Referentenentwurf für ein zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Entwurf für ein zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    9. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Entwurf für ein zwe…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Referentenentwurf für ein zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes [#182254]
Datum
9. März 2020 15:32
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Entwurf für ein zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182254
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 09.03.2020. Aufgrund der erhöhten Arbeitsbelastung d…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Referentenentwurf für ein zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes [#182254]
Datum
7. April 2020 11:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 09.03.2020. Aufgrund der erhöhten Arbeitsbelastung durch die aktuelle Corona-Situation wird sich die Beantwortung Ihrer Anfrage noch etwas verzögern. Wir bitten um Ihr Verständnis. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie den nach dem IFG vorgesehenen Bescheid. Bereits jetzt möchten wir Sie darauf hinweisen, dass vorgesehen ist, den Referentenentwurf voraussichtlich Ende April auf der Homepage des BMFSFJ zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
. Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 09.03.2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfre…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Referentenentwurf für ein zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes [#182254]
Datum
10. Juni 2020 15:06
Status
Anfrage abgeschlossen
. Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 09.03.2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Auskünfte zur beiliegenden IFG-Anfrage. Die Prüfung Ihres IFG-Antrags hat ergeben, dass wir Ihren Antrag (teilweise) ablehnen müssen. In diesem Fall handelt es sich um einen belastenden Bescheid, der im Hinblick auf die Zurechnung der belastenden Rechtswirkung und zur Sicherstellung der Bestimmungen der Rechtsbehelfsfristen einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe bedarf. Für die Zustellung eines rechtsmittelfähigen Bescheides bitte ich daher um Übersendung Ihrer Postanschrift bis zum 17.06.2020. Mit freundlichen Grüßen