Rechtswissenschaftliche Fakultät: Hausarbeit Zivilrecht Anfängerübung WS 22/23

- Ergänzende Stellungnahme zur Entscheidung, die Aufgabe zurückzuziehen und durch eine Neue zu ersetzen (bereits bekannt und muss bitte nicht wiederholt werden: https://www.jura.uni-freiburg.de/de/einrichtungen/dekanat/aktuelles/wichtiger-hinweis-hausarbeit-zivilrecht-anfaengeruebung-ws-22-23)
- Fehler-Ursachen-Analyse (wie konnte es dazu kommen?)
- Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Zukunft, damit es nicht erneut zu solchen Fehlern kommt (leider bereits nach Presseangaben zum dritten Mal passiert)
- Information zu personellen Konsequenzen
- Stellungnahme zu Schadensersatz für alle Studierenden, die kurz vor Abschluss ihrer Hausarbeit waren.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. August 2022
  • Frist
    21. September 2022
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Jura Student
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ergänzende S…
An Universitätsbibliothek Freiburg/Breisgau Details
Von
Jura Student
Betreff
Rechtswissenschaftliche Fakultät: Hausarbeit Zivilrecht Anfängerübung WS 22/23 [#257403]
Datum
19. August 2022 10:57
An
Universitätsbibliothek Freiburg/Breisgau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Ergänzende Stellungnahme zur Entscheidung, die Aufgabe zurückzuziehen und durch eine Neue zu ersetzen (bereits bekannt und muss bitte nicht wiederholt werden: https://www.jura.uni-freiburg.de/de/einrichtungen/dekanat/aktuelles/wichtiger-hinweis-hausarbeit-zivilrecht-anfaengeruebung-ws-22-23) - Fehler-Ursachen-Analyse (wie konnte es dazu kommen?) - Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Zukunft, damit es nicht erneut zu solchen Fehlern kommt (leider bereits nach Presseangaben zum dritten Mal passiert) - Information zu personellen Konsequenzen - Stellungnahme zu Schadensersatz für alle Studierenden, die kurz vor Abschluss ihrer Hausarbeit waren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jura Student Anfragenr: 257403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257403/
Mit freundlichen Grüßen Jura Student

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Universitätsbibliothek Freiburg/Breisgau
Sehr geehrte/r Jura-Studierender, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> is…
Von
Universitätsbibliothek Freiburg/Breisgau
Betreff
Re: Rechtswissenschaftliche Fakultät: Hausarbeit Zivilrecht Anfängerübung WS 22/23 [#257403]
Datum
19. August 2022 11:09
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte/r Jura-Studierender, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> ist mit der Information der Universitätsbibliothek Freiburg verbunden, die für Ihr Anliegen (die Problematik der teilweise publik gemachten Hausarbeit) der falsche Ansprechpartner ist und deshalb in Bezug auf Ihr Anliegen keine Auskünfte erteilen kann. Bitte wenden Sie sich an Ansprechpartner in Ihrer Fakultät. Herzliche Grüße,