Reden des Bundesministers bei nicht-öffentlichen Veranstaltungen seit 2014

Entwürfe sämtlicher (Begrüßungs)-Reden des Bundesministers im Rahmen von nicht-öffentlichen Veranstaltungen im Ministerium seit 2014, die einen repräsentativen oder fachlichen/dienstlichen Bezug aufweisen (ausgeklammert werden Veranstaltungen, die im inneren Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung stehen).

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Übersendung der folgenden Informationen:
- Vorlagen zu Tischreden/Begrüßungsreden/Eingangsstatements des Bundesministers
- Sitzordnung und Teilnehmerliste der Veranstaltung
- Ministervorlage zur Veranstaltung

(Bitte durchsuchen Sie hierfür die Registratur in einem ersten Schritt mit den genannten Eckdaten und den Stichworten „Empfang“, „Empfänge“, „Feierlichkeit(en)“, sowie daran angelehnten Begriffen wie „Abendessen“ und „Feier(n)“ nach einschlägigem Schriftgut.)

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 20.03.2012 (OVG 12 B 27.11), insbesondere in Bezug auf die Beurteilung von personenbezogenen Daten der Gäste: „Mit der Annahme der Einladung der Bundeskanzlerin zu einem Essen im Bundeskanzleramt haben sich die namentlich noch nicht benannten Gäste freiwillig in die Sphäre der einladenden staatlichen Stelle begeben. Anders als in dem typischen Anwendungsfall des § 5 Abs. 1 Satz 1 IFG hat die Beklagte personenbezogene Informationen nicht in Anwendung hoheitlicher Befugnisse erlangt. Ob sie der Einladung nachkommen, konnte von den Eingeladenen frei entschieden werden. […] Überdies konnten die Gäste nicht darauf vertrauen, dass ein Kontakt mit der Bundeskanzlerin im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Amtsgeschäfte nicht an die Öffentlichkeit gelangen würde. Mit der Annahme der Einladung sind sie vielmehr in einen Bereich des öffentlichen Meinungsaustausches eingetreten, der nicht dem Kernbereich ihrer geschützten Privatsphäre zuzurechnen ist. Die Einlassung der Beklagten, dass einige der Gäste des Abendessens aus rein privaten Gründen eingeladen worden seien, rechtfertigt keine andere Beurteilung. Sie vermag schon angesichts des amtlichen Zusammenhangs der Einladung nicht zu überzeugen.“ Ein Drittbeteiligungsverfahren dürfte vor diesem Hintergrund nicht erforderlich werden.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor, da die Vorbereitung und Organisation derartiger Veranstaltungen nicht Teil der Regierungstätigkeit sind (vergl. „Ackermann-Urteile“ VG 2 K 39.10 vom 07.04.2011 sowie OVG 12 B 27.11 vom 20.03.2012).

Sollte für meine IFG-Anfrage eine Begründung erforderlich sein, teile ich Ihnen diese nachfolgend schon einmal vorsorglich mit:

