Redundante Versorgungssicherheit
1. Welche besonderen, "überwiegenden Grunde des Gemeinwohls" liegen vor, dass die (bisher unbeanstandete) ortsnahe Wasserversorgung Leups nun aufgelassen wurde - und dadurch entgegen DIN 2000 kein "zweites Standbein" zur redundanten Versorgung mehr vorhanden ist.
2. Sind solche Gründe fachbehördlich festgestellt und durch externe Sachverständige nachprüfbar dokumentiert?
3. Wie ist es mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, dass Trockau (nach RzWas gefördert) unter Bezugnahme auf DIN 2000 als "zweites Standbein" erhalten hat und die Erhaltung der ortsnahen Versorgung zugesichert wurde?
4. Lt. Hr. Löwl WWA Hof, Jan. 2018, sind nur dauernd wasserführende Leitungen nach RzWas förderungsfähig. Trifft das auch auf den Fernleitungsanschluss von Trockau zu, der lt. Förderantrag und Zuwendungsbescheid vom Januar 2019 nur der redundanten Versorgung dient, weil die ortsnahen Quellen für die Primrversorgung erhalten bleiben?
Anfrage erfolgreich
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Datum18. März 2020
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21. April 2020
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