Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen (GG Art. 14 (3) Enteignung)

Bitte nennen Sie mir das Gesetz, dass nach GG Art. 14 den Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen der Bürger erlaubt.
Der Rundfunkbeitrag wird nach den bundesgesetzlich festgelegten Abgaben an Staat und Bundesländer (Steuern, Sozialabgaben etc.) als Abgabe aus dem dann übrigbleibenden Privatvermögen der wohnenden volljährigen Bevölkerung hoheitlich gefordert. Durch GG Art. 14 ist das Eigentum besonders geschützt. Wird freiwillig gezahlt, entfällt das Problem der Enteignung. Bei Nichteinverständnis und Einzug über Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Willen des Betroffenen tritt jedoch die Enteignungseigenschaft zutage. Der Rundfunkbeitrag soll dem Wohl der Allgemeinheit dienen, nämlich der Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks. Damit wäre der hoheitliche Zugriff auf Privatvermögen möglich (GG Art. 14 (3)) unter der Auflage, dass er durch ein Entschädigungsgesetz geregelt ist.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    23. August 2021
  • Frist
    25. September 2021
  • 6 Follower:innen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen (GG Art. 14 (3) Enteignung) [#227282]
Datum
23. August 2021 21:29
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bitte nennen Sie mir das Gesetz, dass nach GG Art. 14 den Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen der Bürger erlaubt. Der Rundfunkbeitrag wird nach den bundesgesetzlich festgelegten Abgaben an Staat und Bundesländer (Steuern, Sozialabgaben etc.) als Abgabe aus dem dann übrigbleibenden Privatvermögen der wohnenden volljährigen Bevölkerung hoheitlich gefordert. Durch GG Art. 14 ist das Eigentum besonders geschützt. Wird freiwillig gezahlt, entfällt das Problem der Enteignung. Bei Nichteinverständnis und Einzug über Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Willen des Betroffenen tritt jedoch die Enteignungseigenschaft zutage. Der Rundfunkbeitrag soll dem Wohl der Allgemeinheit dienen, nämlich der Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks. Damit wäre der hoheitliche Zugriff auf Privatvermögen möglich (GG Art. 14 (3)) unter der Auflage, dass er durch ein Entschädigungsgesetz geregelt ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 227282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227282/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Pinz, Ihre Anfrage vom 23.08.2021 habe ich erhalten. Zuständigkeitshalber habe ich diese an da…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
WG: Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen (GG Art. 14 (3) Enteignung) [#227282]
Datum
31. August 2021 13:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, Ihre Anfrage vom 23.08.2021 habe ich erhalten. Zuständigkeitshalber habe ich diese an das Amt für Medien weitergeleitet. Mit freundlichem Gruß
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr << Anrede >> bitte leiten Sie diese Anfrage zur Kenntnisnahme auch an das Justiziariat der Finanz…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: WG: Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen (GG Art. 14 (3) Enteignung) [#227282]
Datum
31. August 2021 13:45
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte leiten Sie diese Anfrage zur Kenntnisnahme auch an das Justiziariat der Finanzbehörde weiter, da diese Anfrage gerade die Rechtmäßigkeit aller im Zusammenhang mit dem Zwangseinzug des Rundfunkbeitrags stehenden Vollstreckungen betrifft. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 227282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227282/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitra…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: WG: Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen (GG Art. 14 (3) Enteignung) [#227282]
Datum
8. November 2021 14:41
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen (GG Art. 14 (3) Enteignung)“ vom 23.08.2021 (#227282) wurde noch nicht beantwortet. Die Frist wurde mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 227282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227282/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Pinz, wir prüfen, warum Ihre Anfrage noch nicht beantwortet wurde. Sie erhalten umgehend Rückm…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: WG: Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen (GG Art. 14 (3) Enteignung) [#227282]
Datum
10. November 2021 15:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, wir prüfen, warum Ihre Anfrage noch nicht beantwortet wurde. Sie erhalten umgehend Rückmeldung, sobald uns die Informationen zum Stand Ihrer Anfrage vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Pinz, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.08.2021 mit der Anfragenr: 227282, die uns über das …
