Regelungen zum Eingreifen in den ruhenden Verkehr

Anfrage an: Bezirksamt Wandsbek

die Richtlinien, Regelungen oder internen Weisungen welche im Ergebnis dazu führen, dass das Bezirksamt Wandsbek nur in sehr spezifischen Einzelfällen auch bei offensichtlich rechtswidrig erfolgendem ruhenden Verkehr eingreifen darf. Vgl. auch https://twitter.com/BAWandsbek/status/1125108449635917824

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Mai 2019
  • Frist
    8. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Bezirksamt Wandsbek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Regelungen zum Eingreifen in den ruhenden Verkehr [#137739]
Datum
6. Mai 2019 12:42
An
Bezirksamt Wandsbek
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
die Richtlinien, Regelungen oder internen Weisungen welche im Ergebnis dazu führen, dass das Bezirksamt Wandsbek nur in sehr spezifischen Einzelfällen auch bei offensichtlich rechtswidrig erfolgendem ruhenden Verkehr eingreifen darf. Vgl. auch https://twitter.com/BAWandsbek/status/1125108449635917824
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Wandsbek
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist im Bezirksamt Wandsbek eingegangen. Für die weitere Kommunikation ben…
Von
Bezirksamt Wandsbek
Betreff
AW: Regelungen zum Eingreifen in den ruhenden Verkehr [#137739]
Datum
8. Mai 2019 13:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist im Bezirksamt Wandsbek eingegangen. Für die weitere Kommunikation benötigen wir von Ihnen eine zustellfähige postalische Anschrift sowie am besten eine persönliche E-Mail-Adresse / Telefonnummer. Bitte senden Sie die Angaben an das obige Postfach. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich darf Sie freundlich bitten mir mitzuteilen, warum Sie meine zustellfähige Adress…
An Bezirksamt Wandsbek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Regelungen zum Eingreifen in den ruhenden Verkehr [#137739]
Datum
8. Mai 2019 15:00
An
Bezirksamt Wandsbek
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich darf Sie freundlich bitten mir mitzuteilen, warum Sie meine zustellfähige Adresse benötigen -- Sie teilen ja weder mit, dass (und warum) eine elektronische Übersendung der Unterlagen nicht möglich ist, noch dass ein Gebührenbescheid versandt werden soll (falls doch, bitte ich um eine Abschätzung der Gebühren). Ich glaube die Ihnen bereits bekannte E-Mail-Adresse ( <<E-Mail-Adresse>> ) ist für die Zwecke persönlich genug. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 137739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Wandsbek
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben Ihre Anfrage über die Internet-Plattform „ww…
Von
Bezirksamt Wandsbek
Betreff
AW: Regelungen zum Eingreifen in den ruhenden Verkehr [#137739]
Datum
9. Mai 2019 12:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben Ihre Anfrage über die Internet-Plattform „www.FragDenStaat.de“ gestellt, sodass wir auch nur die dort generierte E-Mail-Adresse haben. Alles was über diese Plattform kommuniziert wird, ist ungefiltert für Jedermann im Internet sichtbar, sodass wir aus Datenschutzgründen dort keine weitergehende Kommunikation führen. Eine E-Mail-Adresse reicht zunächst aus. Eine zustellfähige Anschrift bräuchten wir ggf. für die Übersendung eines zu erstellenden Gebührenbescheides. Hierzu werden wir Sie informieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in da Sie nach HmbTG ohnehin nur Dokumente übermitteln werden, in denen personenbezogen…
An Bezirksamt Wandsbek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Regelungen zum Eingreifen in den ruhenden Verkehr [#137739]
Datum
9. Mai 2019 13:42
An
Bezirksamt Wandsbek
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da Sie nach HmbTG ohnehin nur Dokumente übermitteln werden, in denen personenbezogene Daten bereits geschwärzt sein müssen, sind Ihre Bemerkungen hierzu belanglos. Ich darf Sie erneut bitten, mir die geforderten Dokumente zu übersenden oder mich rechtsmittelfähig abschlägig zu bescheiden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 137739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bezirksamt Wandsbek
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o.g. Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Zuständig für die Umsetzu…
Von
Bezirksamt Wandsbek
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Transparenzgesetz vom 6.5.2019 - Regelungen zum Eingreifen in den ruhenden Verkehr
Datum
24. Mai 2019 13:37
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o.g. Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Zuständig für die Umsetzung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist gemäß §44 StVO die Straßenverkehrsbehörde. Für Hamburg ist die zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts die Behörde für Inneres und Sport. Organisatorisch ist je Polizeikommissariat eine Straßenverkehrsbehörde eingerichtet. Straßenbaubehörden sind gemäß der Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts in Hamburg u.a. die Bezirksämter. "Eingriffe in den ruhenden Verkehr" erfolgen durch die Bezirksämter nur dann, wenn sie in ihrer Funktion als Straßenbaubehörde auf Anweisung der Straßenverkehrsbehörde tätig werden (z.B. Einrichtung / Herstellung / Markierung eines personalisierten Behindertenparkplatzes). Mit freundlichen Grüßen