Referentenentwurf - Gesetz zu dem Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

- der erste Referentenentwurf des Ministeriums zu "Gesetz zu dem Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten"

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juni 2017
  • Frist
    21. Juli 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - der erste Refe…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Referentenentwurf - Gesetz zu dem Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten [#23324]
Datum
19. Juni 2017 22:47
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- der erste Referentenentwurf des Ministeriums zu "Gesetz zu dem Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten" Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Referentenentwurf - Gesetz zu dem Protokoll Nr…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
AW: Referentenentwurf - Gesetz zu dem Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten [#23324]
Datum
25. Juli 2017 23:17
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Referentenentwurf - Gesetz zu dem Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ vom 19.06.2017 (#23324) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
AZ: 1451/6II-Z3 770/2017 (49) Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, Sie haben über das Int…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Referentenentwurf - Gesetz zu dem Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten [#23324]
Datum
27. Juli 2017 13:39
Status
Warte auf Antwort
AZ: 1451/6II-Z3 770/2017 (49) Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, Sie haben über das Internetportal „Gläserne Gesetze“ einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt und um Informationen zu einem Gesetzentwurf gebeten. Seit Freischaltung des Portals Mitte Juni 2017 sind im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sehr viele solcher Anträge eingegangen. Sie können aus Kapazitätsgründen nicht zeitnah bearbeitet werden. Ich bitte um Ihr Verständnis. Schon heute finden Sie allerdings die Referentenentwürfe des BMJV aus der laufenden Legislaturperiode und viele Stellungnahmen von Verbänden auf www.bmjv.bund.de (www.bmjv.de/transparenz). An der Vervollständigung dieses Internetangebots wird derzeit gearbeitet. So soll die Transparenz bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen weiter erhöht werden. Vor diesem Hintergrund gehe ich von Ihrem Einverständnis aus, dass ich Ihren Antrag nicht individuell bescheide. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> mit meiner Informationsfreiheitsanfrage „Referentenentwurf - Gesetz zu dem Pr…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Referentenentwurf - Gesetz zu dem Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten [#23324] (Ihr Aktenzeichen: 1451/6II-Z3 770/2017 (49)) [#23324]
Datum
15. Juli 2018 14:52
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> mit meiner Informationsfreiheitsanfrage „Referentenentwurf - Gesetz zu dem Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ vom 19.06.2017 (#23324) (Ihr Aktenzeichen: 1451/6II-Z3 770/2017 (49)) beantragte ich die Übersendung des Referentenentwurfes zum Gesetz zu dem Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Mit Antwort vom 27.07.2017 erklärten Sie, dass die Referentenentwürfe des BMJV aus der 18. Legislaturperiode und viele Stellungnahmen von Verbänden auf www.bmjv.bund.de (www.bmjv.de/transparenz) zu finden sei. Bis einschließlich des heutigen 16.07.2018 konnte ich das beantragte Dokument nicht finden, so dass ich nun eine individuelle Bescheidung meines Antrages beantrage. Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 770/2017 (49) und 1451/6II-Z3 769/…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Referentenentwurf - Gesetz zu dem Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten [#23324] (Ihr Aktenzeichen: 1451/6II-Z3 770/2017 (49)) [#23324]
Datum
24. Juli 2018 17:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 770/2017 (49) und 1451/6II-Z3 769/2017 (49) Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihren Nachfragen vom 15. Juli 2018 hinsichtlich Ihrer beiden IFG-Anträge vom 19. Juni 2017 zum Gesetz zu dem Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Änderung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten übersende ich Ihnen anliegend vier Dokumente und teile ich Ihnen Folgendes mit. Das Protokoll Nummer 15 zur EMRK ist ein Ergebnis einer über viele Jahre laufenden Reformdiskussion. Protokoll Nummer 15 führt im Wesentlichen zu punktuellen Verbesserungen der bisherigen Reformen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Diese sollen zur weiteren Entlastung des Gerichtshofs beitragen und damit dessen langfristige Funktionsfähigkeit sichern. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Protokoll Nummer 15 am 24. Juni 2013 gezeichnet, es stand zur innerstaatlichen Ratifizierung an. Dabei handelte sich um die Umsetzung eines völkerrechtlichen Vertrages in Form eines Vertragsgesetzes. In Vorbereitung der Ratifizierung ist die entsprechende Beteiligung erfolgt. Der Entwurf des Vertragsgesetzes wurde an die fachlich betroffenen Ressorts der Bundesregierung (Auswärtiges Amt, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) zur Beteiligung, an alle anderen Ressorts zur Kenntnisnahme versandt. Der Nationale Normenkontrollrat und der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung wurden beteiligt. Die Beteiligung der Länder ist über die Ständige Vertragskommission der Länder erfolgt. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind der entsprechende Kabinettbeschluss gefasst worden sowie die parlamentarische Beteiligung von Bundestag und Bundesrat erfolgt. In der Anlage ist der Gesetzentwurf beigefügt. Die Ratifikationsurkunde wurde am 15. April 2015 beim Europarat in Straßburg hinterlegt. Das Protokoll wird drei Monate nach Ratifikation durch alle Vertragsstaaten in Kraft treten. Inzwischen haben 43 der 47 Mitgliedstaaten des Europarats das Protokoll ratifiziert. Mit freundlichen Grüßen