Rede der Gleichstellungsbeauftragten des BAMF auf Personalversammlung
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut Medienberichten hielt die Gleichstellungsbeauftragte des BAMF Tanja Biesen auf einer Personalversammlung eine Rede, siehe: http://www.sueddeutsche.de/politik/bundesamt-fuer-migration-und-fluechtlinge-schwere-vorwuerfe-gegen-leitung-des-asyl-bundesamts-1.3807444). Das Skript der Rede wurde im Intranet hochgeladen. Ich beantrage hiermit Zugang zu dem Manuskript und allen weiteren Manuskripten von Reden, die auf dieser Personalversammlung gehalten wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum31. Dezember 2017
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3. Februar 2018
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