Regelungen zu den Aufgaben der (Amts)Leitung eines / des Jobcenters Stuttgart

Anfrage an: Jobcenter Stuttgart

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen in Gestalt von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen betreffend Einzelregelungen aus Gesetzen, aus denen sich unmittelbar oder mittelbar, ganz oder auch nur zum Teil, die Aufgaben, also Dienstpflichten, des Leiters / der Leiterin des Jobcenters Stuttgart (bzw. , allgemeiner gefasst, eines Jobcenters in THE LÄND) ergeben oder ableiten lassen. 'Perfekt' wäre es, wenn sich aus der gesuchten Information Erkenntnisse über den Inhalt, über die Art, und/oder über den Umfang der Aufgaben einer / der Jobcenter-Leitung gewinnen lassen. All das bitte, soweit möglich, auf Hochdeutsch. Ich kann nicht Alles (?).

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Sie dürfen meinen Namen an Dritte ausdrücklich weitergeben.

Ich bitte um eine Antwort in Papierform an die unten aufgeführte Postadresse, und um eine Empfangsbestätigung. Kommunikation gerne (zwischendurch) über E-Mail. Vielen Dank für Ihre Mühe! Geschdern gabs zum Frühstiegg oi Weckle mid Gsälz. Gstartet isch er [dr Hebel] übrigens als Dialektdichter mit ere Nocherzählig vunere Gschicht us em Alte Testament.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Mai 2024
  • Frist
    15. Juni 2024
  • Ein:e Follower:in
Gerhard Engel
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen in Gestalt von amtli…
An Jobcenter Stuttgart Details
Von
Gerhard Engel
Betreff
Regelungen zu den Aufgaben der (Amts)Leitung eines / des Jobcenters Stuttgart [#308667]
Datum
12. Mai 2024 00:55
An
Jobcenter Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen in Gestalt von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen betreffend Einzelregelungen aus Gesetzen, aus denen sich unmittelbar oder mittelbar, ganz oder auch nur zum Teil, die Aufgaben, also Dienstpflichten, des Leiters / der Leiterin des Jobcenters Stuttgart (bzw. , allgemeiner gefasst, eines Jobcenters in THE LÄND) ergeben oder ableiten lassen. 'Perfekt' wäre es, wenn sich aus der gesuchten Information Erkenntnisse über den Inhalt, über die Art, und/oder über den Umfang der Aufgaben einer / der Jobcenter-Leitung gewinnen lassen. All das bitte, soweit möglich, auf Hochdeutsch. Ich kann nicht Alles (?). Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Sie dürfen meinen Namen an Dritte ausdrücklich weitergeben. Ich bitte um eine Antwort in Papierform an die unten aufgeführte Postadresse, und um eine Empfangsbestätigung. Kommunikation gerne (zwischendurch) über E-Mail. Vielen Dank für Ihre Mühe! Geschdern gabs zum Frühstiegg oi Weckle mid Gsälz. Gstartet isch er [dr Hebel] übrigens als Dialektdichter mit ere Nocherzählig vunere Gschicht us em Alte Testament. Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Engel Anfragenr: 308667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/308667/ Postanschrift Gerhard Engel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gerhard Engel
Mein Antrag nach dem LIFG/UVmGVom vom 12.05.2024 [#308667] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Zw…
An Jobcenter Stuttgart Details
Von
Gerhard Engel
Betreff
Mein Antrag nach dem LIFG/UVmGVom vom 12.05.2024 [#308667]
Datum
24. Mai 2024 15:50
An
Jobcenter Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Zwischennachricht vom 22. Mai 2024 mit der Kostenübernahmeerklärung für den Zugang nach Informationen, die heute über dem Schnecken-Postweg bei mir im Briefkasten eingegangen ist. Darin teilen Sie mir unter anderem mit, dass die Gebühren und Anlagen für "individuell zurechenbare öffentliche Leistungen" im Sinne der §§ 10 IFG, 10 LiFG in Bezug auf meine Anfrage 167,07 € als Grundpauschale betragen, die Sie mir zugleich in Rechnung stellen. Ich bitte um Verständnis, dass erst nach Zugang einer Information betreffend der Stelle (Nennung z.B. der entsprechenden Verordnung oder dgl.) des hier von Ihnen maßgebend in Anspruch genommenen Gebührenrechts auf meiner Seite über weitere Entscheidungen in der Sache nachgedacht werden kann. Ich darf mich soweit auf den Inhalt von § 10 Abs. 1 LIFG berufen, wo das Stichwort "Gebührenrecht" schriftlich fixiert ist. Ich führe ergänzend aus: Derzeit verfüge ich über keine finanziellen Mittel, die mir diesen - in seiner Höhe subjektiv zumindest unbescheiden erscheinenden Betrag - zu erstatten erlaubten, ohne mich dabei vorgängig aktiv selber zu ruinieren. Hinzu kommt, dass ich ein Mensch bin, der - zum einen - NICHT GOTT ist, und das auch wissen kann, und - zum zweiten - nach Artikel 1 Absatz 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg (LV) vom 11. November 