Regelbedarf des Existenzminimums - Unrealistische Kosten für Kauf und Unterhalt von Fahrrädern?

Ich beziehe mich in meinen Fragen auf die Ermittlung der Regelsätze nach der EVS 2013 aus dem "Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" von 2016 (Drucksache 18/9984).

Meine Fragen:

1. Wieso wurden in der Regelbedarfsermittlung nach der EVS 2013 beim Verkehr keine Kosten für die Position 0713 000 "Kauf oder Leasing von Fahrrädern" berücksichtigt bzw. mit 0,00 Euro, obwohl Kosten für "Zubehör, Einzel- und Ersatzteile für Fahrräder" sowie "Wartungen, und Reparaturen" für Fahrräder ausgewiesen wurden?

2. Wenn es sich bei der Ermittlung der Kosten für die Position 0713 000 "Kauf oder Leasing von Fahrrädern" in den Regelsätzen offensichtlich um einen Statistikfehler handelt, warum berechnet man die Kosten nicht ersatzweise so, dass etwas Realistisches und Plausibles für die Menschen herauskommt, die am Existenzminimum leben müssen?

Erläuterung zu 1.:
Auch wenn Kosten für die Position 0713 000 "Kauf oder Leasing von Fahrrädern" in der Sonderauswertung für Verkehr (der Haushalte ohne Auto) mit 0,00 Euro ermittelt wurden, handelt es sich hierbei doch offensichtlich um eine statistische Verzerrung, wenn gleichzeitig der Durchschnitt aller Haushalte (einschließlich der mit Auto) Ausgaben für "Kauf oder Leasing von Fahrrädern" von monatlich 0,77 Euro hat. Bei den Haushalten ohne Auto sollten die durchschnittlichen Kosten dafür (sowie die Kosten für den ÖPNV) naturgemäß eher höher liegen, wenn die Gruppe ohne Auto nicht aufgrund anderer statistischer Eigenschaften insgesamt vergleichsweise besonders wenig mobil ist.

Es erscheint mir unlogisch und als statistisches Artefakt, wenn in der EVS für Erwachsene in der "Abteilung 07", d.h. "Verkehr" in der "Sonderauswertung für Haushalte ohne Ausgaben für Kraftstoffe, Autogas, Strom für Elektroauto, Schmiermittel", also in der Referenzgruppe ohne Auto, monatliche Kosten für "Zubehör, Einzel- und Ersatzteile für Fahrräder" von 1,32 Euro sowie 1,16 Euro für "Wartungen, Pflege und Reparaturen von Fahrzeugen", jedoch 0,00 Euro für "Kauf oder Leasing eines Fahrrads" ermittelt worden sind. Nach dieser Statistik sieht es so aus, als bekämen die Personen dieser Referenzgruppe der EVS ihre Fahrräder alle geschenkt oder als hätten sie "schon immer" Fahrräder, die ewig halten und nie gestohlen werden.

Erläuterung zu 2.:
Im eingangs genannten Gesetz ist zu lesen: "Stattdessen wird bei hilfebedürftigen Personen von der Nutzung von Fahrrädern (Verbrauchsausgaben für Kauf, Ersatzteile, Wartung und bzw. oder Reparatur) sowie der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ... ausgegangen. (Seite 42, Drucksache 18/9984).

Wenn die Mobilität bereits begrenzt ist, weil kein Auto vorhanden ist und der ÖPNV aufgrund der niedrigen Summen, die dafür in den Regelsätzen vorgesehen sind, nur sehr eingeschränkt genutzt werden kann, sollte der Kauf zumindest eines sehr preisgünstigen Fahrrads (oder Fahrradanhängers, um seine kleinen Kinder transportieren zu können) finanzierbar sein, wenn keins vorhanden ist bzw. wenn das vorhandene gestohlen wurde oder irreparabel kaputt gegangen ist.

Nun könnte man beispielsweise schauen, wieviel ein extrem preisgünstiges, verkehrssicheres Fahrrad kostet. Geschätzt wären das minimal 250 Euro für ein Fahrrad für Erwachsene oder für ein Kinderfahrrad. Wenn man sich am steuerrechtlichen Abschreibungszeitraum (AfA) von Fahrrädern mit 7 Jahren orientiert, ergeben sich daraus 2,98 Euro je Monat für jedes Haushaltsmitglied mit Fahrrad. Ein entsprechender Betrag sollte so bald wie möglich bei der Position "0713 000 "Kauf oder Leasing von Fahrrädern" berücksichtigt werden.

In Analogie zur Position 0830 401, d.h. "Kommunikationsdienstleistungen – Doppelflatrate Festnetztelefon und Internet (Kombipaket)", wäre es außerdem sinnvoll, bei den Unterhaltungskosten für Fahrräder (Ersatzteile, Wartung und Reparatur) nur Haushalte zu berücksichtigt, die Fahrräder haben.

