Regelbedarf des Existenzminimums - Unrealistische Kosten für Kauf und Unterhalt von Fahrrädern?
Ich beziehe mich in meinen Fragen auf die Ermittlung der Regelsätze nach der EVS 2013 aus dem "Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" von 2016 (Drucksache 18/9984).
Meine Fragen:
1. Wieso wurden in der Regelbedarfsermittlung nach der EVS 2013 beim Verkehr keine Kosten für die Position 0713 000 "Kauf oder Leasing von Fahrrädern" berücksichtigt bzw. mit 0,00 Euro, obwohl Kosten für "Zubehör, Einzel- und Ersatzteile für Fahrräder" sowie "Wartungen, und Reparaturen" für Fahrräder ausgewiesen wurden?
2. Wenn es sich bei der Ermittlung der Kosten für die Position 0713 000 "Kauf oder Leasing von Fahrrädern" in den Regelsätzen offensichtlich um einen Statistikfehler handelt, warum berechnet man die Kosten nicht ersatzweise so, dass etwas Realistisches und Plausibles für die Menschen herauskommt, die am Existenzminimum leben müssen?
Erläuterung zu 1.:
Auch wenn Kosten für die Position 0713 000 "Kauf oder Leasing von Fahrrädern" in der Sonderauswertung für Verkehr (der Haushalte ohne Auto) mit 0,00 Euro ermittelt wurden, handelt es sich hierbei doch offensichtlich um eine statistische Verzerrung, wenn gleichzeitig der Durchschnitt aller Haushalte (einschließlich der mit Auto) Ausgaben für "Kauf oder Leasing von Fahrrädern" von monatlich 0,77 Euro hat. Bei den Haushalten ohne Auto sollten die durchschnittlichen Kosten dafür (sowie die Kosten für den ÖPNV) naturgemäß eher höher liegen, wenn die Gruppe ohne Auto nicht aufgrund anderer statistischer Eigenschaften insgesamt vergleichsweise besonders wenig mobil ist.
Es erscheint mir unlogisch und als statistisches Artefakt, wenn in der EVS für Erwachsene in der "Abteilung 07", d.h. "Verkehr" in der "Sonderauswertung für Haushalte ohne Ausgaben für Kraftstoffe, Autogas, Strom für Elektroauto, Schmiermittel", also in der Referenzgruppe ohne Auto, monatliche Kosten für "Zubehör, Einzel- und Ersatzteile für Fahrräder" von 1,32 Euro sowie 1,16 Euro für "Wartungen, Pflege und Reparaturen von Fahrzeugen", jedoch 0,00 Euro für "Kauf oder Leasing eines Fahrrads" ermittelt worden sind. Nach dieser Statistik sieht es so aus, als bekämen die Personen dieser Referenzgruppe der EVS ihre Fahrräder alle geschenkt oder als hätten sie "schon immer" Fahrräder, die ewig halten und nie gestohlen werden.
Erläuterung zu 2.:
Im eingangs genannten Gesetz ist zu lesen: "Stattdessen wird bei hilfebedürftigen Personen von der Nutzung von Fahrrädern (Verbrauchsausgaben für Kauf, Ersatzteile, Wartung und bzw. oder Reparatur) sowie der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ... ausgegangen. (Seite 42, Drucksache 18/9984).
Wenn die Mobilität bereits begrenzt ist, weil kein Auto vorhanden ist und der ÖPNV aufgrund der niedrigen Summen, die dafür in den Regelsätzen vorgesehen sind, nur sehr eingeschränkt genutzt werden kann, sollte der Kauf zumindest eines sehr preisgünstigen Fahrrads (oder Fahrradanhängers, um seine kleinen Kinder transportieren zu können) finanzierbar sein, wenn keins vorhanden ist bzw. wenn das vorhandene gestohlen wurde oder irreparabel kaputt gegangen ist.
Nun könnte man beispielsweise schauen, wieviel ein extrem preisgünstiges, verkehrssicheres Fahrrad kostet. Geschätzt wären das minimal 250 Euro für ein Fahrrad für Erwachsene oder für ein Kinderfahrrad. Wenn man sich am steuerrechtlichen Abschreibungszeitraum (AfA) von Fahrrädern mit 7 Jahren orientiert, ergeben sich daraus 2,98 Euro je Monat für jedes Haushaltsmitglied mit Fahrrad. Ein entsprechender Betrag sollte so bald wie möglich bei der Position "0713 000 "Kauf oder Leasing von Fahrrädern" berücksichtigt werden.
In Analogie zur Position 0830 401, d.h. "Kommunikationsdienstleistungen – Doppelflatrate Festnetztelefon und Internet (Kombipaket)", wäre es außerdem sinnvoll, bei den Unterhaltungskosten für Fahrräder (Ersatzteile, Wartung und Reparatur) nur Haushalte zu berücksichtigt, die Fahrräder haben.
Ich bitte Sie, das Amt für Statistik, den Gesetzgeber dringend auf die geschilderte Problematik hinzuweisen, damit an dieser Stelle nachgebessert werden kann. Ein Fahrrad ist für die meisten Menschen, gerade die ohne Auto (das in den Regelbedarfen nicht enthalten ist) ebenso unverzichtbar wie die Möglichkeit, den ÖPNV zumindest in geringem Umfang nutzen zu können. Schließlich hatten im Jahr 2016 hatten nach Berechnungen Ihres Amts 81 Prozent der privaten Haushalte mindestens ein Fahrrad.
Danke im Voraus für Ihre Antwort!
Information nicht vorhanden
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Datum11. April 2018
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15. Mai 2018
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