falle der Fiskalvertretung (§ 22d) in der Obergruppe Bundes- und Landessteuern - respektive das für diese Akten gemäß § 12 Satz 2 und 3 IFG NRW geführte Verzeichnis, 6.) die Akten zur Betreffseinheit O 1072 - Organisationsstatistik; Organisationsübersichten in der Obergruppe Organisation und Verwaltung inklusive Vorakten - respektive das für diese Akten gemäß § 12 Satz 2 und 3 IFG NRW geführte Verzeichnis, 7.) die Akten zur Betreffseinheit O 1074 - Tätigkeits- und Geschäftsberichte; Tätigkeits- und Geschäftsübersichten in der Obergruppe Organisation und Verwaltung inklusive Vorakten - respektive das für diese Akten gemäß § 12 Satz 2 und 3 IFG NRW geführte Verzeichnis.
(Von der Wiederholung des von FragDenStaat.de vorgegebenen Begleittextes ist hier aus Platzgründen abgesehen worden.) (Die übliche Briefabschlussformel wurde durch diesen Klammersatz ersetzt.) Gotthilf Kaus P.S.: Nachstehend wiedergegeben ist die automatische Rückmeldung über die Nichtzustellbarkeit der Nachricht via FragDenStaat.de: (Von einer Wiederholung wurde hier abgesehen.)
Mit freundlichen Grüßen Gotthilf Kaus
Gotthilf Kaus
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Finanzamt Kamp-Lintfort Details
Von
Gotthilf Kaus
Betreff
Rechtsvorschriften, Weisungen, Arbeitsanleitungen, Verfahrensverzeichnisse für die Vergabe und Verwaltung von Steuernummern sowie diesbezügliche Statistiken, Akten und Verzeichnisse [#20303]
Datum
12. Februar 2017 09:53
An
Finanzamt Kamp-Lintfort
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Rechtsvorschriften, Weisungen, Dienstvereinbarungen, Arbeitsanleitungen und Hilfen sowie die Verfahrensverzeichnisse für die Vergabe und Verwaltung von Steuernummern im Bereich der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer sowie 2.) Statistiken über die Zeitdauer der Erledigung von Vorgängen, die die Vergabe, Prüfung, Erfassung und sonstige Verarbeitung, die Änderung, Sperrung oder Löschung von Steuernummern in den unter 1.) angegebenen Bereichen betreffen, 3.) die für das Finanzamt Moers konkretisierten Aktenpläne, 4.) die Akten zur Betreffseinheit S 7281 - Angabe der Steuernummer des leistenden Unternehmens in der Rechnung nach § 14 Abs. 1a in der Obergruppe Bundes- und Landessteuern - respektive das für diese Akten gemäß § 12 Satz 2 und 3 IFG NRW geführte Verzeichnis, 5.) die Akten zur Betreffseinheit S 7398 - Steuernummer und zuständiges Finanzamt im Falle der Fiskalvertretung (§ 22d) in der Obergruppe Bundes- und Landessteuern - respektive das für diese Akten gemäß § 12 Satz 2 und 3 IFG NRW geführte Verzeichnis, 6.) die Akten zur Betreffseinheit O 1072 - Organisationsstatistik; Organisationsübersichten in der Obergruppe Organisation und Verwaltung inklusive Vorakten - respektive das für diese Akten gemäß § 12 Satz 2 und 3 IFG NRW geführte Verzeichnis, 7.) die Akten zur Betreffseinheit O 1074 - Tätigkeits- und Geschäftsberichte; Tätigkeits- und Geschäftsübersichten in der Obergruppe Organisation und Verwaltung inklusive Vorakten - respektive das für diese Akten gemäß § 12 Satz 2 und 3 IFG NRW geführte Verzeichnis. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gotthilf Kaus <<E-Mail-Adresse>>
Finanzamt Kamp-Lintfort
Undelivered Mail Returned to Sender This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to in…
Von
Finanzamt Kamp-Lintfort
Betreff
Undelivered Mail Returned to Sender
Datum
12. Februar 2017 09:53
Status
Warte auf Antwort
