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Referentenentwurf - 14. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes

- der Referentenentwurf des Ministeriums zu "14. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes"

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
  • Ein:e Follower:in

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - der Referenten…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Referentenentwurf - 14. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes [#21848]
Datum
15. Juni 2017 12:10
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- der Referentenentwurf des Ministeriums zu "14. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes" Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15. Juni 2017, in der Sie um Übersendung des vom Bun…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Referentenentwurf - 14. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes [#21848]
Datum
3. August 2017 15:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15. Juni 2017, in der Sie um Übersendung des vom Bundesumweltministerium zur Abstimmung an die Ressorts versendeten Entwurfs eines 14. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Auf Ihren Antrag hin machen wir Ihnen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) die gewünschte Information zugänglich, Sie finden Sie dieser Mail als PDF-Datei beigefügt. Mit freundlichen Grüßen