1953 (GBl. S. 173) berufen bin, in der mich umgebenden Gemeinschaft meine Gaben in Freiheit und in der Erfüllung des christlichen Sittengesetzes zu meinem und der anderen Wohl zu entfalten, und - zum dritten - der Staat gemäß Artikel 1 Absatz 2 Satz 1 der LV die ausdrückliche Aufgabe hat, den Menschen hierbei zu dienen, also das heißt nach meiner Interpretation nicht auszuplündern! Diese Interpretation vermag durch Ihren bescheidenen (?) Anspruch, als (Mit)Bewohner eines quasi-Musterländles unfreiwillig und ungefragt alles zu können. Außer Hochdeutsch ... in ihrer mustergültigen Bestandskraft meines Erachtens nicht (rechts-)wirksam vorgängig aufgehoben werden. Ich sehe Ihrer Antwort mit :) entgegen. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Engel Anfragenr: 308667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/308667/ Postanschrift Gerhard Engel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Gerhard Engel
AW: Mein Antrag nach dem LIFG/UVmGVom vom 12.05.2024 [#308667]
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Post vom 11. Juni …
An Jobcenter Stuttgart Details
Von
Gerhard Engel
Betreff
AW: Mein Antrag nach dem LIFG/UVmGVom vom 12.05.2024 [#308667]
Datum
18. Juni 2024 19:46
An
Jobcenter Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Post vom 11. Juni 2024 mit der Antwort auf meine Nachfrage nach dem Gebührenrecht in der oben bezeichneten Angelegenheit. Zunächst einmal tut es mir leid, keine günstigere Nachricht lesen zu können, als die, dass - zum einen - Sie einer enormen Belastung ausgesetzt sind, und - zum zweiten - die "Kundschaft" [sic!] "mit Fluchtmigration und die Arbeitsmarktauswirkungen der internationalen Krisen" "aktuell" Ihre "Kapazitäten" binden. Ich kann, darf oder soll sodann - zum dritten - unter Bezugnahme auf Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz daran erinnern: Alle Staatsgewalt geht nicht von Kundschaft, sondern vom Volke aus. Zeigen Sie Respekt. Sprechen Sie mit uns nicht, als seien wir Kunden. Wir sind es nicht. Nach erfolgreicher Prüfung der Text- und Sprachlage teile ich Ihnen folgenden Sachverhalt mit: 1. Nach z.B. Art. 1 Abs. 1 GG kann nach diesem Gesetz - adressatenbezogen, situationsbezogen und personenbezogen - vom Anredenden eine Anrede mit "Herr" <Nachname> nach dem für die anredepflichtige Stelle jeweils maßgebenden Textbausteinkasten erwartet werden. Sie helfen mit der Respektierung von dieser - hierzulande (noch) üblichen - Gepflogenheit unter anderem, Flucht- und Migrationsursachen zu beseitigen, und die internationalen Krisen nicht auf Dauer zu stellen. "Dear Joe Biden" - das klingt in den Vereinigten Staaten von Amerika, wenn ich dort so spreche, ausgesprochen lächerlich, liebes Jobcenter GuR, I say! Zeigen Sie Respekt. Sprechen Sie uns nicht an, als seien wir Büromaterial. Wir sind es nicht. 2. Nach den Regeln der Grammatik der deutschen Sprache ist der Satz "Wir bedauern keiner günstigeren Nachricht geben zu können und hoffen auf Ihr Verständnis" - objektiv und objektivierbar - in muttersprachlicher Hinsicht gleich mehrfach 'gestört'. Ich bin jetzt einfach 'mal so frech und behaupte, Sie dürfen keine Migranten oder sich auf der Flucht befindliche Menschen mit der Aufgabe der Abfassung von Textbausteinen im Jobcenter Stuttgart betrauen, und ich darf das auch nicht. Mit der Befolgung der Regeln der Grammatik der deutschen Sprache helfen Sie unter anderem, das Ansehen Deutschlands im Ausland als so genannte Kulturnation wach zu halten, und die nationalen Kulturkrisen nicht auf Dauer zu stellen. Zeigen Sie Respekt. Sprechen Sie mit uns, als könnten wir alles. Inklusive Hochdeutsch. Wir verstehen das. 3. Nach den Regeln der Grammatik der deutschen Sprache ist der Satz "Da ihre Anfragen keine Existenz begründenden Fragen enthält, und weder noch lebenswichtig sind, sehen wir in ihrem Fall keine unbillige Härte und müssen auf unsere Kostennote von 167,07 € bestehen." - abgesehen vom Ausweis für muttersprachliche Inkompetenz (siehe Punkt 2) - sachbezogen, situationsbezogen und personenbezogen - objektiv falsch und fehlerhaft. Mit E-Mail vom 27. Mai 2024 habe ich Ihnen sinngemäß mitgeteilt, dass ich aktuell über keine finanziellen Mittel verfüge, um die Kosten für den Aufwand, der durch die "Zuverfügungstellung der Informationen" entsteht, meinerseits teilweise oder vollständig übernehmen zu können. Bei einem derzeitigen Kontostand von Minus ...... bedauere ich, keine günstigere Nachricht geben zu können und hoffe auf Ihr Verständnis. Zeigen Sie Respekt. Sprechen Sie nicht mit mir, als würden Sie Existenz begründen. Sie tun es nicht. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Engel