Referentenentwurf - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung)

- der Referentenentwurf des Ministeriums zu "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung)"

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

Marco Scholle
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - der Referenten…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Marco Scholle
Betreff
Referentenentwurf - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung) [#22017]
Datum
15. Juni 2017 14:12
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- der Referentenentwurf des Ministeriums zu "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung)" Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Marco Scholle <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marco Scholle << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marco Scholle

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Marco Scholle <<E-Mail-Adresse>> Gesendet: Donnerstag, 15. Jun…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Referentenentwurf - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung) [#22017]
Datum
21. Juli 2017 18:57
Status
Anfrage abgeschlossen
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Marco Scholle <<E-Mail-Adresse>> Gesendet: Donnerstag, 15. Juni 2017 14:12 An: POSTSTELLE (INFO), ZB5-Post Betreff: Referentenentwurf - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung) [#22017] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - der Referentenentwurf des Ministeriums zu "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung)" Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,