Mit Blick auf den Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes, die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu stärken und die Kontrolle staatlichen Handelns zu verbessern (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 6), kommt meinem Interesse am Informationszugang ein erhebliches Gewicht zu. Im Rahmen von Recherchen untersuche ich die Verflechtungen von Wirtschaft und Politik, um hierüber zu publizieren. Damit weist mein Antrag einen Bezug zu der vom Gesetz bezweckten Transparenz und der Aufklärung der Umstände der politischen Willensbildung auf. Dies gilt im Ergebnis auch für die mein Begehren leitende Frage, mit welchen Personen sich der Bundesminister in Ausübung seines Amtes austauscht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Mai 2016
  • Frist
    28. Juni 2016
  • Kosten dieser Information:
    195,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Entwürfe sämtlic…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reden des Bundesministers bei nicht-öffentlichen Veranstaltungen seit 2014 [#16870]
Datum
25. Mai 2016 10:44
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Entwürfe sämtlicher (Begrüßungs)-Reden des Bundesministers im Rahmen von nicht-öffentlichen Veranstaltungen im Ministerium seit 2014, die einen repräsentativen oder fachlichen/dienstlichen Bezug aufweisen (ausgeklammert werden Veranstaltungen, die im inneren Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung stehen). In diesem Zusammenhang bitte ich um die Übersendung der folgenden Informationen: - Vorlagen zu Tischreden/Begrüßungsreden/Eingangsstatements des Bundesministers - Sitzordnung und Teilnehmerliste der Veranstaltung - Ministervorlage zur Veranstaltung (Bitte durchsuchen Sie hierfür die Registratur in einem ersten Schritt mit den genannten Eckdaten und den Stichworten „Empfang“, „Empfänge“, „Feierlichkeit(en)“, sowie daran angelehnten Begriffen wie „Abendessen“ und „Feier(n)“ nach einschlägigem Schriftgut.) Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 20.03.2012 (OVG 12 B 27.11), insbesondere in Bezug auf die Beurteilung von personenbezogenen Daten der Gäste: „Mit der Annahme der Einladung der Bundeskanzlerin zu einem Essen im Bundeskanzleramt haben sich die namentlich noch nicht benannten Gäste freiwillig in die Sphäre der einladenden staatlichen Stelle begeben. Anders als in dem typischen Anwendungsfall des § 5 Abs. 1 Satz 1 IFG hat die Beklagte personenbezogene Informationen nicht in Anwendung hoheitlicher Befugnisse erlangt. Ob sie der Einladung nachkommen, konnte von den Eingeladenen frei entschieden werden. […] Überdies konnten die Gäste nicht darauf vertrauen, dass ein Kontakt mit der Bundeskanzlerin im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Amtsgeschäfte nicht an die Öffentlichkeit gelangen würde. Mit der Annahme der Einladung sind sie vielmehr in einen Bereich des öffentlichen Meinungsaustausches eingetreten, der nicht dem Kernbereich ihrer geschützten Privatsphäre zuzurechnen ist. Die Einlassung der Beklagten, dass einige der Gäste des Abendessens aus rein privaten Gründen eingeladen worden seien, rechtfertigt keine andere Beurteilung. Sie vermag schon angesichts des amtlichen Zusammenhangs der Einladung nicht zu überzeugen.“ Ein Drittbeteiligungsverfahren dürfte vor diesem Hintergrund nicht erforderlich werden. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor, da die Vorbereitung und Organisation derartiger Veranstaltungen nicht Teil der Regierungstätigkeit sind (vergl. „Ackermann-Urteile“ VG 2 K 39.10 vom 07.04.2011 sowie OVG 12 B 27.11 vom 20.03.2012). Sollte für meine IFG-Anfrage eine Begründung erforderlich sein, teile ich Ihnen diese nachfolgend schon einmal vorsorglich mit: Mit Blick auf den Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes, die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu stärken und die Kontrolle staatlichen Handelns zu verbessern (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 6), kommt meinem Interesse am Informationszugang ein erhebliches Gewicht zu. Im Rahmen von Recherchen untersuche ich die Verflechtungen von Wirtschaft und Politik, um hierüber zu publizieren. Damit weist mein Antrag einen Bezug zu der vom Gesetz bezweckten Transparenz und der Aufklärung der Umstände der politischen Willensbildung auf. Dies gilt im Ergebnis auch für die mein Begehren leitende Frage, mit welchen Personen sich der Bundesminister in Ausübung seines Amtes austauscht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihre Anfrage nach IFG vom 25.6.2016 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Az. 009701 Sehr geehrtAntragste…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihre Anfrage nach IFG vom 25.6.2016
Datum
21. Juli 2016 16:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Az. 009701 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag vom 25. Mai 2016, mit dem Sie den Informationszugang zu den Entwürfen sämtlicher Reden des Bundesministers im Rahmen von nicht öffentlichen Veranstaltungen im Ministerium seit 2014, die einen repräsentativen oder fachlichen/dienstlichen Bezug aufweisen, begehren. Insbesondere bitten Sie um folgende Informationen: - Vorlagen zu Tischreden/Begrüßungsreden/Eingangsstatements des Bundesministers; - Sitzordnung und Teilnehmerliste der Veranstaltung; - die Ministervorlage zur Veranstaltung Ihr Antrag wird derzeit noch geprüft. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird Ihren Antrag zügig bearbeiten. Allerdings ist aufgrund des Umfangs der beantragten Informationen eine Bearbeitung innerhalb eines Monats nicht möglich gewesen. Der von Ihnen beantragte Informationszugang kann zudem Rechte Dritter berühren. Die Unterlagen, die Sie angefordert haben, sind zunächst hinsichtlich personenbezogener Daten und der Frage zu prüfen, ob Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Dritter berührt werden können und daher Verfahren zur Beteiligung Dritter gemäß § 8 IFG durchzuführen sind. Auf dieses Drittbeteiligungsverfahren könnte verzichtet werden, sofern Sie sich mit der Schwärzung derjenigen Informationen einverstanden erklären, die Belange Dritter berühren. Darüber hinaus muss ich Ihnen mitteilen, dass es sich bei der Bearbeitung Ihres Antrags nicht mehr um eine einfache, kostenfrei zu erteilende Auskunft handelt. