🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Referentenentwurf § 4 Abs. 4 EndlSiAnfV - aktualisierte Modellrechnungen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren!

In der Begründung zu obengenannter Stelle im Verordnungsentwurf wird mitgeteilt:
"Im Rahmen der Erarbeitung dieser Verordnung wurde der angesetzte Zahlenwert von 10-4 an Hand von aktualisierten Modellrechnungen überprüft, bei denen die einschlägigen Zahlenwerte der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien nach § 24 StandAG (insbesondere die Anlagen 1, 2 und 9) als Eingangsparameter zu Grunde gelegt wurden."

Ich stelle den Antrag auf Zugang zu allen Unterlagen dieser Modellrechnungen. Dazu gehört der Auftrag (Erlass oder ähnliches) zu diesen Rechnungen, die Inputdaten zu den Rechnungen, die Software zu diesen Berechnungen (Quellcode), der Output der Rechnungen, Auswertung der Rechnungen und Mitteilung an den Auftraggeber.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. August 2019
  • Frist
    21. September 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in In der Begründung zu obengenannter Stelle im Verordnung…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Referentenentwurf § 4 Abs. 4 EndlSiAnfV - aktualisierte Modellrechnungen [#164325]
Datum
19. August 2019 21:26
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in In der Begründung zu obengenannter Stelle im Verordnungsentwurf wird mitgeteilt: "Im Rahmen der Erarbeitung dieser Verordnung wurde der angesetzte Zahlenwert von 10-4 an Hand von aktualisierten Modellrechnungen überprüft, bei denen die einschlägigen Zahlenwerte der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien nach § 24 StandAG (insbesondere die Anlagen 1, 2 und 9) als Eingangsparameter zu Grunde gelegt wurden." Ich stelle den Antrag auf Zugang zu allen Unterlagen dieser Modellrechnungen. Dazu gehört der Auftrag (Erlass oder ähnliches) zu diesen Rechnungen, die Inputdaten zu den Rechnungen, die Software zu diesen Berechnungen (Quellcode), der Output der Rechnungen, Auswertung der Rechnungen und Mitteilung an den Auftraggeber. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage über fragdenstaat.de mit der Sie Unterlagen zu aktuali…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Referentenentwurf § 4 Abs. 4 EndlSiAnfV - aktualisierte Modellrechnungen [#164325]
Datum
18. September 2019 12:39
Status
Warte auf Antwort
8,4 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage über fragdenstaat.de mit der Sie Unterlagen zu aktualisierten Modellrechnung zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien erbaten, was ich Ihnen gerne zur Verfügung stellen möchte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) die gewünschte Information zugänglich. In der Anlage finden Sie Duplikate der entsprechenden Unterlagen. Personenbezogene Daten wurden in den Kopien unkenntlich gemacht, da ich davon ausgehe, dass diese für Sie nicht relevant sind. Aus diesem Grund habe ich auch nicht versucht, das Einverständnis der betroffenen Personen einzuholen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung der Unkenntlichmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übermittlung der beantragten Informationen. Erstaunlich ist scho…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Referentenentwurf § 4 Abs. 4 EndlSiAnfV - aktualisierte Modellrechnungen [#164325]
Datum
18. September 2019 13:24
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übermittlung der beantragten Informationen. Erstaunlich ist schon, dass doch immer wieder der nach IFG maximal mögliche Zeitrahmen ausgenutzt wird. Sinnvoll wäre es gewesen, die Unterlagen vor dem letzten Wochenende zur Verfügung zu stellen. Dann hätte man auf dem Symposium darüber sprechen können. In der Kürze der Zeit konnte ich die Unterlagen nicht vollständig durchsehen. Was ich aber bereits feststellen musste: Die Sourcecodes der beiden benutzten Rechencodes MARINE und TOUGH2-GRS wurden nicht übermittelt. Damit sind die Rechnungen nicht nachvollziehbar. Ich stelle den Antrag auf prompte Nachlieferung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihnen sämtliche bei uns vorliegenden und Ihre Anfrage betreffenden Unterl…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: WG: Referentenentwurf § 4 Abs. 4 EndlSiAnfV - aktualisierte Modellrechnungen [#164325]
Datum
18. September 2019 13:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihnen sämtliche bei uns vorliegenden und Ihre Anfrage betreffenden Unterlagen übermittelt. Die geforderten Rechencodes liegen uns nicht vor. Mit der Bitte um Ihr Verständnis und mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in das ist ja bemerkenswert, dass Ihnen die Rechencodes nicht vorliegen. Im Zeitalter d…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Referentenentwurf § 4 Abs. 4 EndlSiAnfV - aktualisierte Modellrechnungen [#164325]
Datum
5. Oktober 2019 18:20
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in das ist ja bemerkenswert, dass Ihnen die Rechencodes nicht vorliegen. Im Zeitalter der Schummelsoftware zum Beispiel in der staatlich unterstützten Autoindustrie - ähnlich gesponsert wie die Waffenindustrie in den USA - sollte man im Sicherheitsbereich der Endlagerung dafür sorgen, dass die Software im Sourcecode öffentlich ist und interessierte Laien den Code nachvollziehen können. Dass das Stand von Wissenschaft und Technik ist, wurde im Zuge des Forschungsprojekts ENTRIA bewiesen - https://www.entria.de/809.html?&tx_ttnews%5Byear%5D=2016&tx_ttnews%5Bmonth%5D=07&tx_ttnews%5BbackPid%5D=806&tx_ttnews%5Btt_news%5D=501&L=1&cHash=2787a8852db335bfdafef47c6bb71403 Erinnert sei in diesem Fall auch an den Softwarefehler in EMOS, der erst relativ spät aufgedeckt wurde - http://Antragsteller/in/2012/08/eram-sicherheitsanalyse-programmierfehler-systematisch-ausgewertet/ Soll das BMU in zehn Jahren so negativ dastehen wie das Kraftfahrt-Bundesamt, das die Schummelsoftware verschiedenster Ausprägung durch Untätigkeit und Ignoranz indirekt gebilligt hat?? Ich stelle hiermit nochmals den Antrag auf Übermittlung der Sourcecodes der verwendeten Software-Programme. Wenn diese bei Ihnen nicht vorliegen, ist rechtskonform umzugehen und § 4 Abs. 3 UIG anzuwenden. Hochachtungsvoll Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in leider gibt es bisher keinerlei Reaktion auf mein Schreiben vom 05.10.2019. Deshal…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Referentenentwurf § 4 Abs. 4 EndlSiAnfV - aktualisierte Modellrechnungen [#164325]
Datum
17. April 2020 02:53
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider gibt es bisher keinerlei Reaktion auf mein Schreiben vom 05.10.2019. Deshalb fordere ich Sie hiermit nochmals auf, rechtskonform § 4 Abs. 3 UIG anzuwenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/164325

