Regelungen in Berlin zur Zuteilung einer neuen FIN
Informationen, insbesondere schriftliche Festlegungen, Arbeitsanweisungen, standardisierte Abläufe den folgenden Prozess regeln:
Die Zuteilung einer neuen Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) für Fahrzeuge die bereits im Verkehr sind.
Hintergrund: aus verschiedenen Gründen kann an einem gebrauchten Fahrzeug die FIN nicht mehr vorhanden oder gar nicht mehr lesbar sein. Wenn alle zulässigen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, die alte FIN wieder herzustellen oder herzuleiten, kann die Zulassungsbehörde nach §59(3) StVZO eine neue FIN zuteilen.
Dieser Vorgang in der praktischen Umsetzung ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Die Auslegung des Paragrafen kann von jeder Zulassungsbehörde anders geregelt werden. Hierzu hätte ich gerne Informationen wie dies in ihrem Zulassungsbezirk geregelt ist.
Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung.
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Datum18. Februar 2025
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20. März 2025
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