This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to inform you that your message could not be delivered to one or more recipients. It's attached below. For further assistance, please send mail to postmaster. If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message. The mail system <<Name und E-Mail-Adresse>>: host mail.fin-nrw.de[193.109.238.66] said: 550 5.0.0 <<Name und E-Mail-Adresse>>... Mailbox disabled for this recipient (in reply to RCPT TO command) Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Rechtsvorschriften, Weisungen, Dienstvereinbarungen, Arbeitsanleitungen und Hilfen sowie die Verfahrensverzeichnisse für die Vergabe und Verwaltung von Steuernummern im Bereich der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer sowie 2.) Statistiken über die Zeitdauer der Erledigung von Vorgängen, die die Vergabe, Prüfung, Erfassung und sonstige Verarbeitung, die Änderung, Sperrung oder Löschung von Steuernummern in den unter 1.) angegebenen Bereichen betreffen, 3.) die für das Finanzamt Moers konkretisierten Aktenpläne, 4.) die Akten zur Betreffseinheit S 7281 - Angabe der Steuernummer des leistenden Unternehmens in der Rechnung nach § 14 Abs. 1a in der Obergruppe Bundes- und Landessteuern - respektive das für diese Akten gemäß § 12 Satz 2 und 3 IFG NRW geführte Verzeichnis, 5.) die Akten zur Betreffseinheit S 7398 - Steuernummer und zuständiges Finanzamt im Falle der Fiskalvertretung (§ 22d) in der Obergruppe Bundes- und Landessteuern - respektive das für diese Akten gemäß § 12 Satz 2 und 3 IFG NRW geführte Verzeichnis, 6.) die Akten zur Betreffseinheit O 1072 - Organisationsstatistik; Organisationsübersichten in der Obergruppe Organisation und Verwaltung inklusive Vorakten - respektive das für diese Akten gemäß § 12 Satz 2 und 3 IFG NRW geführte Verzeichnis, 7.) die Akten zur Betreffseinheit O 1074 - Tätigkeits- und Geschäftsberichte; Tätigkeits- und Geschäftsübersichten in der Obergruppe Organisation und Verwaltung inklusive Vorakten - respektive das für diese Akten gemäß § 12 Satz 2 und 3 IFG NRW geführte Verzeichnis. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Finanzamt Kamp-Lintfort
Anfrage an das Finanzamt Moers gem. IFG NRW über die Internetseite "Frag den Staat": Vergabe und Verwalt…
Von
Finanzamt Kamp-Lintfort
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage an das Finanzamt Moers gem. IFG NRW über die Internetseite "Frag den Staat": Vergabe und Verwaltung von Steuernummern
Datum
10. März 2017
Status
Warte auf Antwort
E-Mail vom 2017-03-10 von OFD NRW an Antragsteller mit Antwort auf die Anfrage an das Finanzamt Moers wegen Vergabe und Verwaltung von Steuernummern Betreff: Anfrage an das Finanzamt Moers gem. IFG NRW über die Internetseite "Frag den Staat": Vergabe und Verwaltung von Steuernummern Von: "Pressestelle (OFD)" <(E-Mail-Adresse der OFD-Pressestelle entfernt)> An: (Personenbezogene Namen und E-Mail-Adresse des Antragstellers / Anfragestellers entfernt) Datum: 10.03.2017 14:56:28 Sehr geehrter Herr (Name des Antragstellers / Anfragestellers entfernt), ich nehme Bezug auf Ihre an das Finanzamt Moers gerichtete Anfrage, die zuständigkeitshalber an die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen weitergeleitet wurde. Hierzu nehme ich wie folgt Stellung: Zu 1.) Bezüglich Ihrer Anfrage zu 1. übersende ich Ihnen das Verfahrensverzeichnis zur Gesamtfestsetzung - zentral und dezentral als Anlage. Darüber hinaus gilt für NRW das Konzept zur einheitlichen Steuernummernvergabe. Dabei handelt es um ein auf Bund- und Länderebene erarbeitetes und abgestimmtes Konzept. Eine Veröffentlichung kann gem. § 6 S. 1 Buchstabe c IFG NRW nur mit Zustimmung der anderen Bundesländer und des Bundes erfolgen. Ich weise darauf hin, dass das IFG NRW keine Ermächtigung gibt, die anderen Behörden zu einer Zustimmung zu verpflichten. Dies bitte ich bei einer möglichen Antragstellung zu berücksichtigen. Zu 2.) Sie bitten um Übersendung von Statistiken über die Zeitdauer der Erledigung von Vorgängen, betreffend die