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes (Beteiligung verschiedener Referate und Prüfung zahlreicher Dokumente im Hinblick auf den Schutz öffentlicher Belange oder dem Schutz von Belangen Dritter) weise ich darauf hin, dass voraussichtlich Gebühren für die Beantwortung Ihres Antrages anfallen werden. Über die genaue Höhe der Kosten kann ich zu diesem Zeitpunkt noch keine Angaben machen. Ich wäre Ihnen für eine Rückmeldung zur Zustimmung zur Schwärzung von Belangen Dritter (Drittbeteiligung) bis zum 29. Juli 2016 dankbar. Sollte ich bis dahin keine Mitteilung erhalten, gehe ich davon aus, dass ein Drittbeteiligungsverfahren, sofern erforderlich, durchgeführt werden soll.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
IFG-Anfrage Ministerreden hier: Ihre Bitte um Kostensch= E4tzung Az. 009701 Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglic…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
IFG-Anfrage Ministerreden hier: Ihre Bitte um Kostensch= E4tzung
Datum
4. August 2016 08:32
Status
Az. 009701 Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihres Antrags nach IFG zu den Entwürfen von Minister-Reden bei nicht-öffentlichen Veranstaltungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie baten Sie um Mittteilung, ob es sich hierbei um eine einfache Auskunft handelt bzw. um eine Schätzung der zu erwartenden Kosten. Dazu teile ich Ihnen mit: Es handelt sich bei Ihrer Anfrage, entgegen Ihrer Annahme, nicht mehr um eine einfache Auskunft, denn der Aufwand zur Beantwortung der Frage ist erheblich. Wir gehen derzeit von ca. 40 nicht-öffentlichen Terminen aus, die im von Ihnen angefragten Zeitraum stattfanden und bei denen der Bundesminister eine Rede gehalten hat. Voraussichtlich wird deshalb der folgende konservativ geschätzte Verwaltungsaufwand anfallen: - zur Erfassung der potentiellen Termine durch Abfrage im Terminsystem, zur Durchsicht der Terminliste zur Identifizierung der konkret einschlägigen Termine nach dem Kriterium "nicht-öffentlich" und zur Zusammenstellung und IT-mäßigen Aufbereitung der Redeentwürfe für den elektronischen Versand ein Aufwand von 90 min Arbeitszeit im mittleren Dienst und von 30 Minuten Arbeitszeit im höheren Dienst. - zur Durchsicht der Reden auf die Notwendigkeit von Schwärzungen personenbezogener oder sonstiger vertraulicher Daten oder Inhalte sowie ggf. Schwärzung ein Aufwand von 120 Minuten im höheren Dienst. Dieser Aufwand wird regelmäßig mit den entsprechenden Stundensätzen beim Kostenansatz berücksichtigt: mittlerer Dienst Aufwand: 90 min = 1,5 h Stundensatz: 30 Euro Kosten: 45 Euro höherer Dienst Aufwand: 150 min = 2,5 h Stundensatz: 60 Euro Kosten: 150 Euro Daraus ergibt sich ein rechnerischer Kostenansatz von 195 Euro. Je nach tatsächlich anfallendem Aufwand, insbesondere im Hinblick auf den Umfang möglicherweise notwendiger Schwärzungen, können allerdings auch geringere oder höhere Gebühren anfallen. Ich wäre Ihnen daher für kurze Mitteilung dankbar, ob Sie weiterhin an dem Auskunftsersuchen festhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Anfrage Ministerreden hier: Ihre Bitte um Kostensch= E4tzung [#16870] Sehr geehrt<< Anrede >>…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage Ministerreden hier: Ihre Bitte um Kostensch= E4tzung [#16870]
Datum
4. August 2016 08:55
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich möchte mein Auskunftsersuchen trotz möglicher Verwaltungsgebühren aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16870 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach IFG vom 25.6.2016 [#16871] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreibe…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach IFG vom 25.6.2016 [#16871]
Datum
6. August 2016 22:13
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.7.2016, das ich urlaubsbedingt erst heute lesen konnte. Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten möchte ich meinen IFG-Antrag gerne modifizieren. Ich verzichte vorerst auf - Sitzordnung und Teilnehmerliste der Veranstaltung - Ministervorlage zur Veranstaltung. Aus diesem Hintergrund dürfte auch kein Drittbeteiligungsverfahren erforderlich sein. Ich bitte zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich um Übersendung der Vorlagen zu Tischreden/Begrüßungsreden/Eingangsstatements der BM'in im Rahmen von nicht-öffentlichen Veranstaltungen im Ministerium seit 2014, die einen repräsentativen oder fachlichen/dienstlichen Bezug aufweisen (ausgeklammert werden Veranstaltungen, die im inneren Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung stehen). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Automatische Antwort: Ihre Anfrage nach IFG vom 25.6.2016 [#16871] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin bis zum…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Automatische Antwort: Ihre Anfrage nach IFG vom 25.6.2016 [#16871]
Datum
6. August 2016 22:23
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin bis zum 15.8.16 nicht im Büro. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an <<E-Mail-Adresse>> oder an das Referatsbüro

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Anlagen zu Ihrer Anfrage nach IFG vom 25.6.2016 [#16871] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Az. 009701 …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Anlagen zu Ihrer Anfrage nach IFG vom 25.6.2016 [#16871]
Datum
22. August 2016 13:40
Status
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Az. 009701 Sehr geehrtAntragsteller/in nachdem wir die Bestätigung der Zustellung unserer Information über Art und Kosten der Beantwortung Ihrer Anfrage erhalten haben, freue ich mich, Ihnen nunmehr das angeforderte Material zusenden zu können. Für weitere Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit besten Grüßen