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen (GG Art. 14 (3) Enteignung) [#227282]
Datum
24. November 2021 13:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.08.2021 mit der Anfragenr: 227282, die uns über das Portal "FragDenStaat" erreicht hat. Die Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich findet ihre Rechtsgrundlage in § 2 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Verbindung mit § 8 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, der die Höhe des monatlichen Beitrages festsetzt. Beide Staatsverträge gelten in allen 16 Ländern in Deutschland. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in aktueller Fassung ist an dieser Stelle einzusehen: https://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/recherche3doc/RdFunkBeitrStVtr_HA_jlr-RdFunkBeitrStVtrHArahmen.pdf?json=%7B%22format%22%3A%22pdf%22%2C%22docPart%22%3A%22R%22%2C%22docId%22%3A%22jlr-RdFunkBeitrStVtrHArahmen%22%2C%22portalId%22%3A%22bsha%22%7D&_=%2FRdFunkBeitrStVtr_HA_jlr-RdFunkBeitrStVtrHArahmen.pdf . Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag findet sich hier: https://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/recherche3doc/RdFunkFinStVtr_HA.pdf?json=%7B%22format%22%3A%22pdf%22%2C%22params%22%3A%7B%22fixedPart%22%3A%22true%22%7D%2C%22docPart%22%3A%22X%22%2C%22docId%22%3A%22jlr-RdFunkFinStVtrHArahmen%22%2C%22portalId%22%3A%22bsha%22%7D&_=%2FRdFunkFinStVtr_HA.pdf . Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Die beiden links funktionieren bei mir leider nicht. E…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen (GG Art. 14 (3) Enteignung) [#227282]
Datum
24. November 2021 15:08
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Die beiden links funktionieren bei mir leider nicht. Es erscheint bei beiden die Fehlermeldung "Leider kann die angeforderte Ausgabe nicht durchgeführt werden, da Ihre letzte Sitzung bereits beendet wurde. Zur Ausgabe des gewünschten Dokumentes muss die Recherche erneut durchgeführt werden." Bitte nennen Sie mir dann doch gleich die §§, die sich in den genannten Gesetzen auf meine Anfrage beziehen. Mit freundlichen Grüssen Sebastian Pinz Anfragenr: 227282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227282/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Pinz, anbei nochmal die gewünschten Links zu den Rechtsgrundlagen. Dieses Mal sollten Sie fun…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen (GG Art. 14 (3) Enteignung) [#227282]
Datum
24. November 2021 16:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, anbei nochmal die gewünschten Links zu den Rechtsgrundlagen. Dieses Mal sollten Sie funktionieren. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in aktueller Fassung ist an dieser Stelle einzusehen: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-RdFunkBeitrStVtrHArahmen Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag findet sich hier: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-RdFunkFinStVtrHArahmen Ggf. müssen Sie dort jeweils zusätzlich noch auf den Reiter "Aktuelle Gesamtausgabe" klicken. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr << Anrede >> die beiden Gesetzestexte enthalten keine Regelungen, die meiner Anfrage zur Enteign…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen (GG Art. 14 (3) Enteignung) [#227282]
Datum
1. Dezember 2021 13:11
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die beiden Gesetzestexte enthalten keine Regelungen, die meiner Anfrage zur Enteignung entsprechen. Bitte antworten Sie auf die Frage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 227282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227282/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen (GG Art. 14 (3) Enteignung)“ [#227282]
Datum
29. Dezember 2021 09:42
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/227282/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Anfrage zur Gesetzesgrundlage, die eine Enteignung von Privatvermögen zur Finanzierung des deutschen öffentlich rechtlichen Rundfunks formuliert und nach Art 14 (3) GG ermöglicht, wurde nicht bzw. nicht der Fragestellung entsprechend beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anhänge: - 227282.pdf Anfragenr: 227282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227282/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AW: [SPAMVERDACHT] Vermittlung bei Anfrage „Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermöge…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [SPAMVERDACHT] Vermittlung bei Anfrage „Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen (GG Art. 14 (3 =?utf-8?B?KSBFbnRlaWdudW5nKeKAnCB...
