Referententwurf bzgl "eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags"

- die interne Kommunikation, die im Rahmen des Entwurfverfahrens angefallen ist
- insb. die Kommunikation zwischen BMI und BMJV
- alle von Betroffenenverbänden eingegangenen Stellungnahmen zu diesem Entwurf (wie im schreieben vom 10.05 gebeten - https://assets.documentcloud.org/documents/5994076/19-05-08-Anschreiben-Verba-Nde-1.pdf)
- weitere Planungsdokumente insb. Zeitplanungsdokumente im Bezug auf das Gesetz

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
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Lilith Wittmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die inter…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
Referententwurf bzgl "eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags" [#139306]
Datum
9. Mai 2019 22:28
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die interne Kommunikation, die im Rahmen des Entwurfverfahrens angefallen ist - insb. die Kommunikation zwischen BMI und BMJV - alle von Betroffenenverbänden eingegangenen Stellungnahmen zu diesem Entwurf (wie im schreieben vom 10.05 gebeten - https://assets.documentcloud.org/documents/5994076/19-05-08-Anschreiben-Verba-Nde-1.pdf) - weitere Planungsdokumente insb. Zeitplanungsdokumente im Bezug auf das Gesetz
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann

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