Regeln zur Abstansflächen und Grenzbebauung.

Sehr geehrter Herr Pappenburg,
meine Anfrage bezieht sich auf das Bauvorhaben in 24790 Rade Alte Dorfstraße 14.
Welche Abstandsfläche muss angehalten werden? Ich bitte um eine schnelle Antwort und gegebenenfalls eine Besichtigung Ihrerseits der Baustelle.
Meines Erachtens ist der Abstand zur unserem Grundstück weniger als 2,5 Meter.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    13. Januar 2020
  • Frist
    12. Februar 2020
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Olga Jeß
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr …
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
Olga Jeß
Betreff
Regeln zur Abstansflächen und Grenzbebauung. [#174081]
Datum
13. Januar 2020 17:17
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrt<< Anrede >> meine Anfrage bezieht sich auf das Bauvorhaben in 24790 Rade Alte Dorfstraße 14. Welche Abstandsfläche muss angehalten werden? Ich bitte um eine schnelle Antwort und gegebenenfalls eine Besichtigung Ihrerseits der Baustelle. Meines Erachtens ist der Abstand zur unserem Grundstück weniger als 2,5 Meter. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Olga Jeß Anfragenr: 174081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174081 Postanschrift Olga Jeß << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Hallo Frau Jeß, ich habe Ihre Anfrage an den zuständigen Fachdienst weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
AW: Regeln zur Abstansflächen und Grenzbebauung. [#174081]
Datum
14. Januar 2020 08:18
Status
Warte auf Antwort
Hallo Frau Jeß, ich habe Ihre Anfrage an den zuständigen Fachdienst weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Antrag nach dem IZG-SH Sehr geehrte Frau Jeß, Ihre Email vom 13.01.2020 ist zur Beantwortung heute von Herrn Pape…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
Antrag nach dem IZG-SH
Datum
15. Januar 2020 11:03
Status
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12,0 KB


Sehr geehrte Frau Jeß, Ihre Email vom 13.01.2020 ist zur Beantwortung heute von Herrn Papenburg an mich weitergeleitet worden. Herr Papenburg hat mir berichtet, dass er Sie heute bereits telefonisch darüber informiert hat, wie sich die baurechtliche Genehmigungslage darstellt. Nach § 6 LBO ist ein Abstand zur Grundstücksgrenze von 3,0 m einzuhalten, und dies ist dem Bauherrn auch so genehmigt worden. Da Sie gestern gemeinsam mit dem Bauherrn festgestellt haben, dass dieser Mindestabstand möglicherweise unterschritten ist, hat Herr Papenburg Ihnen gegenüber bereits angekündigt, dass ein Baukontrolleur den Sachverhalt vor Ort kurzfristig aufnehmen wird, um dann gegebenenfalls bauordnungsrechtliche Schritte von hier einleiten zu können. Ich gehe davon aus, Ihre Anfrage damit ausreichend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen