Reform der Psychotherapeut:innen Ausbildung
Mit der Reform der Ausbildung von Psychotherapeut:innen sollte der Weg ins Berufsleben für angehende Psychotherapeut:innen erleichtert werden. Bitte beantworten Sie mir folgende, noch offene, Fragen:
- Wie lang wird die Weiterbildung für Psychotherapeut:innen künftig sein (nach erfolgtem Annerkennungsjahr und nach Approbation, d.h. die reine Zeit der Weiterbildung um sich im Anschluss Selbstständig machen zu dürfen)?
- Bisher mussten Psychotherapeut:innen ebenfalls eine Weiterbildung absolvieren. Diese Weiterbildung war auf drei Jahre in Vollzeit angelegt. Wenn die neue Reglung eine Weiterbildung LÄNGER als drei Jahre in Vollzeit vorsieht: Welche Begründung gibt es für diese Verlängerung der Weiterbildung, obwohl schon im Vorfeld mit dem Master der Psychotherapie ein explizit fachspezifisches Studium absolviert wurde (in der alten Regelung gab es KEIN fachspezifisches Studium)?
_ Welche Vergütung werden die Psychotherapeut:innen in Weiterbildung erhalten? Ist die Vergütung gleich der Vergütung von Mediziner:innen in der Facharztausbildung angestrebt? Wenn nein, warum nicht? Wenn dies noch nicht entschieden ist, warum nicht und wann wird entschieden?
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Anfrage eingeschlafen
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Datum8. Dezember 2020
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12. Januar 2021
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