Regelungen in der Region Hannover zur Zuteilung einer neuen FIN

Informationen, insbesondere schriftliche Festlegungen, Arbeitsanweisungen, standardisierte Abläufe aus dem Bereich Kfz-Zulassung die den folgenden Prozess regeln:

Die Zuteilung einer neuen Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) für Fahrzeuge die bereits im Verkehr sind.

Hintergrund: aus verschiedenen Gründen kann an einem gebrauchten Fahrzeug die FIN nicht mehr vorhanden oder gar nicht mehr lesbar sein. Wenn alle zulässigen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, die alte FIN wieder herzustellen oder herzuleiten, kann die Zulassungsbehörde nach §59(3) StVZO eine neue FIN zuteilen.

Dieser Vorgang in der praktischen Umsetzung ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Die Auslegung des Paragrafen kann von jeder Zulassungsbehörde anders geregelt werden. Hierzu hätte ich gerne Informationen wie dies in ihrem Zulassungsbezirk geregelt ist.

Ich benötige die Information für meine eigene Forschung. Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Februar 2025
  • Frist
    20. März 2025
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Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen, insbesondere schriftlich…
An Servicebüro - Region Hannover Details
Von
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Betreff
Regelungen in der Region Hannover zur Zuteilung einer neuen FIN [#327897]
Datum
18. Februar 2025 10:33
An
Servicebüro - Region Hannover
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen, insbesondere schriftliche Festlegungen, Arbeitsanweisungen, standardisierte Abläufe aus dem Bereich Kfz-Zulassung die den folgenden Prozess regeln: Die Zuteilung einer neuen Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) für Fahrzeuge die bereits im Verkehr sind. Hintergrund: aus verschiedenen Gründen kann an einem gebrauchten Fahrzeug die FIN nicht mehr vorhanden oder gar nicht mehr lesbar sein. Wenn alle zulässigen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, die alte FIN wieder herzustellen oder herzuleiten, kann die Zulassungsbehörde nach §59(3) StVZO eine neue FIN zuteilen. Dieser Vorgang in der praktischen Umsetzung ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Die Auslegung des Paragrafen kann von jeder Zulassungsbehörde anders geregelt werden. Hierzu hätte ich gerne Informationen wie dies in ihrem Zulassungsbezirk geregelt ist. Ich benötige die Information für meine eigene Forschung. Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 327897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/327897/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Servicebüro - Region Hannover
Guten Tag << Antragsteller:in >> ihre Mail haben Sie an das Servicebüro Bauen für die Bauaufsicht der…
Von
Servicebüro - Region Hannover
Betreff
AW: Regelungen in der Region Hannover zur Zuteilung einer neuen FIN [#327897]
Datum
18. Februar 2025 13:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> ihre Mail haben Sie an das Servicebüro Bauen für die Bauaufsicht der Region Hannover (Hochbauamt) gesendet. Wir können keine Informationen über die Zulassung von KFZ mitteilen. Richten Sie Ihre Anfrage an den richtigen Fachbereich. Mit freundlichen Grüßen