Regelungen zur dienstlichen Nutzung mobiler Endgeräte

Sämtliche Richtlinien, Dienstvereinbarungen, Hausanordnungen und vergleichbare Regelungsdokumente des BMVg zur dienstlichen Nutzung mobiler Endgeräte

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. März 2020
  • Frist
    7. April 2020
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche R…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Regelungen zur dienstlichen Nutzung mobiler Endgeräte [#181898]
Datum
4. März 2020 18:50
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Richtlinien, Dienstvereinbarungen, Hausanordnungen und vergleichbare Regelungsdokumente des BMVg zur dienstlichen Nutzung mobiler Endgeräte
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 181898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181898 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1283 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 04.03.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Regelungen zur dienstlichen Nutzung mobiler Endgeräte [#181898]
Datum
6. März 2020 10:22
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1283 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 04.03.2020 (s.u.) Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 4. März 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1283 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen zur dienstlichen Nutzung mobi…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antwort: Regelungen zur dienstlichen Nutzung mobiler Endgeräte [#181898]
Datum
8. Mai 2020 10:59
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen zur dienstlichen Nutzung mobiler Endgeräte“ vom 04.03.2020 (#181898) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 181898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181898
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1283 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 04.03…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Regelungen zur dienstlichen Nutzung mobiler Endgeräte [#181898]
Datum
14. Mai 2020 13:37
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1283 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 04.03.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1283 3. Ihre E-Mail vom 08.05.2020 Ich bestätige dankend den Eingang Ihrer Nachricht vom 8. März 2020 (Bezug 3.), mit welche Sie auf die eingetretene Fristüberschreitung hinweisen und um Sachstandsinformation bitten. Hierzu muss ich Ihnen zu meinem Bedauern mitteilen, dass noch keine Entscheidungsreife hergestellt werden konnte. So liegen hier noch nicht alle erforderlichen Beiträge der verschiedenen zu beteiligenden Stellen vor. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Kapazitäten weitgehend durch Erfordernisse im Umgang mit der Corona-Krise gebunden sind. Damit im Zusammenhang stehen ebenso die Maßnahmen hinsichtlich der gebotenen Auflockerung, so dass der Personalkörper nur eingeschränkt zur Verfügung steht. Dieser Umstand trifft - zumindest teilweise - auch für die hiesige IFG-Koordinierungsstelle zu. Aus den o.g. Gründen wurde vorliegend zudem versäumt, Sie innerhalb der Monatsfrist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG entsprechend zu informieren. Hierfür bitte ich um Entschuldigung. Nach aktueller Einschätzung, die leider keine verbindliche Zusage beinhalten kann, gehe ich davon aus, die Beantwortung Ihrer Anfrage bis Ende Mai 2020 vornehmen zu können und bitte Sie insoweit freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen zur dienstlichen Nutzung mobi…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: Regelungen zur dienstlichen Nutzung mobiler Endgeräte [#181898]
Datum
5. Juli 2020 17:45
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen zur dienstlichen Nutzung mobiler Endgeräte“ vom 04.03.2020 (#181898) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 90 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 181898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181898/
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1283 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 04.03…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Regelungen zur dienstlichen Nutzung mobiler Endgeräte [#181898]
Datum
8. Juli 2020 17:02
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1283 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 04.03.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1283 3. Ihre E-Mail vom 08.05.2020 4. BMVg- R I 1 - Az 39-22-17/-1243 vom 14.05.2020 5. Ihre E-Mail vom 06.07.2020 Auf Ihre Nachfrage vom 6. Juli 2020 (Bezug 5.) muss ich ihnen leider mitteilen, dass nicht nur die Ihnen mit E-Mail vom 14. Mai 2020 dargestellten Störfaktoren weiterhin nachwirken, sondern zudem weitere Abwesenheitszeiten nicht bzw. nur teilweise kompensiert werden konnten. Konkret verhält es sich so, dass aktuell noch die Stellungnahme einer weiteren Organisationseinheit erforderlich ist, bevor Ihr Antrag abschließend beantwortet werden kann. Diese wird mir voraussichtlich nicht vor dem 15. Juli 2020 vorliegen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie nochmals freundlich um Geduld und Nachsicht. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
30. September 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 24. Marz 2020 (Bezug 1.), mit welchem Sie darum gebeten hatten, Ihnen "sämtliche Richtlinien, Dienstvereinbarungen, Hausanordnungen und vergleichbare Regelungsdokumente zur dienstlichen Nutzung mobiler Endgeräte" zu übersenden. Zunächst bitte ich mit Blick auf die lange Bearbeitungsdauer, deren Ursache ich mit den o.a. Bezügen 4. und 6. erläutert hatte, um Entschuldigung. Der Herausgabe der diesseits als antragsgegenständlich identifizierten Dokumente 1. Richtlinie der Informationssicherheit zur Mitnahme von mobiler dienstlicher Informationstechnik ins Ausland 2. Richtlinie der IT-Sicherheit für die Nutzung "Sichere Mobile Kommunikation" (SMK) im BMvg steht allerdings der Hinderungsgrund des § 3 Nr. 1b IFG entgegen. Danach besteht der Anspruch nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr haben kann. Dies ist vorliegend der Fall. Die genannten Regelungen nehmen Bezug auf das Verhalten im Umgang mit mobiler IT in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken gemäß 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG. Dabei ist bekannt, dass einige dieser Staaten ein immenses Interesse an Informationen über die Bundeswehr und das BMVg haben (insbesondere Russland, China, Libanon und Iran). Die Vorschriften dienen insbesondere der Sensibilisierung der Mitarbeiter im Umgang mit mobiler IT in solchen Staaten. Durch Veröffentlichung dieser Information könnten diese Staaten Schwachpunkte im Umgang mit mobiler IT erkennen und zur Ausspähung von Daten nutzen. Zugleich werden auch die Gerätebezeichnungen derjenigen Geräte genannt, die im BMVg derzeit verwendet werden. Zwar wird durch das BM\Vg eine eigene Sicherheitsarchitektur auf den Geräten installiert, gleichwohl könnten etwaige Schwächen dieser Endgeräte durch fremde Nachrichtendienste in Kenntnis gebracht und gezielt zum Abfangen von Informationen genutzt werden. Weiterhin enthalten die antragsgegenständlichen Dokumente Hinweise auf spezifische Schwachstellen der Architektur und deren Zusammenwirken mit fremder Infrastruktur, um die Nutzer für ein aktives Entgegenwirken zu sensibilisieren. Würden diese Informationen öffentlich, so wäre dies bereits ein Ansatzpunkt für ausländische Nachrichtendienste, um gezielt(er) an Informationen zu gelangen. Letztlich geben die sensibilisierenden Informationen einem fremden Nachrichtendienst oder sonstigen Unbefugten einen Überblick darüber, welche Fallkonstellationen des ungewollten Informationsabflusses durch das Wirken ausländischer Nachrichtendienste möglich sind. Dies lässt ggf. Rückschlüsse auf den Stand der technischen Ausrüstung und des im Geschäftsbereich BMVg vorhandenen technischen Know-Hows zu. Die vorstehend beschriebenen Informationen könnten somit als "Angriffsvektoren" genutzt werden. Zudem kann eine missbräuchliche Nutzung der in den Regelungen enthaltenen Formblätter nicht ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der o.a. Ausführungen ist der Informationszugang daher nach § 3 Nr. 1b IFG bis auf Weiteres ausgeschlossen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium der Verteidigung, Postfach 1328, 53003 Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen