Reform der Grundsteuer

ich bitte um Zurverfügungstellung der Formel zur Ermittlung der neuen ab 2025 anzuwendenen Grundsteuer.
Außerdem wurde im Rahmen der Reform stets angemerkt, dass das Aufkommen der Grundsteuer konstant sein wird. Welche unabhängige Institution ist damit beauftragt dies zu überprüfen und nach 2025 gegenüber dem deutschen Volk zu bestätigen?
Warum ist die Grundsteuererklärung künftig alle 7 Jahre durchzuführen, wenn das Aufkommen dieser Steuer kostant sein soll?
Weil die Belastung des Ihnen zum Schutz anvertrauten Volkes jetzt bereits exorbitant ist, bitte ich um Nennung des Ausgleichs der nach den 7 Jahren, also zum Zeitpunkt der erneuten Abgabe der Grundsteuererklärung, vorgesehenen Kompensation.
Vielen Dank im Voraus für Ihre beruhigenden Antworten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. August 2022
  • Frist
    24. September 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bitte um Zurv…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reform der Grundsteuer [#257476]
Datum
20. August 2022 11:20
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte um Zurverfügungstellung der Formel zur Ermittlung der neuen ab 2025 anzuwendenen Grundsteuer. Außerdem wurde im Rahmen der Reform stets angemerkt, dass das Aufkommen der Grundsteuer konstant sein wird. Welche unabhängige Institution ist damit beauftragt dies zu überprüfen und nach 2025 gegenüber dem deutschen Volk zu bestätigen? Warum ist die Grundsteuererklärung künftig alle 7 Jahre durchzuführen, wenn das Aufkommen dieser Steuer kostant sein soll? Weil die Belastung des Ihnen zum Schutz anvertrauten Volkes jetzt bereits exorbitant ist, bitte ich um Nennung des Ausgleichs der nach den 7 Jahren, also zum Zeitpunkt der erneuten Abgabe der Grundsteuererklärung, vorgesehenen Kompensation. Vielen Dank im Voraus für Ihre beruhigenden Antworten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257476/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Reform der Grundsteuer“ vom 20.08.2022 (#25747…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Reform der Grundsteuer [#257476]
Datum
25. September 2022 20:25
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Reform der Grundsteuer“ vom 20.08.2022 (#257476) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Da mich Zukunftssorgen quälen und ich infrage stelle meiner Familie und mir eine Zukunft in Deutschland leisten zu können sind mir Ihre Antworten sehr wichtig. Aus der bisher ausgebliebenden Antwort schließe ich Desinteresse an den Sorgen Ihrer Bevölkerung und bitte um Gegendarstellung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Reform der Grundsteuer“ vom 20.08.2022 (#25747…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Reform der Grundsteuer [#257476]
Datum
25. September 2022 20:25
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Reform der Grundsteuer“ vom 20.08.2022 (#257476) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
V B 5 - O 1319/22/10258 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom gestrigen Tage,…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Reform der Grundsteuer [#257476]
Datum
26. September 2022 12:28
Status
Warte auf Antwort
V B 5 - O 1319/22/10258 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom gestrigen Tage, mit der Sie sich nach dem Stand Ihrer o. g. Anfrage erkundigen. Gerne teile ich Ihnen mit, dass der in dieser Angelegenheit gefertigte Bescheid vom 5. September 2022 am 6. September 2022 auf dem Postweg an die von Ihnen in Ihrem Antrag angegebene Postanschrift versandt worden ist. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Finanzen
V B 5 - O 1319/22/10258 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren unter o. g. Aktenzei…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Reform der Grundsteuer [#257476]
Datum
21. November 2022 08:25
Status
Anfrage abgeschlossen
V B 5 - O 1319/22/10258 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren unter o. g. Aktenzeichen im Bundesministerium der Finanzen geführten Vorgang. Auf Ihre Nachfrage vom 25. September 2022 hatten wir Ihnen am 26. September 2022 wie nachstehend ersichtlich mitgeteilt, dass der in dieser Sache gefertigte Bescheid vom 5. September 2022 am 6. September 2022 auf dem Postweg an die von Ihnen in Ihrem Antrag angegebene Postanschrift versandt worden ist. Zwischenzeitlich hat uns von der PIN AG die Information erreicht, für den als Einschreiben-Rückschein versandten Bescheid sei die Lagerfrist abgelaufen. Bitte teilen Sie mir bis zum 22. Dezember 2022 mit, ob Sie an einer erneuten Übersendung des Bescheids interessiert sind; anderenfalls gehe ich davon aus, dass dies nicht der Fall ist, so dass der Vorgang hier dann als erledigt zu den Akten genommen wird. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, trotz intensiver Suche ist in unserem Posteingang keine Mitteilung über den Zustel…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Reform der Grundsteuer [#257476]
Datum
23. November 2022 20:48
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, trotz intensiver Suche ist in unserem Posteingang keine Mitteilung über den Zustellversuch eines Einschreibens zu verzeichnen. Unsere Adresse ist: Familie << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Geranienweg 2 14772 Brandenburg. Ich danke Ihnen vielmals für die Zusendung Ihrer Antworten im Voraus Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257476/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>