Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Rechtswidrige Sanktionen des Jobcenter Koeln

Anfrage an: Jobcenter Köln

Ich beantrage mir dir Statistik der Gesamtzahl !! von Sanktionen die vom Jobcenter Koeln in 2012 verhängt, und
durch A: Widerspruch
B: Klageverfahren
C: Beschwerdeverfahren
als rechtswidrig eingestuft wurden zuzusenden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Juli 2013
  • Frist
    9. August 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich beantrage mi…
An Jobcenter Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtswidrige Sanktionen des Jobcenter Koeln
Datum
8. Juli 2013 15:47
An
Jobcenter Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich beantrage mir dir Statistik der Gesamtzahl !! von Sanktionen die vom Jobcenter Koeln in 2012 verhängt, und durch A: Widerspruch B: Klageverfahren C: Beschwerdeverfahren als rechtswidrig eingestuft wurden zuzusenden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Köln
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wurde an die zuständige Stelle weiter…
Von
Jobcenter Köln
Betreff
AW: Rechtswidrige Sanktionen des Jobcenter Koeln
Datum
8. Juli 2013 15:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wurde an die zuständige Stelle weitergeleitet. Sie erhalten in Kürze schriftlich oder telefonisch Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Ihr Jobcenter ________________________________________________________________________________ Bitte haben Sie Verständnis, dass personenbezogene Informationen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail übermittelt werden. Sie finden Ihr Jobcenter im Internet unter http://www.jobcenterkoeln.de/. Telefonisch erreichen Sie uns montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter 0221- 96443401

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Jobcenter Köln
Ihre Anfrage Betreff "Rechtswidrige Sanktionen des Jobcenters Köln" Betreff: Statistiken Sanktionen des …
Von
Jobcenter Köln
Betreff
Ihre Anfrage Betreff "Rechtswidrige Sanktionen des Jobcenters Köln"
Datum
24. Juli 2013 12:07
Status
Warte auf Antwort
Betreff: Statistiken Sanktionen des Jobcenter Köln Sehr <Information-entfernt> das Jobcenter Köln kann Ihrem Antrag nicht stattgeben. Eine Statistik, die Sanktionen danach ausweist, ob sie durch Widersprüche, Klagen oder Beschwerden als rechtswidrig eingestuft wurden, wird vom Jobcenter Köln nicht geführt. Informationen zu Widerspruchs- und Klageverfahren stehen Ihnen ab November 2012 öffentlich einsehbar auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. <http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Widersprueche-und-Klagen/Widersprueche-und-Klagen-Nav.html?year_month=201205> Die Statistiken zu den allgemeinen im Jahr 2012 durch das Jobcenter Köln festgesetzten Sanktionen sind ebenfalls auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Die monatlichen Berichte finden Sie unter diesem Link: <http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Sanktionen/Sanktionen-Nav.html?year_month=201205> Da Sie sich die gewünschten Informationen selbst beschaffen können, liegt ein Ausschlussgrund des Anspruchs aus § 1 Abs. 1 IFG nach § 9 Abs. 3 IFG vor. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Frau Lüke Jobcenter Köln Datenschutzbeauftragte und Compliance Büro der Geschäftsführung, Team 701 Luxemburger Str. 121 50939 Köln Tel.: (0221) 94 29 - 8282 Fax: (0221) 94 29 - 82 02 <<E-Mail-Adresse>> www.jobcenterkoeln.de<http://www.jobcenterkoeln.de/> Diese E-Mail (ggf. nebst Anhang) enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet.
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.