Rechtswidrige Speicherung von Personendaten bei Anwaltskammern?

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Im Zuge einer privaten Feier hat ein niedergelassener Rechtsanwalt erzählt, dass bei der Bundesrechtsanwaltskammer bzw. den regionalen Anwaltkammern Listen über "unbotmäßige" Mandanten geführt werden. Sogenannte "Schwarze Listen". Da der Unterzeichner hier sich einmal vor Jahren bei einer regionalen Anwaltskammer über einen Anwalt wegen Schlechtvertretung beschwert hat, schenkt er nach den eigenen Erfahrungen mit diversen Anwaltskanzleien und deren Verhalten dieser Aussage Glauben und bittet die Bundesbeauftragte um Auskunft, inwieweit dort Erkenntnisse über diese - sicherlich nicht rechtmäßige Speicherung von Personendaten - bestehen. Bzw. zeigt diesen Verdacht hiermit an!

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
Udo vom Bruch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Zuge ein…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
Rechtswidrige Speicherung von Personendaten bei Anwaltskammern? [#185018]
Datum
21. April 2020 12:37
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Zuge einer privaten Feier hat ein niedergelassener Rechtsanwalt erzählt, dass bei der Bundesrechtsanwaltskammer bzw. den regionalen Anwaltkammern Listen über "unbotmäßige" Mandanten geführt werden. Sogenannte "Schwarze Listen". Da der Unterzeichner hier sich einmal vor Jahren bei einer regionalen Anwaltskammer über einen Anwalt wegen Schlechtvertretung beschwert hat, schenkt er nach den eigenen Erfahrungen mit diversen Anwaltskanzleien und deren Verhalten dieser Aussage Glauben und bittet die Bundesbeauftragte um Auskunft, inwieweit dort Erkenntnisse über diese - sicherlich nicht rechtmäßige Speicherung von Personendaten - bestehen. Bzw. zeigt diesen Verdacht hiermit an! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anfragenr: 185018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185018 Postanschrift Udo vom Bruch << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/002 II#0446 Sehr geehrter Herr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang gem. § 1 IFG bzgl. "Rechtswidrige Speicherung von Personendaten bei Anwaltskammern? [#185018]" # 25-780/002 II#0446
Datum
28. April 2020 09:22
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/002 II#0446 Sehr geehrter Herr vom Bruch, in der Anlage erhalten Sie mein Schreiben vom heutigen Tage in der oben bezeichneten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Udo vom Bruch
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich würde Sie bitten, mir Ihre Anfrage an das …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang gem. § 1 IFG bzgl. "Rechtswidrige Speicherung von Personendaten bei Anwaltskammern? [#185018]" # 25-780/002 II#0446 [#185018]
Datum
10. Mai 2020 12:32
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich würde Sie bitten, mir Ihre Anfrage an das zuständige Fachreferat in Kopie zur Verfügung zu stellen und bitte auch die Antwort. Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anfragenr: 185018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185018 Postanschrift Udo vom Bruch << Adresse entfernt >>
Udo vom Bruch
Betr. Geschäftsz. 25-780/002 II#0446 Sehr geehrte<< Anrede >> noch einmal vielen Dank für die schnell…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang gem. § 1 IFG bzgl. "Rechtswidrige Speicherung von Personendaten bei Anwaltskammern? [#185018]" # 25-780/002 II#0446 [#185018]
Datum
11. Mai 2020 13:23
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Betr. Geschäftsz. 25-780/002 II#0446 Sehr geehrte<< Anrede >> noch einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Ergänzend bitte ich Sie um folgende Auskunft und Überlassung der Auskunft der Kammer in Kopie: Wenn Sie schreiben, dass bei Ihnen keine Erkenntnisse über die Speicherung von Personendaten unbotmäßiger Mandanten bei der Bundesrechtsanwaltskammer vorliegen, dann glaube ich Ihnen das gerne und bin auch voller Respekt für Ihre wichtige Tätigkeit. Unter diesem Aspekt sehen Sie bitte die nachfolgenden Ausführungen: Das Fehlen von Erkenntnissen über einen Vorgang bedeutet nicht unbedingt, dass es diesen Vorgang nicht gibt – nach dem Motto was nicht sein darf, gibt es auch nicht. Ich vermute aber mal – nach eigenen Erfahrungen mit Teilen der Anwaltschaft – dass man dort nicht unbedingt diese (mögliche) Speicherung nicht vornimmt oder sie herausstellt. Oder Kenntnis darüber hat, dass dies bei regionalen Anwaltskammern stattfindet. Daher würde ich Sie bitten, sich vielleicht noch einmal bei der Kammer mit einer Anfrage zu vergewissern und uns, wenn Sie bestätigte Erkenntnisse vorliegen haben, dies bescheiden. Sollten Sie bereits Hinweise von Ihrem zuständigen Fachreferat in dieser Angelegenheit haben, würden wir höflich um Überlassung bitten. Mit Dank für Ihre Mühe verbleibt Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anfragenr: 185018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185018
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. Mai 2020 15:11
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/002 II#0446 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr weiterer Antrag auf Informationszugang gem. § 1 IFG bzgl. "Rechtswidrige Speicherung von Personendaten bei Anwaltskammern? [#185018]" # 25-780/002 II#0446 # 25-780/002 II#0446
Datum
19. Mai 2020 15:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/002 II#0446 Sehr geehrter Herr vom Bruch, im Anhang erhalten Sie mein Schreiben in der vorbezeichneten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Udo vom Bruch
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskünfte. Auch wenn es von unserrer Seite Zweifel gibt,…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
AW: Ihr weiterer Antrag auf Informationszugang gem. § 1 IFG bzgl. "Rechtswidrige Speicherung von Personendaten bei Anwaltskammern? [#185018]" # 25-780/002 II#0446 # 25-780/002 II#0446 [#185018]
Datum
24. Mai 2020 12:33
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskünfte. Auch wenn es von unserrer Seite Zweifel gibt, dass Sie evtl. nicht korrekt informiert wurden, sind wir für Ihr Engagement dankbar. Sollten wir - aus anderen Quellen - doch noch Anhaltspunkte für eine solche Speicherung von Daten bekommen, werden wir Ihnen das anzeigen. Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anfragenr: 185018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185018

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Udo vom Bruch
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mühe, damit hat sich zunächst einmal unsere Anfrage erle…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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Udo vom Bruch
Betreff
AW: Ihr weiterer Antrag auf Informationszugang gem. § 1 IFG bzgl. "Rechtswidrige Speicherung von Personendaten bei Anwaltskammern? [#185018]" # 25-780/002 II#0446 # 25-780/002 II#0446 [#185018]
Datum
24. Mai 2020 12:38
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mühe, damit hat sich zunächst einmal unsere Anfrage erledigt und ich darf Sie auf unsere weitere Antwort mit heutigem Datum verweisen. Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anfragenr: 185018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185018