Rector's Cup 2015

- alle Dokumente, die im Zusammenhang mit dem Rector's Cup 2015 entstanden sind (z. B. Einladung, Gästeliste, Anwesenheitsliste, Programmablauf usw.)
- Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. März 2016
  • Frist
    22. April 2016
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rector's Cup 2015 [#16060]
Datum
19. März 2016 08:52
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Dokumente, die im Zusammenhang mit dem Rector's Cup 2015 entstanden sind (z. B. Einladung, Gästeliste, Anwesenheitsliste, Programmablauf usw.) - Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Rector´s Cup 2015 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an uns weitergeleitet. Wir …
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
Rector´s Cup 2015
Datum
4. April 2016 11:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an uns weitergeleitet. Wir stellen die gewünschten Informationen für Sie zusammen und lassen Sie Ihnen zeitnah zukommen. Beste Grüße, Angela Poth
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Sehr geehrtAntragsteller/in der Eingang ihrer Anfrage wird bestätigt. Mit freundlichen Grüßen
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
AW: Rector's Cup 2015 [#16060]
Datum
4. April 2016 14:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in der Eingang ihrer Anfrage wird bestätigt. Mit freundlichen Grüßen
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#12510] Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf …
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#12510]
Datum
19. April 2016 17:36
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage nach dem IFG NRW zum Rector's Cup 2015 teile ich Ihnen vorab mit, dass ich beabsichtige Gebühren i. H. v. 50 Euro zu erheben. Die Verwaltungsgebühren werden auf Grundlage von § 11 Abs. 1, 2 IFG i.V.m. § 1 Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW i.V.m. Anlage Gebührentarif Ziff. 1.3.2. erhoben. Ziff. 1.3.2 sieht für die Erteilung einer Auskunft mit umfangreichem Verwaltungsaufwand eine Gebühr zwischen 10 und 500 Euro vor. Die voraussichtliche Gebühr liegt hierbei im unteren Gebührenrahmen und orientiert sich an dem durch Ihre Anfrage zu veranschlagenden entstehenden Verwaltungsaufwand. Bitte teilen Sie mir unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Gebühren mit, ob Sie weiterhin an der o. g. Auskunftserteilung festhalten. Andernfalls gehe ich hiervon nicht aus. Darf ich davon ausgehen, dass ihre aktuelle ladungsfähige Anschrift die Folgende ist: Antragsteller/in Antragsteller/in, << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >>? Mit freundlichen Grüßen
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#12510] Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf …
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#12510]
Datum
19. April 2016 17:38
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage nach dem IFG NRW zum Rector's Cup 2015 teile ich Ihnen vorab mit, dass ich beabsichtige Gebühren i. H. v. 50 Euro zu erheben. Die Verwaltungsgebühren werden auf Grundlage von § 11 Abs. 1, 2 IFG i.V.m. § 1 Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW i.V.m. Anlage Gebührentarif Ziff. 1.3.2. erhoben. Ziff. 1.3.2 sieht für die Erteilung einer Auskunft mit umfangreichem Verwaltungsaufwand eine Gebühr zwischen 10 und 500 Euro vor. Die voraussichtliche Gebühr liegt hierbei im unteren Gebührenrahmen und orientiert sich an dem durch Ihre Anfrage zu veranschlagenden entstehenden Verwaltungsaufwand. Bitte teilen Sie mir unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Gebühren mit, ob Sie weiterhin an der o. g. Auskunftserteilung festhalten. Andernfalls gehe ich hiervon nicht aus. Darf ich davon ausgehen, dass ihre aktuelle ladungsfähige Anschrift die folgende ist: Antragsteller/in Antragsteller/in, << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >>? Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#12510] [#16060] Einen schönen guten Morgen Frau V…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#12510] [#16060]
Datum
21. September 2016 08:00
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Einen schönen guten Morgen Frau Vu, bitte verzeihen Sie, dass ich mich in der Angelegenheit jetzt erst wieder bei Ihnen melde. Meiner Meinung nach handelt es sich bei meiner Anfrage um eine einfache Anfrage um Übersendung weniger, bei Ihnen größtenteils elektronisch vorhandener Informationen. Die Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben sollte sich innerhalb weniger Minuten aus Ihrer Buchhaltungssoftware entnehmen lassen. Der Verwaltungsaufwand müsste also meiner Meinung nach begrenzt sein. Können Sie mir bitte kurz darlegen, wie Sie die 50 Euro kalkuliert haben? Ich möchte noch einmal auf § 2 VerwGebO IFG NRW verweisen. Da die Informationen mittelbar die Aachener Studierendenschaft der RWTH betrifft, besteht mit Sicherheit ein großes öffentliches Interesse an den Informationen. Ich würde mich deshalb sehr freuen, wenn Sie die Gebühren für mich persönlich erlassen oder mindestens senken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>