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17. April 2020, in dem Sie um Auskunft nach dem U…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: WG: Referentenentwurf § 4 Abs. 4 EndlSiAnfV - aktualisierte Modellrechnungen [#164325]
Datum
4. Mai 2020 15:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17. April 2020, in dem Sie um Auskunft nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf das ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Leider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nicht vorhanden. Wie Ihnen aus unserer letzten Antwort bekannt sein dürfte, wurden die Rechnungen durch die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt und mittlerweile auch in einem entsprechenden Bericht veröffentlicht (https://www.grs.de/publikationen-grs-a-…). Das BMU hat zwar die angesprochenen Berechnungen beauftragt, die verwendeten Rechencodes wurden jedoch nicht im Rahmen dieses Vorhabens erstellt und liegen dem BMU auch nicht vor. Alle uns diesbezüglichen vorliegenden Unterlagen haben wir Ihnen zukommen lassen. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH (Schwertnergasse 1, 50667 Köln; <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) nach meiner Kenntnis über die begehrten Informationen verfügt. Ich stelle Ihnen anheim, den Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen bei dieser Stelle erneut zu stellen. Hinweis: § 4 Abs. 3 UIG lautet: „(3) Wird der Antrag bei einer informationspflichtigen Stelle gestellt, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, leitet sie den Antrag an die über die begehrten Informationen verfügende Stelle weiter, wenn ihr diese bekannt ist, und unterrichtet die antragstellende Person hierüber. Anstelle der Weiterleitung des Antrags kann sie die antragstellende Person auch auf andere ihr bekannte informationspflichtige Stellen hinweisen, die über die Informationen verfügen.“ Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass die Informationen hier nicht vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen