Regelungen für polizeilichen Gewahrsam

Gibt es in Schleswig-Holstein Regelungen, welche für den polizeilichen Gewahrsam gelten? Bitte senden Sie mir entsprechende Gewahrsamsordnungen, Verordnungen oder Erlasse zu.

Es geht mir dabei um Regelungen, die nach § 204 LVwG in Gewahrsam genommene bzw. nach §181 LVwG Abs. 4 auf der Dienststelle festgehaltene Personen betreffen und den Umgang mit diesen (beispielsweise wie sie versorgt werden, welche Rechte sie haben, was ihnen abgenommen werden soll).

Ergebnis der Anfrage

Es gibt eine Polizeigewahrsamsordnung mit umfangreichen Regelungen
https://fragdenstaat.de/anfrage/regelun…
Darüber hinaus gibt es einen Erlass zum Vollzug von polizeilich veranlasstem, längerfristigem Gewahrsam in Justizvollzugsanstalten:
https://fragdenstaat.de/anfrage/regelun…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es in Schles…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Regelungen für polizeilichen Gewahrsam [#238316]
Datum
20. Januar 2022 19:13
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es in Schleswig-Holstein Regelungen, welche für den polizeilichen Gewahrsam gelten? Bitte senden Sie mir entsprechende Gewahrsamsordnungen, Verordnungen oder Erlasse zu. Es geht mir dabei um Regelungen, die nach § 204 LVwG in Gewahrsam genommene bzw. nach §181 LVwG Abs. 4 auf der Dienststelle festgehaltene Personen betreffen und den Umgang mit diesen (beispielsweise wie sie versorgt werden, welche Rechte sie haben, was ihnen abgenommen werden soll).
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238316 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238316/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu Regelungen für polizeilichen Gewahrsam vom 20.01.2022. Da …
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
Regelungen für polizeilichen Gewahrsam [#238316]
Datum
27. Januar 2022 13:26
Status
Warte auf Antwort
image001.png
11,7 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu Regelungen für polizeilichen Gewahrsam vom 20.01.2022. Da das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein nicht informationshaltende und somit auch nicht informationspflichtige Stelle gem. Informationszugangsgesetz SH ist, wurde Ihre Anfrage an das zuständige Landespolizeiamt SH weitergegeben. Sie werden von dort innerhalb der gesetzlichen Frist Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Empfangs- und Eingangsbestätigung Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
20220121_IZG-Anfrage Regelungen für polizeilichen Gewahrsam [#238316]
Datum
27. Januar 2022 14:15
Status
Warte auf Antwort
image002.png
18,7 KB


Empfangs- und Eingangsbestätigung Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IZG zu Regelungen für den polizeilichen Gewahrsam. Da die Anfrage im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung eingegangen ist, wurde diese zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung an das Landespolizeiamt weiter geleitet. Sollten aufgrund der Bearbeitung ggf. Kosten entstehen, werde ich Sie hierüber rechtzeitig informieren. Sie werden innerhalb der Frist von einem Monat ein Antwortschreiben erhalten. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen für polizeilichen Gewahrsam“ vom 20…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 20220121_IZG-Anfrage Regelungen für polizeilichen Gewahrsam [#238316]
Datum
2. März 2022 19:16
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen für polizeilichen Gewahrsam“ vom 20.01.2022 (#238316) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sie hatten mir am 27.1.2022 versichert, dass ich vom Landespolizeiamt auf meine Anfrage innerhalb der …
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 20220121_IZG-Anfrage Regelungen für polizeilichen Gewahrsam [#238316]
Datum
9. März 2022 17:52
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie hatten mir am 27.1.2022 versichert, dass ich vom Landespolizeiamt auf meine Anfrage innerhalb der gesetzlichen Frist eine Antwort bekommen würde. Diese habe ich jedoch leider bis heute nicht erhalten - über zwei Wochen nach der gesetzlichen Frist. Können Sie mir verraten, wie ich an die Informationen komme oder das Landespolizeiamt zum Antworten bekomme? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
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Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. März 2022 17:52
Status
Warte auf Antwort

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen für polizeilichen Gewahrsam“ vom 20…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 20220121_IZG-Anfrage Regelungen für polizeilichen Gewahrsam [#238316]
Datum
9. März 2022 17:53
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen für polizeilichen Gewahrsam“ vom 20.01.2022 (#238316) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen für polizeilichen Gewahrsam“ vom 20…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 20220121_IZG-Anfrage Regelungen für polizeilichen Gewahrsam [#238316]
Datum
12. April 2022 23:11
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen für polizeilichen Gewahrsam“ vom 20.01.2022 (#238316) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet (anders als mir versprochen wurde). Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Nach § 75 VwGO muss die Anfrage bis zum 20.4.2022, andernfalls könnte ich mich gezwungen sehen, eine Untätigkeitsklage einzureichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Regelungen für polizeilichen Gewahrsam“ [#238316]
Datum
12. April 2022 23:13
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/238316/ Leider habe ich bisher auf die Anfrage noch überhaupt keine inhaltliche Antwort bekommen. Vielleicht können Sie das Landespolizeiamt überzeugen die Anfrage zu bearbeiten? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 238316.pdf - 2022-01-27_1-image001.png - 2022-01-27_2-image002.png Anfragenr: 238316 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238316/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. April 2022 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen

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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem IZG. Ich habe Ihnen das Antwortschr…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
20220121_IZG-Anfrage Regelungen für polizeilichen Gewahrsam [#238316]
Datum
4. Mai 2022 16:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem IZG. Ich habe Ihnen das Antwortschreiben, den gemeinsamen Erlass sowie die aktuelle Gewahrsamsordnung angefügt. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe die Behörde inzwischen um Stellungnahe gebeten. Das Schreiben d…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re:Vermittlung bei Anfrage „Regelungen für polizeilichen Gewahrsam“ [#238316]
Datum
5. Mai 2022 15:17
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe die Behörde inzwischen um Stellungnahe gebeten. Das Schreiben dazu finden Sie im Anhang. Sobald ich etwas Neues erfahre, melde ich mich wieder bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Gewahrsamsordnung und den Erlass. Ich habe noch eine Rückfrag…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re:Vermittlung bei Anfrage „Regelungen für polizeilichen Gewahrsam“ [#238316]
Datum
7. Mai 2022 13:49
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Gewahrsamsordnung und den Erlass. Ich habe noch eine Rückfrage: Gilt die Gewahrsamsordnung auch für nach §181 Abs. 4 LvwG zur Dienststelle verbrachten Personen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 238316 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238316/

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe inzwischen von der Behörde die Rückmeldung erhalten, dass man I…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Regelungen für polizeilichen Gewahrsam“ [#238316]
Datum
31. Mai 2022 16:43
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe inzwischen von der Behörde die Rückmeldung erhalten, dass man Ihnen von dort am 04.05.2022 geantwortet habe und nun auch im Austausch zu Ihren Rückfragen sei. Ich gehe daher von aus, dass das Verfahren auf meiner Seite zunächst abgeschlossen ist. Sollten noch offene Punkte oder Rückfragen bestehen, melden Sie sich gerne bei mir. Mit freundlichen Grüßen