Ich bitte Sie, das Amt für Statistik, den Gesetzgeber dringend auf die geschilderte Problematik hinzuweisen, damit an dieser Stelle nachgebessert werden kann. Ein Fahrrad ist für die meisten Menschen, gerade die ohne Auto (das in den Regelbedarfen nicht enthalten ist) ebenso unverzichtbar wie die Möglichkeit, den ÖPNV zumindest in geringem Umfang nutzen zu können. Schließlich hatten im Jahr 2016 hatten nach Berechnungen Ihres Amts 81 Prozent der privaten Haushalte mindestens ein Fahrrad.

Danke im Voraus für Ihre Antwort!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. April 2018
  • Frist
    15. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
Andreas Rudolph
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich beziehe mich…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Andreas Rudolph
Betreff
Regelbedarf des Existenzminimums - Unrealistische Kosten für Kauf und Unterhalt von Fahrrädern? [#28790]
Datum
11. April 2018 04:53
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich beziehe mich in meinen Fragen auf die Ermittlung der Regelsätze nach der EVS 2013 aus dem "Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" von 2016 (Drucksache 18/9984). Meine Fragen: 1. Wieso wurden in der Regelbedarfsermittlung nach der EVS 2013 beim Verkehr keine Kosten für die Position 0713 000 "Kauf oder Leasing von Fahrrädern" berücksichtigt bzw. mit 0,00 Euro, obwohl Kosten für "Zubehör, Einzel- und Ersatzteile für Fahrräder" sowie "Wartungen, und Reparaturen" für Fahrräder ausgewiesen wurden? 2. Wenn es sich bei der Ermittlung der Kosten für die Position 0713 000 "Kauf oder Leasing von Fahrrädern" in den Regelsätzen offensichtlich um einen Statistikfehler handelt, warum berechnet man die Kosten nicht ersatzweise so, dass etwas Realistisches und Plausibles für die Menschen herauskommt, die am Existenzminimum leben müssen? Erläuterung zu 1.: Auch wenn Kosten für die Position 0713 000 "Kauf oder Leasing von Fahrrädern" in der Sonderauswertung für Verkehr (der Haushalte ohne Auto) mit 0,00 Euro ermittelt wurden, handelt es sich hierbei doch offensichtlich um eine statistische Verzerrung, wenn gleichzeitig der Durchschnitt aller Haushalte (einschließlich der mit Auto) Ausgaben für "Kauf oder Leasing von Fahrrädern" von monatlich 0,77 Euro hat. Bei den Haushalten ohne Auto sollten die durchschnittlichen Kosten dafür (sowie die Kosten für den ÖPNV) naturgemäß eher höher liegen, wenn die Gruppe ohne Auto nicht aufgrund anderer statistischer Eigenschaften insgesamt vergleichsweise besonders wenig mobil ist. Es erscheint mir unlogisch und als statistisches Artefakt, wenn in der EVS für Erwachsene in der "Abteilung 07", d.h. "Verkehr" in der "Sonderauswertung für Haushalte ohne Ausgaben für Kraftstoffe, Autogas, Strom für Elektroauto, Schmiermittel", also in der Referenzgruppe ohne Auto, monatliche Kosten für "Zubehör, Einzel- und Ersatzteile für Fahrräder" von 1,32 Euro sowie 1,16 Euro für "Wartungen, Pflege und Reparaturen von Fahrzeugen", jedoch 0,00 Euro für "Kauf oder Leasing eines Fahrrads" ermittelt worden sind. Nach dieser Statistik sieht es so aus, als bekämen die Personen dieser Referenzgruppe der EVS ihre Fahrräder alle geschenkt oder als hätten sie "schon immer" Fahrräder, die ewig halten und nie gestohlen werden. Erläuterung zu 2.: Im eingangs genannten Gesetz ist zu lesen: "Stattdessen wird bei hilfebedürftigen Personen von der Nutzung von Fahrrädern (Verbrauchsausgaben für Kauf, Ersatzteile, Wartung und bzw. oder Reparatur) sowie der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ... ausgegangen. (Seite 42, Drucksache 18/9984). Wenn die Mobilität bereits begrenzt ist, weil kein Auto vorhanden ist und der ÖPNV aufgrund der niedrigen Summen, die dafür in den Regelsätzen vorgesehen sind, nur sehr eingeschränkt genutzt werden kann, sollte der Kauf zumindest eines sehr preisgünstigen Fahrrads (oder Fahrradanhängers, um seine kleinen Kinder transportieren zu können) finanzierbar sein, wenn keins vorhanden ist bzw. wenn das vorhandene gestohlen wurde oder irreparabel kaputt gegangen ist. Nun könnte man beispielsweise schauen, wieviel ein extrem preisgünstiges, verkehrssicheres Fahrrad kostet. Geschätzt wären das minimal 250 Euro für ein Fahrrad für Erwachsene oder für ein Kinderfahrrad. Wenn man sich am steuerrechtlichen Abschreibungszeitraum (AfA) von Fahrrädern mit 7 Jahren orientiert, ergeben sich daraus 2,98 Euro je Monat für jedes Haushaltsmitglied mit Fahrrad. Ein entsprechender Betrag sollte so bald wie möglich bei