Regelungen zu Trauerfeiern in Kirchen

Sämtliche Regelungen, Verträge und Absprachen mit den Kirchengemeinden / Pfarrämtern der evangelischen Kirchen in der Stadt und den zugehörigen Gemeinden zur Nutzung von Kirchen, Räumen und Friedhöfen bei Todesfällen, Trauerfeiern und Beerdigungen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. März 2018
  • Frist
    12. April 2018
  • 0 Follower:innen
Constantin Hanov
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Rege…
An Stadt Kirchheim unter Teck Details
Von
Constantin Hanov
Betreff
Regelungen zu Trauerfeiern in Kirchen [#27034]
Datum
13. März 2018 15:04
An
Stadt Kirchheim unter Teck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Regelungen, Verträge und Absprachen mit den Kirchengemeinden / Pfarrämtern der evangelischen Kirchen in der Stadt und den zugehörigen Gemeinden zur Nutzung von Kirchen, Räumen und Friedhöfen bei Todesfällen, Trauerfeiern und Beerdigungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Constantin Hanov <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Constantin Hanov << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Constantin Hanov
Constantin Hanov
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen zu Trauerfeiern in Kirchen“ vom 13.…
An Stadt Kirchheim unter Teck Details
Von
Constantin Hanov
Betreff
AW: Regelungen zu Trauerfeiern in Kirchen [#27034]
Datum
13. April 2018 17:17
An
Stadt Kirchheim unter Teck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen zu Trauerfeiern in Kirchen“ vom 13.03.2018 (#27034) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Constantin Hanov-Blum Anfragenr: 27034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Constantin Hanov << Adresse entfernt >>
Stadt Kirchheim unter Teck
Sehr geehrter Herr Hanov-Blum, nach Rücksprache dem Friedhofswesen gibt es hier keine bekannte Vereinbarungen bez…
Von
Stadt Kirchheim unter Teck
Betreff
AW: Regelungen zu Trauerfeiern in Kirchen [#27034]
Datum
16. April 2018 09:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hanov-Blum, nach Rücksprache dem Friedhofswesen gibt es hier keine bekannte Vereinbarungen bezüglich der Nutzung von Kirchen, Räumen und Friedhöfen bei Todesfällen, Trauerfeiern und Beerdigungen mit der evangelischen Kirche. Die in Kirchheim vorhandenen Friedhöfe sind alle in städtischem Eigentum. Ausschließlich die Nutzung der Kapelle am „Alten Friedhof“ kann durch die Hinterbliebenen benutzt werden. Hier teilen wir, sofern eine Nutzung gewünscht ist, den Termin der evangelischen Kirche mit. Eine Abrechnung der Nutzung erfolgt allerdings direkt von Seite der evangelischen Kirche an die Hinterbliebenen. Mit freundlichen Grüßen
Constantin Hanov
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre Information. Es gibt also kein…
An Stadt Kirchheim unter Teck Details
Von
Constantin Hanov
Betreff
AW: AW: Regelungen zu Trauerfeiern in Kirchen [#27034]
Datum
25. April 2018 12:20
An
Stadt Kirchheim unter Teck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre Information. Es gibt also keinerlei Verträge der Stadt mit den kirchlichen Einrichtungen, die die Nutzung von Kirchenräumen bei Trauerfeiern regeln? Konkret geht es z.B. um die Kirche in Jesingen. Gibt es hier Regelungen mit der Stadt bezüglich der Nutzung der Kirche bei Trauerfeiern oder Beerdigungen? Gibt es Absprachen oder Verträge zur Nutzung der Aussegnungshalle? Mit freundlichen Grüßen Constantin Hanov Anfragenr: 27034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Constantin Hanov << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Kirchheim unter Teck
Sehr geehrter Herr Hanov, wie bereits geschrieben, gibt es keine Verträge zur kirchlichen Nutzung. Die Aussegnung…
Von
Stadt Kirchheim unter Teck
Betreff
AW: AW: Regelungen zu Trauerfeiern in Kirchen [#27034]
Datum
26. April 2018 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hanov, wie bereits geschrieben, gibt es keine Verträge zur kirchlichen Nutzung. Die Aussegnungshalle in Jesingen befindet sich in auf dem städtischen Friedhof und im Eigentum der Stadt. Eine vertragliche Regelung zur Nutzung der Kirche bei Trauerfeiern gibt es nicht. Mit freundlichen Grüßen