Datum
5. Januar 2022 09:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, wir haben Ihre Anrufung nach § 14 Abs. 1 HmbTG erhalten. Es ist in der Tat bedauerlich, dass die von der BKM übersandten Links nicht funktionieren. Hier ist der Link auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag: https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf Soweit Sie eine Diskussion über dessen Inhalt und Reichweite und verfassungsrechtliche Rechtfertigung wünschen und als Nächstes darauf hinweisen, dass das Gesetz keine Eingriffe in das Grundrecht der Eigentumsfreiheit erlaubt, weise ich vorab auf folgendes hin: Ihre Grundannahme, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) einen Eingriff in Art. 14 GG darstellt, ist unzutreffend. Ich verweise hier auf einen Aufsatz von Prof. Papier, dem ehemaligen Präsidenten des BVerfG, der das Ganze anschaulich zusammenfasst und mit zahlreichen Nachweisen aus der Rspr. des BVerfG belegt: https://www.jstor.org/stable/43640412 Im Übrigen wäre alles andere unsinnig. Sie weisen zutreffend darauf hin, dass für Enteignungen und Entschädigungsanspruch besteht. Würde jede Verpflichtung zur Geldleistung zu einer Entschädigungspflicht des Staates führen, könnte dieser niemals Geld einnehmen, sondern müsste immer genau so viel Geld zurückzahlen wie er eingenommen hat. Der Staat hätte niemals Einnahmen zu verbuchen, die er behalten darf und wäre finanziell handlungsunfähig. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
AW: [SPAMVERDACHT] Vermittlung bei Anfrage „Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermöge…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: [SPAMVERDACHT] Vermittlung bei Anfrage „Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen (GG Art. 14 (3 =?utf-8?B?KSBFbnRlaWdudW5nKeKAnCB... [#227282]
Datum
5. Januar 2022 16:53
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Gedanken zu dem Thema und den link zum Aufsatz von Prof. Papier. Zu Ihren Ausführungen: Der Apparat des öffentlich rechtlichen Rundfunks wird aus Gründen der Staatsferne eben nicht aus dem Staatshaushalt finanziert, den Prof. Papier behandelt. Der Einzug des Rundfunkbeitrags wird direkt über die Landesrundfunkanstalten mit dem Bürger abgewickelt und auch nur für ihre Zwecke verwendet. Es ist auch dafür das Grundgesetz zu beachten. Sämtliche staatlichen Abgaben sind über Bundesgesetze mit dem GG harmonisiert, auch die, die von den einzelnen Ländern selbst verwaltet werden dürfen. Den Staatsverträgen zum Rundfunkbeitragseinzug fehlt es daran bislang. Zuständig für die Beantwortung der Frage ist die Finanzbehörde Hamburg. An diese wurde die Frage gerichtet, da es speziell um die Enteignungseigenschaft bei Vollstreckung des Rundfunkbeitrags geht. Eine freiwillige Zahlung des Beitrags bleibt in der Frage unberührt. Bitte fordern Sie die Finanzbehörde auf, mir zu antworten. Der Datenschutzbeauftragte Hamburgs hat hier nur vermittelnde Funktion. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 227282 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Sebastian Pinz [geschwärzt] [geschwärzt]
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AW: [EXTERN]- AW: [SPAMVERDACHT] Vermittlung bei Anfrage „Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [SPAMVERDACHT] Vermittlung bei Anfrage „Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen (GG Art. 14 ( [#227282] (4015/2021)
Datum
6. Januar 2022 11:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, die Ausführungen gelten unabhängig davon, ob die Abgaben direkt von einer staatlichen oder einer staatsfernen Stelle (wie den Rundfunkanstalten) erhoben werden. Auch bei Beiträgen des Rundfunks handelt es sich nicht um Eingriffe in die gem. Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsfreiheit. Ihre "Anfrage" an die FB geht daher von unzutreffenden rechtlichen Voraussetzungen aus. Vor diesem Hintergrund vermag ich nicht zu erkennen, inwieweit die FB oder die BKM ihre Auskunftspflicht nach dem HmbTG verletzt hätten. Ein Anspruch auf Diskussion ihrer Rechtsansichten ergibt sich aus dem HmbTG nicht. Es ist daher nichts weiter zu veranlassen. Der Vorgang wird hier geschlossen. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
AW: [EXTERN]- AW: [SPAMVERDACHT] Vermittlung bei Anfrage „Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [SPAMVERDACHT] Vermittlung bei Anfrage „Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen (GG Art. 14 ( [#227282] (4015/2021) [#227282]
Datum
6. Januar 2022 11:43
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Entgegen Ihrer Auffassung werden über "Frag den Staat" keine Diskussionen geführt. Meine Frage ist ganz klar formuliert eine Anfrage nach dem Transparenzgesetz. Sollte ein solches Gesetz zur Enteignung nicht existieren bzw. notwendig sein, hat die befragte Behörde eine Negativauskunft zu geben. Schreiten Sie also bitte vermittelnd ein. Der Hinweis auf einen Aufsatz eines Verfassungskenners zum Thema ist in keinem Fall eine Begründung für die Ablehnung der Vermittlung, allenfalls ein Hinweis darauf, dass die Antwort wohl negativ ausfallen würde. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 227282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227282/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Vermittlung bei Anfrage „Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen (GG Art. 14 ( [#2…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen (GG Art. 14 ( [#227282] (4015/2021) [#227282]
