Reduzierung der Häufigkeit von COVID19-Tests in den Schulen

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der 27. CoBeLVO wurde die Häufigkeit von COVID19-Test in den Schulen von zweimal je Woche auf einmal je Woche reduziert und damit halbiert. Dadurch ist davon auszugehen, das COVID19-Infektionen teilweise erst später erkannt werden und dadurch das Risiko einer Verbreitung des Virus in den Schulen steigt. Dies birgt vor allen für die Personen ein hohes Risiko, die noch nicht geimpft sind bzw. auf noch nicht geimpft werden können (z.B. alle Personen unter 12 Jahren).

Ich bitte daher um Zusendung von Informationen, aus denen ersichtlich ist, aus welchen Gründen die Reduzierung der Testhäufigkeit in den Schulen vorgenommen wurde und in wie weit diese Gründe gegenüber dem Infektionsschutz der Personen in den Schulen abgewogen wurden.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. November 2021
  • Frist
    10. Dezember 2021
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, mit der 27. CoBeLVO wurde die Häufigkeit von COVID…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reduzierung der Häufigkeit von COVID19-Tests in den Schulen [#232585]
Datum
8. November 2021 18:35
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, mit der 27. CoBeLVO wurde die Häufigkeit von COVID19-Test in den Schulen von zweimal je Woche auf einmal je Woche reduziert und damit halbiert. Dadurch ist davon auszugehen, das COVID19-Infektionen teilweise erst später erkannt werden und dadurch das Risiko einer Verbreitung des Virus in den Schulen steigt. Dies birgt vor allen für die Personen ein hohes Risiko, die noch nicht geimpft sind bzw. auf noch nicht geimpft werden können (z.B. alle Personen unter 12 Jahren). Ich bitte daher um Zusendung von Informationen, aus denen ersichtlich ist, aus welchen Gründen die Reduzierung der Testhäufigkeit in den Schulen vorgenommen wurde und in wie weit diese Gründe gegenüber dem Infektionsschutz der Personen in den Schulen abgewogen wurden. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232585/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr [geschwärzt], bitte nehmen Sie den Anhang zu dieser Nachricht zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen Ihr Tea…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihr Antrag nach dem LTranspG: Reduzierung der Häufigkeit von COVID19-Tests in den Schulen [#232585]
Datum
8. Dezember 2021 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], bitte nehmen Sie den Anhang zu dieser Nachricht zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team Corona-Bürgeranfragen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrer Nachricht von heute haben Sie meine Frage leider nicht beantwortet. Ich …
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem LTranspG: Reduzierung der Häufigkeit von COVID19-Tests in den Schulen [#232585]
Datum
8. Dezember 2021 13:27
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrer Nachricht von heute haben Sie meine Frage leider nicht beantwortet. Ich habe nach Informationen zu den Gründen gefragt, die zu der Reduzierung der Testhäufigkeit in den Schulen im Rahmen der 27. CoBeLVO geführt haben und in wie weit diese Gründe gegenüber dem Infektionsschutz der Personen in den Schulen abgewogen wurden. Der Verweis auf die aktuell erneut geänderte Regelungslage beantwortet diese Anfrage nicht. Ich bitte Sie daher, mir die gewünschten Informationen zukommen zu lassen. Weiterhin bitte ich um kurze Bestätigung, dass Sie in diesem Fall auf die Notwendigkeit eines formalen Widerspruchsverfahrens verzichten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232585/
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
WG: Eingabe nach L-Transparenzgesetz Sehr [geschwärzt], haben Sie vielen Dank für Ihre Eingabe vom 8. November 2…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Eingabe nach L-Transparenzgesetz
Datum
9. Dezember 2021 09:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], haben Sie vielen Dank für Ihre Eingabe vom 8. November 2021, die wir gerne beantworten. Die in der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung festgelegten Anpassungen bei den Testungen in den Schulen beruhten auf den fortlaufenden Untersuchungen des Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz zusammen mit der Universität Heidelberg zum Infektionsgeschehen an unseren Kitas und Schulen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Hygienekonzepte an unseren Schulen sehr gut funktionieren. (Informationen zu der Studie können Sie hier entnehmen: https://lua.rlp.de/de/unsere-themen/lexikon/lexikon-c/coronavirus-studie-zum-uebertragungsrisiko-an-schulen-und-kitas/). Unsere darauf aufbauende Teststrategie ist mit dem Ministerium für Bildung abgestimmt. Es gibt keinen gesellschaftlichen Raum, in dem so engmaschig getestet wird, wie an den Schulen. Das Infektionsgeschehen hat seit Inkrafttreten der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung leider deutlich zugenommen. Dieser Entwicklung wurde zügig und mit der konsequenten Umsetzung des MPK-Beschlusses vom 18. November 2021 entgegen getreten und in der Folge mit der zwischenzeitlich 29. Corona-Bekämpfungsverordnung eine weitere Verschärfung der Schutzmaßnahmen auf Grundlage des MPK-Beschlusses vom 2. Dezember 2021 vorgenommen. So ist zwischenzeitlich u.a. die Testfolge in den Schulen angepasst worden; es sind zwei Test wöchentlich zur Teilnahme am Präsenzunterricht nötig und es gilt abermals die Maskenpflicht am Platz. Die konkreten Vorgaben können Sie unter folgenden Link einsehen: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/. Mit freundlichen Grüßen Ihr Corona Team Anfragen des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit Mittlere Bleiche 61 55116 Mainz
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Eingabe nach L-Transparenzgesetz [#232585] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle A…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Eingabe nach L-Transparenzgesetz [#232585]
Datum
11. Dezember 2021 16:36
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Leider liefert diese immer noch nicht die angefragten Informationen. Allein der Verweis auf eine Beratung durch die Universität Heidelberg und die dort laufenden Studien ist kein Grund für die Entscheidung. Wenn aus der Beratung Gründe erkannt wurden, sind diese sicherlich dokumentiert wurden und können den entsprechend bereit gestellt werden. Der Hinweis auf die mir bereits bekannte Studie aus 2020, die im April 2021 nochmal aktualisiert wurde, ist ebenfalls nicht ausreichend, da diese in keinem zeitlichen Zusammenhang mit der Entscheidung hat. Außerdem gab es in dem Betrachtungszeitraum der Studie bis Ende 2020 und auch in der Aktualisierung bis Ende März 2021 noch keine Selbsttest an den Schulen, sodass hier keine Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Selbsttest gewonnen werden konnten. Ich bitte daher erneut um Übersendung von Informationen zu den konkreten Gründen, die zu der Reduzierung der Testhäufigkeit in den Schulen im Rahmen der 27. CoBeLVO geführt haben und in wie weit diese Gründe gegenüber dem Infektionsschutz der Personen in den Schulen abgewogen wurden. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232585/

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Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
WG: WG: Eingabe nach L-Transparenzgesetz [#232585] Sehr [geschwärzt], Ihre Nachfrage vom 11. Dezember 2021 haben …
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: WG: Eingabe nach L-Transparenzgesetz [#232585]
Datum
17. Dezember 2021 11:20
Status
Sehr [geschwärzt], Ihre Nachfrage vom 11. Dezember 2021 haben wir erhalten. Mit unserer Antwort vom 8. Dezember 2021 haben wir Ihre Anfrage abschließend beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Ihr Corona Team Anfragen des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit Mittlere Bleiche 61 55116 Mainz [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]