Regelung Bettenbelegung Krankenhäuser für Coronaschutzmaßnahmen in Sachsen
Warum werden in Sachsen bei der Bestimmung einer Coronabedingten Notlage Krankenhausbetten als Indikator gezählt und dabei die wesentlich wichtigeren Intensivbetten nicht berücksichtigt?
Sind Intensivpatienten weniger krank oder werden die eh schon als tot gewertet?
Anfrage erfolgreich
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Datum15. April 2021
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18. Mai 2021
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0 Follower:innen
- Von
- Maik Wiegand
- Betreff
- Regelung Bettenbelegung Krankenhäuser für Coronaschutzmaßnahmen in Sachsen [#218472]
- Datum
- 15. April 2021 19:28
- An
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Betreff
- Eingangsbestätigung - Poststelle des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Datum
- 15. April 2021 19:35
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Betreff
- AW: Regelung Bettenbelegung Krankenhäuser für Coronaschutzmaßnahmen in Sachsen [#218472]
- Datum
- 19. April 2021 09:54
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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