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Redundante Versorgungssicherheit

1. Welche besonderen, "überwiegenden Grunde des Gemeinwohls" liegen vor, dass die (bisher unbeanstandete) ortsnahe Wasserversorgung Leups nun aufgelassen wurde - und dadurch entgegen DIN 2000 kein "zweites Standbein" zur redundanten Versorgung mehr vorhanden ist.
2. Sind solche Gründe fachbehördlich festgestellt und durch externe Sachverständige nachprüfbar dokumentiert?
3. Wie ist es mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, dass Trockau (nach RzWas gefördert) unter Bezugnahme auf DIN 2000 als "zweites Standbein" erhalten hat und die Erhaltung der ortsnahen Versorgung zugesichert wurde?
4. Lt. Hr. Löwl WWA Hof, Jan. 2018, sind nur dauernd wasserführende Leitungen nach RzWas förderungsfähig. Trifft das auch auf den Fernleitungsanschluss von Trockau zu, der lt. Förderantrag und Zuwendungsbescheid vom Januar 2019 nur der redundanten Versorgung dient, weil die ortsnahen Quellen für die Primrversorgung erhalten bleiben?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2020
  • Frist
    21. April 2020
  • 0 Follower:innen
Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Welche…
An Bayerisches Landesamt für Umwelt Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Redundante Versorgungssicherheit [#182900]
Datum
18. März 2020 16:33
An
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche besonderen, "überwiegenden Grunde des Gemeinwohls" liegen vor, dass die (bisher unbeanstandete) ortsnahe Wasserversorgung Leups nun aufgelassen wurde - und dadurch entgegen DIN 2000 kein "zweites Standbein" zur redundanten Versorgung mehr vorhanden ist. 2. Sind solche Gründe fachbehördlich festgestellt und durch externe Sachverständige nachprüfbar dokumentiert? 3. Wie ist es mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, dass Trockau (nach RzWas gefördert) unter Bezugnahme auf DIN 2000 als "zweites Standbein" erhalten hat und die Erhaltung der ortsnahen Versorgung zugesichert wurde? 4. Lt. Hr. Löwl WWA Hof, Jan. 2018, sind nur dauernd wasserführende Leitungen nach RzWas förderungsfähig. Trifft das auch auf den Fernleitungsanschluss von Trockau zu, der lt. Förderantrag und Zuwendungsbescheid vom Januar 2019 nur der redundanten Versorgung dient, weil die ortsnahen Quellen für die Primrversorgung erhalten bleiben?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 182900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182900 Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser E-Mail erhalten Sie vom Bayer. Landesamt für Umwelt ein Schreiben, gege…
Von
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Betreff
Anwendung DIN 2000 - "zweites Standbein" zur redundanten Wasserversorgung [#182890] und Redundante Versorgungssicherheit [#182900]
Datum
2. April 2020 13:06
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
877,9 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser E-Mail erhalten Sie vom Bayer. Landesamt für Umwelt ein Schreiben, gegebenenfalls auch mit entsprechend gekennzeichneten Anlagen. Dieses Schreiben wird ausschließlich elektronisch übermittelt, Sie erhalten keinen Brief gleichen Inhaltes. Hinweis: Wenn Sie selbst nicht der angesprochene Empfänger sind, leiten Sie bitte diese E-Mail in Ihrem Haus weiter. Sollten Sie irrtümlich diese Nachricht erhalten haben, leiten Sie sie bitte mit einem kurzen Hinweis an uns zurück. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser E-Mail erhalten Sie vom Bayer. Landesamt für Umwelt ein Schreiben, gege…
Von
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Betreff
Anwendung DIN 2000 - "zweites Standbein" zur redundanten Wasserversorgung [#182890] und Redundante Versorgungssicherheit [#182900]
Datum
2. April 2020 13:06
Status
21,3 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser E-Mail erhalten Sie vom Bayer. Landesamt für Umwelt ein Schreiben, gegebenenfalls auch mit entsprechend gekennzeichneten Anlagen. Dieses Schreiben wird ausschließlich elektronisch übermittelt, Sie erhalten keinen Brief gleichen Inhaltes. Hinweis: Wenn Sie selbst nicht der angesprochene Empfänger sind, leiten Sie bitte diese E-Mail in Ihrem Haus weiter. Sollten Sie irrtümlich diese Nachricht erhalten haben, leiten Sie sie bitte mit einem kurzen Hinweis an uns zurück. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> Obwohl ich noch bis 2008 mit diesem Thema dienstlich befasst, in der Recherch…
An Bayerisches Landesamt für Umwelt Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Anwendung DIN 2000 - "zweites Standbein" zur redundanten Wasserversorgung [#182890] und Redundante Versorgungssicherheit [#182900]
Datum
2. April 2020 16:05
An
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Obwohl ich noch bis 2008 mit diesem Thema dienstlich befasst, in der Recherche nicht gänzlich ungeübt war und mich im LfA-Umwelt der FDP weiter damit befasst habe, habe ich in keiner der von Ihnen erwähnten RzWas und auch im Landtagsarchiv keine Beschlüsse mit substanziellen Hinweisen gefunden, dass künftig ortsnahe Wasserversorgungen (entgegen § 50 (2) WHG nach Anschluss an die Fernleitung aufzulassen sind! Allerdings im Bay WG den § 12 wonach die UWB nach pflichtgemäßem Ermessen darüber entscheiden muss, heißt: NICHT ein Zweckverband eigenmächtig darüber befinden darf. Nachdem Sie sich auf die RzWas 2018 berufen, darf ich erinnern, dass es dazu ein noch anzuwendendes Handbuch gibt, dem interessantes zu entnehmen ist: Demnach sind nach wie vor: > nur dauerhaft wasserführende Leitungen - als (kosten)günstigste Alternative förderungsfähig, Der redundante Anschluss nach Auerbach und der Anschluss Trockau -beide nur zur redundanten Versorgung als zweites Standbein - wären demnach NICHT förderungsfähig; Leups hätte an der, um mehr als die Hälfte kürzeren Strecke in Kaltenthal angeschlossen werden müssen; Trockau an der nur in wenigen hundert Meter Entfernung laufenden Fernleitung zum dortigen Anschluss bei Hinterkleebach; In allen Fällen ist ein Ortsnetzanschluss für einen geringen Bedarf von 12´000 m³ bzw. max. 25´000 m³ p.a. mit DN 200 über lange Strecken NICHT bedarfsgerecht dimensioniert - also lediglich ein Alibi für einen vom WWA-Hof im Januar 2018 abgelehnten Fernleitungsringschluss! > darf nur die wirtschaftlichste Alternative (kürzeste Strecke, bedarfsangemessener Durchmesser) gefördert werden. Unter diesem Aspekt sollte man die Förderpraxis des WWA Hof auf den Verdacht der Amtsuntreue oder sogar Beihilfe* zum Subventionsbetrug hinterfragen dürfen? * denn nach RzWas 2018 (und vorausgegangener) hat sich der Antragsteller im Vorfeld der Projektierung und Antragstellung vom WWA beraten zu lassen. Ich schließe nicht aus, dass sich der bay. ORH für diese "unorthodoxe" Förderpraxis interessieren könnte. Wie lange das bisherige Desinteresse der StA vorhält vermag ich nicht vorherzusagen. Bleiben sie gelassen und gesund! M.f.G. Leo Mayer ... Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 182900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182900 Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>