Vergabe, Prüfung, Erfassung und sonstige Verarbeitung, die Änderung, Sperrung oder Löschung von Steuernummern im Bereich der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer. Hierüber werden in der Finanzverwaltung jedoch keine statistischen Daten erhoben. § 4 Abs. 1 IFG NRW normiert im Anwendungsbereich des IFG NRW für jede natürliche Person gegenüber den in § 2 IFG NRW benannten Stellen einen Anspruch auf Zugang zu den dort vorhandenen amtlichen Informationen. "Vorhanden" i. S. d. § 4. Abs. 1 IFG NRW meint, dass die öffentliche Stelle die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Informationen hat. Durch das Tatbestandsmerkmal "Vorhandensein" wird sichergestellt, dass die öffentlichen Stellen nicht verpflichtet sind, die vom Antragssteller begehrten Informationen zu (be)schaffen, d.h., dass das IFG NRW dem Antragsteller keinen Informationsbeschaffungsanspruch einräumt. Da die von Ihnen beantragten Daten und Informationen nicht vorhanden sind, besteht kein Anspruch nach dem IFG NRW. Zu 3.) Für das Finanzamt Moers gilt, auch wie alle anderen Ämter, der Aktenplan der Finanzverwaltung und für die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder. Einen darüber hinaus individualisierten Aktenplan speziell für das Finanzamt Moers gibt es nicht. Die von Ihnen angeforderte Information ist freizugänglich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen abrufbar: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Ministerium/Geschaeftsbereich/Dienstleistungen_fuer_die_Verwaltung/aktenplan-bmf-2015.html Zu 4.-7.) § 4 Abs. 1 IFG NRW normiert im Anwendungsbereich des IFG NRW für jede natürliche Person gegenüber den in § 2 IFG NRW benannten Stellen einen Anspruch auf Zugang zu den dort vorhandenen amtlichen Informationen. "Vorhanden" im Sinne des § 4. Abs. 1 IFG NRW meint, dass die öffentliche Stelle die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Informationen hat. Durch das Tatbestandsmerkmal "Vorhandensein" wird sichergestellt, dass die öffentlichen Stellen nicht verpflichtet sind, die vom Antragssteller begehrten Informationen zu (be)schaffen, d.h., dass das IFG NRW dem Antragsteller keinen Informationsbeschaffungsanspruch einräumt. Da die von Ihnen beantragten Daten und Informationen nicht vorhanden sind, besteht kein Anspruch nach dem IFG NRW. (Übliche Schlussformel einer E-Mail oder eines Briefes) Im Auftrag
Gotthilf Kaus
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheit…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Gotthilf Kaus
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rechtsvorschriften, Weisungen, Arbeitsanleitungen, Verfahrensverzeichnisse für die Vergabe und Verwaltung von Steuernummern sowie diesbezügliche Statistiken, Akten und Verzeichnisse“ [#20303]
Datum
10. März 2017 18:55
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20303 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das bloße Bezug-Nehmen seitens der Pressestelle der OFD NRW in Münster auf die IFG-Vorschriften zum Vorhandensein von Akten keinerlei Aussage dazu enthält, ob es die angefragten Akten bei dem Finanzamt Moers wirklich nicht gibt, und weil insbesondere das Nicht-Vorhandensein von Organisationsübersichten und statistiken sowie von Tätigkeits- oder Geschäftsberichten des Finanzamtes Moers schlichtweg unglaubwürdig ist, so als ob das Finanzamt Moers von seiner Leitung freihändig organisiert und geführt würde und das im Internet veröffentlichte Telefonverzeichnis (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/download/file/fid/9119) und der Geschäftsverteilungsplan (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/download/file/fid/9118) aus dem Nichts entstanden wären und als ob das Finanzamt Moers