Rechtswissenschaftliche Fakultät - Hausarbeit Zivilrecht Anfängerübung WS 22/23

Anfrage an: Universität Freiburg

- Ergänzende Stellungnahme zur Entscheidung, die Aufgabe zurückzuziehen und durch eine Neue zu ersetzen (bereits bekannt und muss bitte nicht wiederholt werden: https://www.jura.uni-freiburg.de/de/einrichtungen/dekanat/aktuelles/wichtiger-hinweis-hausarbeit-zivilrecht-anfaengeruebung-ws-22-23).
- Fehler-Ursachen-Analyse (wie konnte es dazu kommen?)
- Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Zukunft, damit es nicht erneut zu solchen Fehlern kommt (leider bereits nach Presseangaben zum dritten Mal passiert)
- Information zu personellen Konsequenzen
- Stellungnahme zu Schadensersatz für alle Studierenden, die kurz vor Abschluss ihrer Hausarbeit waren.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. August 2022
  • Frist
    21. September 2022
  • 0 Follower:innen
Jura Student
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ergänzende S…
An Universität Freiburg Details
Von
Jura Student
Betreff
Rechtswissenschaftliche Fakultät - Hausarbeit Zivilrecht Anfängerübung WS 22/23 [#257425]
Datum
19. August 2022 14:16
An
Universität Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Ergänzende Stellungnahme zur Entscheidung, die Aufgabe zurückzuziehen und durch eine Neue zu ersetzen (bereits bekannt und muss bitte nicht wiederholt werden: https://www.jura.uni-freiburg.de/de/einrichtungen/dekanat/aktuelles/wichtiger-hinweis-hausarbeit-zivilrecht-anfaengeruebung-ws-22-23). - Fehler-Ursachen-Analyse (wie konnte es dazu kommen?) - Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Zukunft, damit es nicht erneut zu solchen Fehlern kommt (leider bereits nach Presseangaben zum dritten Mal passiert) - Information zu personellen Konsequenzen - Stellungnahme zu Schadensersatz für alle Studierenden, die kurz vor Abschluss ihrer Hausarbeit waren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jura Student Anfragenr: 257425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257425/
Mit freundlichen Grüßen Jura Student
Universität Freiburg
Sehr geehrter Antragsteller, Ihre Anfrage in o.g. Angelegenheit ist beim Dezernat Recht der Albert-Ludwigs-Univer…
Von
Universität Freiburg
Betreff
AW: Rechtswissenschaftliche Fakultät - Hausarbeit Zivilrecht Anfängerübung WS 22/23 [#257425]
Datum
23. August 2022 08:06
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,4 KB


Sehr geehrter Antragsteller, Ihre Anfrage in o.g. Angelegenheit ist beim Dezernat Recht der Albert-Ludwigs-Universität eingegangen und wird umgehend bearbeitet. Beste Grüße,

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Universität Freiburg
Guten Tag, wie angekündigt kommen wir zurück auf Ihre o.g. Anfrage. Die Prüfung der Sach- und Rechtslage h…
Von
Universität Freiburg
Betreff
AW: Rechtswissenschaftliche Fakultät - Hausarbeit Zivilrecht Anfängerübung WS 22/23 [#257425]
Datum
26. August 2022 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,4 KB


Guten Tag, wie angekündigt kommen wir zurück auf Ihre o.g. Anfrage. Die Prüfung der Sach- und Rechtslage hat ergeben, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG) vorliegend nicht eröffnet ist und insofern kein Anspruch auf Zugang zu den begehrten Informationen besteht. Das Gesetz gilt gemäß § 2 Absatz 3 Nummer 2 LIFG nicht gegenüber den Hochschulen nach § 1 des Landeshochschulgesetzes (LHG), soweit Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen betroffen sind. Ihr Auskunftsbegehren richtet sich an die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und damit an eine staatliche Hochschule im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 LHG. Der Antrag ist jeweils auf Informationen gerichtet, die die Hausarbeit in der Übung für Anfänger:innen II (Zivilrecht) im WS 2022/23 der Juristischen Fakultät der Universität Freiburg betreffen. Dabei handelt es sich um eine Prüfungsleistung („Prüfung“) im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 der Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für das Pflichtfachstudium im Studiengang Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung) und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (StPrO) vom 08. Juli 2016 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 47, Nr. 52, S. 310–326). Weitergehende Auskunftsansprüche nach dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) bzw. dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bestehen bereits deshalb nicht, da es sich bei den begehrten Informationen nicht um Umwelt- bzw. Verbraucherinformationen handelt. Vielen Dank und beste Grüße,