Rechtswidrige Aufnahme von 600.000 abgelehnten Asylantragstellern

In der Presse wird berichtet, dass das BMI auf eine Anfrage von Johannes Singhammer mitgeteilt hat, dass sich in Deutschland mehr als 600.000 Ausländer aufhalten, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Das BMI beruft sich auf das Ausländerzentralregister.

Bitte übermitteln Sie mir alle Informationen zur Rechtslage und sonstiger Gründe, die einer konsequenten Rückführung der abgelehnten Asylantragsteller entgegenstehen.

Wenn geprüft wurde, ob aufgrund des Vorgehens ein Erodieren von rechtlichen Vorgaben zu erwarten ist, bitte ich auch um diesbezügliche Hinweise. So soll etwa Thomas Strobl den Vorgang als "Kapitulation des Rechtsstaats" bezeichnet haben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2015
  • Frist
    28. Februar 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Presse wi…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtswidrige Aufnahme von 600.000 abgelehnten Asylantragstellern [#8525]
Datum
27. Januar 2015 20:01
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Presse wird berichtet, dass das BMI auf eine Anfrage von Johannes Singhammer mitgeteilt hat, dass sich in Deutschland mehr als 600.000 Ausländer aufhalten, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Das BMI beruft sich auf das Ausländerzentralregister. Bitte übermitteln Sie mir alle Informationen zur Rechtslage und sonstiger Gründe, die einer konsequenten Rückführung der abgelehnten Asylantragsteller entgegenstehen. Wenn geprüft wurde, ob aufgrund des Vorgehens ein Erodieren von rechtlichen Vorgaben zu erwarten ist, bitte ich auch um diesbezügliche Hinweise. So soll etwa Thomas Strobl den Vorgang als "Kapitulation des Rechtsstaats" bezeichnet haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
IFG
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
5. Februar 2015
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,0 MB