auch nicht rechenschaftspflichtig gegenüber übergeordneten Stellen wäre. Im Übrigen bezweifele ich, dass die Pressestelle der Oberfinanzdirektion NRW in Münster wirklich die nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW zuständige Stelle für die Beantwortung meiner Anfrage nach dem IFG an das Finanzamt Moers ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Gotthilf Kaus Anfragenr: 20303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.03.2017 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Rechtsvorschriften, Weisungen, Arbeitsanleitungen, Verfahrensverzeichnisse für die Vergabe und Verwaltung von Steuernummern sowie diesbezügliche Statistiken, Akten und Verzeichnisse“ [#20303]
Datum
13. März 2017 15:19
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.03.2017 wird hiermit bestätigt.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr IFG-Antrag gegenüber dem Finanzamt Moers vom 12.2.2017 (Az.: 209.2.3.2-909/17) Informationsfreiheitsgesetz Nor…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr IFG-Antrag gegenüber dem Finanzamt Moers vom 12.2.2017 (Az.: 209.2.3.2-909/17)
Datum
29. Mai 2017 16:15
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr IFG-Antrag gegenüber dem Finanzamt Moers vom 12.2.2017 Ihr Schreiben vom 10.3.2017 an mich (Az.: 209.2.3.2-909/17) ________________________________ Sehr geehrter Herr Kaus, in Ihrem Schreiben vom 10.3.2017 bitten Sie um Vermittlung bei Ihrem an das Finanzamt Moers adressierten Informationszugangsantrag vom 12.2.2017. Ihrer Meinung nach sei Ihre Anfrage inhaltlich nicht korrekt beantwortet worden. In Ihrem Antrag hatten Sie um Übersendung verschiedener, in Zusammenhang mit der Vergabe und Verwaltung von Steuernummern stehender Dokumente gebeten. Dieser Antrag wurde durch die OFD NRW am 10.3.2017 beschieden. Zu 1.) Ihres Antrags verweist die OFD NRW in ihrem Bescheid auf das "Konzept zur einheitlichen Steuernummernvergabe". Dieses wurde Ihnen bereits vom BMF im Rahmen Ihrer auch über fragdenstaat.de gestellten Anfrage vom 28.4.2017 (# 20650) zur Verfügung gestellt, https://fragdenstaat.de/anfrage/konzept-zur-einheitlichen-steuernummernvergabe/. Zu 2.) bis 7.) Ihres Antrags beruft sich die OFD NRW darauf, dass die gewünschten Dokumente nicht vorhanden im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW bzw. bezogen auf 3.) aus allgemein zugänglicher Quelle im Sinne des § 5 Abs. 4 IFG NRW beschaffbar seien. Stützt sich die öffentliche Stelle bei der Ablehnung eines Antrags darauf, konkret benannte Informationen seien nicht vorhanden, so genügt dieser Hinweis. Auch besteht aus meiner Sicht keine Veranlassung, an der Glaubhaftigkeit dieser Aussage zu zweifeln. Soweit Sie in der vorliegenden Angelegenheit Zweifel hinsichtlich der Zuständigkeit der OFD NRW haben, da Sie Ihren Antrag an das Finanzamt Moers adressiert haben, mache ich darauf aufmerksam, dass das IFG NRW keine Aussage darüber trifft, wer innerhalb der öffentlichen Stelle für die Antragsbearbeitung zuständig ist. Zu berücksichtigen ist hier insbesondere, dass es sich bei der OFD NRW um die Fachaufsichtsbehörde des Finanzamts Moers handelt (§§ 13 Abs. 2 i.V.m. 7 Abs. 2, § 9 Abs. 2 Landesorganisationsgesetz NRW). Grundsätzlich kann sich eine öffentliche Stelle bei der Beantwortung von IFG-Anträgen auch vertreten lassen, etwa durch einen Rechtsanwalt. Daher kann ich Ihre diesbezüglichen Zweifel nicht teilen. Da die um Information ersuchte öffentliche Stelle Ihre Anfrage aus meiner Sicht nach Maßgabe des IFG NRW ausreichend beantwortet hat, sehe ich keine Veranlassung, den Sachverhalt gegenüber dem Finanzamt Moers bzw. der OFD NRW aufzugreifen. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Mit freundlichen Grüßen