Regelfälle des Umsetzens von verbotswidrig abgestellten Fahrzeugen

Anfrage an: Polizei Bremen

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Berliner Polizei hat die "Regelfälle des Umsetzens" unter der Adresse https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/bussgeldstelle/kfz-umsetzung/ veröffentlicht. Mich interessiert, welche vergleichbaren Regelungen in Bremen gelten.

Bitte senden Sie mir die geltenden Dienstanweisungen, Verwaltungsvorschriften oder ähnliche Dokumente, aus denen hervorgeht, in welchen Fällen verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge regelmäßig umzusetzen sind.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. April 2019
  • Frist
    28. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Die Berliner Polizei hat die "Regel…
An Polizei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Regelfälle des Umsetzens von verbotswidrig abgestellten Fahrzeugen [#133008]
Datum
24. April 2019 13:12
An
Polizei Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Die Berliner Polizei hat die "Regelfälle des Umsetzens" unter der Adresse https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/bussgeldstelle/kfz-umsetzung/ veröffentlicht. Mich interessiert, welche vergleichbaren Regelungen in Bremen gelten. Bitte senden Sie mir die geltenden Dienstanweisungen, Verwaltungsvorschriften oder ähnliche Dokumente, aus denen hervorgeht, in welchen Fällen verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge regelmäßig umzusetzen sind. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Polizei Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu dem Thema Ihrer o.a. Anfrage besteht ein Erlass des Senators für Inneres, diesen…
Von
Polizei Bremen
Betreff
Regelfälle des Umsetzens von verbotswidrig abgestellten Fahrzeugen [#133008]
Datum
25. April 2019 15:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
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70,3 KB
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1,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in zu dem Thema Ihrer o.a. Anfrage besteht ein Erlass des Senators für Inneres, diesen können Sie im Internet über den folgenden Link erreichen: https://www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/media.php/13/20180614_ABSCHLEPPERLASS.pdf Darüber hinaus bestehen keine Regelungen. Eine Dienstanweisung der Polizei Bremen befindet sich in Bearbeitung. Mit freundlichem Gruß