Referat 9824

Welche Aufgaben nimmt das Referat 9824 im Bereich kulturelle Filmförderung und im Bereich Kino wahr? Was hat das Referat in diesen beiden Bereichen seit dem Jahr 2000 für Tätigkeiten insgesamt wahrgenommen? Welche Tätigkeiten soll es in Zukunft für diese Bereiche erfüllen? Gibt es Absichten dort mehr Aufgaben aus dem Bereich Film / Fernsehen / Kino / FIlmförderung / FIlmfestival einzugliedern?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Mai 2015
  • Frist
    19. Juni 2015
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Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Aufga…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Referat 9824 [#9856]
Datum
18. Mai 2015 22:01
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Aufgaben nimmt das Referat 9824 im Bereich kulturelle Filmförderung und im Bereich Kino wahr? Was hat das Referat in diesen beiden Bereichen seit dem Jahr 2000 für Tätigkeiten insgesamt wahrgenommen? Welche Tätigkeiten soll es in Zukunft für diese Bereiche erfüllen? Gibt es Absichten dort mehr Aufgaben aus dem Bereich Film / Fernsehen / Kino / FIlmförderung / FIlmfestival einzugliedern?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Filmförderung/Kinoförderung in Rheinland-Pfalz
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Filmförderung/Kinoförderung in Rheinland-Pfalz
Datum
3. Juni 2015 16:37
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
372,6 KB