Regelausnahme gemäß § 28 I Aufenthaltsgesetz

Anfrage an: Auswärtiges Amt

- interne Dienst- und Verwaltungsanweisungen oder sonstige Schreiben, die sich mit der "Regelausnahme" des § 28 I Aufenthaltsgesetzes beschäftigen
- Statistik, falls vorhanden, über die Anzahl der FZF-Visa-Anträge, bei denen eine Überprüfung auf Regelausnahme eingeleitet wurde (seit 2005)

Ergebnis der Anfrage

Hab den entsprechenden Abschnitt aus dem Visahandbuch per Post vom Auswärtigen Amt erhalten. Finde es leider nicht mehr... Sry.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. November 2014
  • Frist
    9. Dezember 2014
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Aras Abbasi
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne Dienst…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Regelausnahme gemäß § 28 I Aufenthaltsgesetz [#7939]
Datum
5. November 2014 17:49
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Dienst- und Verwaltungsanweisungen oder sonstige Schreiben, die sich mit der "Regelausnahme" des § 28 I Aufenthaltsgesetzes beschäftigen - Statistik, falls vorhanden, über die Anzahl der FZF-Visa-Anträge, bei denen eine Überprüfung auf Regelausnahme eingeleitet wurde (seit 2005)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20141105405686] ; Regelausnahme gemäߧ 28 I Aufenthaltsgesetz Sehr geehrter Herr Abbas…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20141105405686] ; Regelausnahme gemäߧ 28 I Aufenthaltsgesetz
Datum
6. November 2014 11:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Abbasi, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Behalten Sie bei E-Mails bitte die Betreffzeile bei, damit Ihre E-Mail im elektronischen Bearbeitungsprogramm korrekt zugeordnet wird. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Daher werden die Gebühren nach der IFGGebV auf der Basis der in der Begründung zur IFGGebV enthaltenen pauschalen Personalkostensätze ermittelt. Diese Personalkostensätze stellen sich wie folgt dar: EUR 60,00 pro Stunde für Mitarbeiter des höheren Dienstes EUR 45,00 für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes EUR 30,00 für Mitarbeiter des mittleren Dienstes Damit trägt das Auswärtige Amt sowohl der Gewährleistung einer einheitlichen Außenwirkung der Bundesregierung als auch der Rechtsprechung Rechnung. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20141105405686] ; Regelausnahme gemäߧ 28 I Aufenthaltsgesetz Sehr geehrter Herr Abbas…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20141105405686] ; Regelausnahme gemäߧ 28 I Aufenthaltsgesetz
Datum
8. Dezember 2014 13:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Abbasi, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20141105405686] ; Regelausnahme gemäߧ 28 I Aufenthaltsgesetz Sehr geehrter Herr Abbas…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20141105405686] ; Regelausnahme gemäߧ 28 I Aufenthaltsgesetz
Datum
12. Februar 2015 10:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Abbasi, zwischen Eingang Ihrer Anfrage und Beantwortung liegt leider ein recht großer Zeitraum. Ich bitte dies zu entschuldigen. Zwischenzeitlich wurde ein Teil der von Ihnen erbetenen Unterlagen, konkret der betreffende Visumhandbuchbeitrag, überarbeitet. Rein rechtlich müssten wir die zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage vorhandenen Informationen herausgeben, d.h. den Beitrag mit nicht mehr aktuellem Stand. Bitte teilen Sie mir kurz mit, ob dies in Ihrem Interesse ist, oder ob Sie mit der Übersendung der aktualisierten, derzeit geltenden Fassung der Beitrags einverstanden sind. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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Aras Abbasi
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20141105405686] ; Regelausnahme gemäߧ 28 I Aufenthaltsgesetz [#7939] Sehr geehrt…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20141105405686] ; Regelausnahme gemäߧ 28 I Aufenthaltsgesetz [#7939]
Datum
13. Februar 2015 09:57
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für das freundliche Telefonat und den Hinweis auf den neuen Beitrag. Bitte senden Sie mir den aktuellen Beitrag zu. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 7939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>