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Referentenentwurf Energiewendegesetz

- den Referentenentwurf für das Berliner Energiewendegesetz sowie sämtliche Stellungnahmen Dritter dazu

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2017
  • Frist
    7. November 2017
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Referentenentwurf Energiewendegesetz [#24862]
Datum
5. Oktober 2017 22:23
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Referentenentwurf für das Berliner Energiewendegesetz sowie sämtliche Stellungnahmen Dritter dazu
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihrer Bitte über den Webservice https://fragdenstaat.de nachkommend, "den R…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Antwort: Referentenentwurf Energiewendegesetz [#24862]
Datum
11. Oktober 2017 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,2 KB
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2,6 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, Ihrer Bitte über den Webservice https://fragdenstaat.de nachkommend, "den Referentenentwurf für das Berliner Energiewendegesetz sowie sämtliche Stellungnahmen Dritter dazu" zu übersenden, übermittle ich die folgenden Informationen: 1. Referentenentwurf: Den Referentenentwurf zur Novelle des Berliner Energiewendegesetzes (EWG Bln): "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berliner Energiewendegesetzes (EWG Bln)", Drucksache 18/0329, der am 9. Mai 2017 vom Berliner Senat beschlossen wurde und derzeit im Abgeordnetenhaus Berlin beraten wird, finden Sie bitte auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin mit Verweis auf die Internetseite des Abgeordnetenhauses Berlin: http://www.berlin.de/senuvk/klimaschutz… https://www.parlament-berlin.de/ados/18… 2. Sämtliche Stellungnahmen Dritter dazu: Stellungnahmen Dritter zum o.g. Gesetzentwurf gegenüber der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin liegen nicht vor. Es liegt eine Stellungnahme des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Landesverband Berlin e.V. (BUND Berlin) vom 19. Juni 2017 zum o.g. Gesetzentwurf gegenüber den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie des Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe vor. Die Stellungnahme finden Sie bitte unter folgendem Link auf der Internetseite des Abgeordnetenhauses Berlin: https://www.parlament-berlin.de/ados/18… 3. Stand des Verfahrens: Der Gesetzentwurf ist am 9. Mai 2017 vom Senat beschlossen worden. Die Gesetzesvorlage (Drucksache 18/0329) wurde in 1. Lesung in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses Berlin am 18. Mai 2017 behandelt und federführend im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am 21. September 2017 und mitberatend im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe am 3. Juli 2017 sowie im Hauptausschuss am 13. Oktober 2017 beraten. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich demnächst im Plenum des Abgeordnetenhauses in 2. Lesung behandelt. Das Protokoll der Plenarsitzung vom 18. Mai 2017 sowie die Protokolle bzw. weitere Ausschussunterlagen der Ausschusssitzungen finden Sie bitte auf der Internetseite des Abgeordnetenhauses Berlin: https://www.parlament-berlin.de/de/Das-… Mit freundlichen Grüßen