Rede der Kulturbeauftragten der Deutschen Botschaft Buenos Aires während des 'Jugendkongresses' im Deutschen Verein Rosario

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Die Rede der Kulturbeauftragten der Deutschen Botschaft Buenos Aires, Maja Dimitroff, während des 'Jugendkongresses #JungesNetzwerk' im Deutschen Verein Rosario.
Dieses Event wurde von der Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland zusammen mit dem Deutschen Verein Rosario organisiert, fand vom 31.08.2019 bis zum 01.09.2019 in diesem Verein statt und stand laut FAAG (Dachverband Deutsch-Argentinischer Vereinigungen) unter der Schirmherrschaft der Deutschen Botschaft Buenos Aires.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    12. Juli 2022
  • Frist
    16. August 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Rede der Kult…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Rede der Kulturbeauftragten der Deutschen Botschaft Buenos Aires während des 'Jugendkongresses' im Deutschen Verein Rosario [#253112]
Datum
12. Juli 2022 12:00
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Rede der Kulturbeauftragten der Deutschen Botschaft Buenos Aires, Maja Dimitroff, während des 'Jugendkongresses #JungesNetzwerk' im Deutschen Verein Rosario. Dieses Event wurde von der Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland zusammen mit dem Deutschen Verein Rosario organisiert, fand vom 31.08.2019 bis zum 01.09.2019 in diesem Verein statt und stand laut FAAG (Dachverband Deutsch-Argentinischer Vereinigungen) unter der Schirmherrschaft der Deutschen Botschaft Buenos Aires.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253112 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253112/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom ??? (Rede beim Deutschen Verein Rosario); Vg. 258-2022…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom ??? (Rede beim Deutschen Verein Rosario); Vg. 258-2022
Datum
13. Juli 2022 15:09
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/i... einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/da...) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Rede beim Deutschen Verein Rosario Man erklärt, es liegen keine amtlichen Informationen gem. Paragraph 2 Ziffer 1 …
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Rede beim Deutschen Verein Rosario
Datum
15. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
53,5 KB
Man erklärt, es liegen keine amtlichen Informationen gem. Paragraph 2 Ziffer 1 IFG im Auswärtigen Amt vor.

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Bescheid vom 15.07.2022 Es ist ein Widerspruch, in dem auf die Aussagen des Bescheides vom 15.07.2022 eingegangen …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid vom 15.07.2022
Datum
27. Juli 2022
An
Auswärtiges Amt
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
praesentation1.pdf
904,4 KB
Es ist ein Widerspruch, in dem auf die Aussagen des Bescheides vom 15.07.2022 eingegangen wird.