Datum
11. Januar 2022 13:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, aufgrund der bereits übermittelten Erklärungen, sehe ich keinen Anlass für ein Einschreiten. Ihnen ist die Rechtslage klar (oder zumindest erklärt worden). Daraus folgt, dass es kein Gesetz im Sinne Ihrer Fragestellung geben kann. Alles Weitere dient nicht mehr dem Erkenntnisgewinn. Der Vorgang wird hier geschlossen. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
AW: Vermittlung bei Anfrage „Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen (GG Art. 14 (…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen (GG Art. 14 ( [#227282] (4015/2021) [#227282]
Datum
12. Januar 2022 11:35
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich sehe Ihre Antwort nun als Ablehnung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten zur Vermittlung nach dem Transparenzgesetz zwischen Finanzbehörde und mir an. Zuständig für die Beantwortung der Frage soll nach Auskunft der Finanzbehörde vom 31.08.2021 das Amt für Medien sein. Dieses hat bislang auf die Anfrage nicht adäquat reagiert. Die Anfrage bleibt also bislang unbeantwortet. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 227282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227282/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
AW: Vermittlung bei Anfrage „Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen (GG Art. 14 (…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen (GG Art. 14 ( [#227282] (4015/2021) [#227282]
Datum
12. Januar 2022 11:37
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen (GG Art. 14 (3) Enteignung)“ vom 23.08.2021 (#227282) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 110 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 227282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227282/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Finanzbehörde Hamburg
AW: [EXTERN]- AW: Vermittlung bei Anfrage „Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Vermittlung bei Anfrage „Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen (GG Art. 14 ( [#227282] (4015/2021) [#227282]
Datum
19. Januar 2022 14:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, die Finanzbehörde ist für die Beantwortung Ihrer Anfrage nicht zuständig. Wir hatten seinerzeit Ihre Anfrage nach dem HmbTG geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Zuständigkeit zur Beantwortung bei der Behörde für Kultur und Medien um Beantwortung (BKM) liegt. Deshalb haben wir Ihrer Anfrage an diese Behörde zur Beantwortung weitergeleitet. Nach den hier vorliegenden Informationen hat die Behörde für Kultur und Medien Ihnen als grundsätzlich fachlich zuständige Stelle Ende November und Anfang Dezember 2021 zur oben genannten Sache geantwortet. https://fragdenstaat.de/anfrage/regelndes-gesetz-zum-einzug-des-rundfunkbeitrags-aus-dem-privatvermogen-gg-art-14-3-enteignung/ Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
AW: [EXTERN]- AW: Vermittlung bei Anfrage „Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Vermittlung bei Anfrage „Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen (GG Art. 14 ( [#227282] (4015/2021) [#227282]
Datum
19. Januar 2022 15:26
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit den Antwortschreiben der Behörde für Kultur und Medien wurde meine Frage nicht beantwortet. Die Ursprungsfrage, welches Gesetz den enteignenden Eingriff in das Privatvermögen regelt, wurde mit den Verweisen auf die Rundfunkstaatsverträge nicht beantwortet. In diesen Landesgesetzen wird die Enteignung nicht geregelt. Ich bitte erneut darum, die zuständige Behörde zu bitten, sachgmäß zu antworten. Die Frage kann sonst nicht als "beantwortet" gekennzeichnet werden. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 227282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227282/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]- AW: Vermittlung bei Anfrage „Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem …
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]- AW: Vermittlung bei Anfrage „Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen (GG Art. 14 ( [#227282] (4015/2021) [#227282]
Datum
19. Januar 2022 16:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pinz, weitere Nachfragen richten Sie bitte an die Behörde für Kultur und Medien, weil die alleinige Zuständigkeit zur Beantwortung Ihrer Anfrage dort liegt. Die Finanzbehörde ist für die Beantwortung dieser Anfrage NICHT zuständig. Mit freundlichen Grüßen