der Position "0713 000 "Kauf oder Leasing von Fahrrädern" berücksichtigt werden. In Analogie zur Position 0830 401, d.h. "Kommunikationsdienstleistungen – Doppelflatrate Festnetztelefon und Internet (Kombipaket)", wäre es außerdem sinnvoll, bei den Unterhaltungskosten für Fahrräder (Ersatzteile, Wartung und Reparatur) nur Haushalte zu berücksichtigt, die Fahrräder haben. Ich bitte Sie, das Amt für Statistik, den Gesetzgeber dringend auf die geschilderte Problematik hinzuweisen, damit an dieser Stelle nachgebessert werden kann. Ein Fahrrad ist für die meisten Menschen, gerade die ohne Auto (das in den Regelbedarfen nicht enthalten ist) ebenso unverzichtbar wie die Möglichkeit, den ÖPNV zumindest in geringem Umfang nutzen zu können. Schließlich hatten im Jahr 2016 hatten nach Berechnungen Ihres Amts 81 Prozent der privaten Haushalte mindestens ein Fahrrad. Danke im Voraus für Ihre Antwort!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Andreas Rudolph <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Rudolph << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Rudolph
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Rudolph, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11.…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 208: Regelbedarf des Existenzminimums - Unrealistische Kosten für Kauf und Unterhalt von Fahrrädern?
Datum
11. April 2018 13:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rudolph, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11. April 2018. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30208 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer das Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Rudolph, aufgrund des derzeit hohen Arbeitsaufkommens eingegangener IFG-Anträge in unserem Arb…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Verzögerung IFG Antrag 208: Regelbedarf des Existenzminimums - Unrealistische Kosten für Kauf und Unterhalt von Fahrrädern?
Datum
14. Mai 2018 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rudolph, aufgrund des derzeit hohen Arbeitsaufkommens eingegangener IFG-Anträge in unserem Arbeitsbereich kommt es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Leider ist davon auch Ihr Antrag betroffen. Wir bitten Sie um Verständnis und die bereits eingetretene Verzögerung zu entschuldigen. Seien Sie versichert, dass wir Ihren Antrag so schnell wie möglich bearbeiten und unaufgefordert diesbezüglich wieder auf Sie zukommen werden. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Rudolph, Sie haben mit E-Mail vom 11. April 2018 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30208) eine Anfrag…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Regelbedarf des Existenzminimums - Unrealistische Kosten für Kauf und Unterhalt von Fahrrädern? (Az.: A-IR/1110100-IF30208)
Datum
22. Mai 2018 11:23
Status
Sehr geehrter Herr Rudolph, Sie haben mit E-Mail vom 11. April 2018 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30208) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wieso wurden in der Regelbedarfsermittlung nach der EVS 2013 beim Verkehr keine Kosten für die Position 0713 000 "Kauf oder Leasing von Fahrrädern" berücksichtigt bzw. mit 0,00 Euro, obwohl Kosten für "Zubehör, Einzel- und Ersatzteile für Fahrräder" sowie "Wartungen, und Reparaturen" für Fahrräder ausgewiesen wurden? 2. Wenn es sich bei der Ermittlung der Kosten für die Position 0713 000 "Kauf oder Leasing von Fahrrädern" in den Regelsätzen offensichtlich um einen Statistikfehler handelt, warum berechnet man die Kosten nicht ersatzweise so, dass etwas Realistisches und Plausibles für die Menschen herauskommt, die am Existenzminimum leben müssen? Zu Ihrer Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung: Das zur Ermittlung der jeweiligen Regelbedarfssätze gemäß RBEG angewendete Berechnungsverfahren wurde federführend vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) entwickelt und unterliegt ausschließlich dessen Zuständigkeit. Dazu gehören auch Auswahl und Umfang der in die Berechnungen einfließenden Einzelpositionen der Verbrauchsausgaben. Nähere Auskünfte zum Berechnungsverfahren auf Grundlage der EVS 2013 erteilt ausschließlich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/inhalt.h… Das Statistische Bundesamt hat hierzu keine weiteren Informationen. Bitte wenden Sie sich selbst an das BMAS. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Auskünften weiter geholfen zu haben. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen