Regelungen zum Eingreifen in den ruhenden Verkehr
die Richtlinien, Regelungen oder internen Weisungen welche im Ergebnis dazu führen, dass das Bezirksamt Wandsbek nur in sehr spezifischen Einzelfällen auch bei offensichtlich rechtswidrig erfolgendem ruhenden Verkehr eingreifen darf. Vgl. auch https://twitter.com/BAWandsbek/status/1125108449635917824
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum6. Mai 2019
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8. Juni 2019
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Regelungen zum Eingreifen in den ruhenden Verkehr [#137739]
- Datum
- 6. Mai 2019 12:42
- An
- Bezirksamt Wandsbek
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bezirksamt Wandsbek
- Betreff
- AW: Regelungen zum Eingreifen in den ruhenden Verkehr [#137739]
- Datum
- 8. Mai 2019 13:41
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Regelungen zum Eingreifen in den ruhenden Verkehr [#137739]
- Datum
- 8. Mai 2019 15:00
- An
- Bezirksamt Wandsbek
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Bezirksamt Wandsbek
- Betreff
- AW: Regelungen zum Eingreifen in den ruhenden Verkehr [#137739]
- Datum
- 9. Mai 2019 12:56
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Betreff
- AW: Regelungen zum Eingreifen in den ruhenden Verkehr [#137739]
- Datum
- 9. Mai 2019 13:42
- An
- Bezirksamt Wandsbek
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bezirksamt Wandsbek
- Betreff
- Ihre Anfrage nach dem Transparenzgesetz vom 6.5.2019 - Regelungen zum Eingreifen in den ruhenden Verkehr
- Datum
- 24. Mai 2019 13:37
- Status
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