Regelung der Aufbewahrungsfrist von Einbürgerungsakten

- Verordnungen, Verwaltungsanweisungen oder Erlasse, die die Aubewahrungsfristen von Einbürgerungs- bzw. Staatsangehörigkeitsakten regeln

Erklärung:
Auf Referenten-Ebene sollte im Mai 2014 die Aufbewahrungsfrist von Einbürgerungsakten besprochen und ggf. bundeseinheitlich geregelt werden.

Siehe hierzu
http://www.parlament-berlin.de/ados/17/ITDat/protokoll/it17-038-wp.pdf - Seite 16
"Das Bundesinnenministerium hat zugesagt, diese Frage grundsätzlich aufzuarbeiten und in der nächsten Besprechungsrunde der Referenten für Staatsangehö- rigkeit beim Bundesinnenministerium zu besprechen. Das soll im Mai 2014 stattfinden."

Ich freue mich auf Ihre Antwort und bedanke mich im voraus.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. März 2015
  • Frist
    17. April 2015
  • 0 Follower:innen
Aras Abbasi
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Verordnungen, …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Regelung der Aufbewahrungsfrist von Einbürgerungsakten [#8867]
Datum
16. März 2015 12:25
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Verordnungen, Verwaltungsanweisungen oder Erlasse, die die Aubewahrungsfristen von Einbürgerungs- bzw. Staatsangehörigkeitsakten regeln Erklärung: Auf Referenten-Ebene sollte im Mai 2014 die Aufbewahrungsfrist von Einbürgerungsakten besprochen und ggf. bundeseinheitlich geregelt werden. Siehe hierzu http://www.parlament-berlin.de/ados/17/ITDat/protokoll/it17-038-wp.pdf - Seite 16 "Das Bundesinnenministerium hat zugesagt, diese Frage grundsätzlich aufzuarbeiten und in der nächsten Besprechungsrunde der Referenten für Staatsangehö- rigkeit beim Bundesinnenministerium zu besprechen. Das soll im Mai 2014 stattfinden." Ich freue mich auf Ihre Antwort und bedanke mich im voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#542 Sehr geehrter Herr Abbasi, in der Anlage erhalten Sie meinen Bescheid auf Ihren nachstehenden IF…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
IFG - Regelung der Aufbewahrungsfrist von Einbürgerungsakten - 542
Datum
30. März 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
ZI4-13002/4#542 Sehr geehrter Herr Abbasi, in der Anlage erhalten Sie meinen Bescheid auf Ihren nachstehenden IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen