Regelungen zur Kraftfahrzeug-Umsetzung und Beseitigung von Verkehrsbehinderungen

Anfrage an: Stadt Augsburg

Interne Regelungen, Anweisungen und Vorschriften zur Beseitigung von Verkehrsbehinderungen und zur Kraftfahrzeug-Umsetzung.

In welchen Fällen werden Kraftfahrzeuge regelmäßig umgesetzt (Regelfälle für die Umsetzung)?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    8. August 2021
  • Frist
    11. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr An…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Regelungen zur Kraftfahrzeug-Umsetzung und Beseitigung von Verkehrsbehinderungen [#226369]
Datum
8. August 2021 17:28
An
Stadt Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Interne Regelungen, Anweisungen und Vorschriften zur Beseitigung von Verkehrsbehinderungen und zur Kraftfahrzeug-Umsetzung. In welchen Fällen werden Kraftfahrzeuge regelmäßig umgesetzt (Regelfälle für die Umsetzung)?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Augsburg (Informationsfreiheitssatzung Augsburg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226369/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Augsburg
Sehr Antragsteller/in mit eMail vom 08.08.2021 haben Sie bezugnehmend auf die Informationsfreiheitssatzung der St…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
WG: WG: Regelungen zur Kraftfahrzeug-Umsetzung und Beseitigung von Verkehrsbehinderungen
Datum
23. August 2021 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit eMail vom 08.08.2021 haben Sie bezugnehmend auf die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg und das Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Informationen zu folgenden Themenbereichen erbeten: è Interne Regelungen, Anweisungen und Vorschriften zur Beseitigung von Verkehrsbehinderungen und zur Kraftfahrzeug-Umsetzung. è In welchen Fällen werden Kraftfahrzeuge regelmäßig umgesetzt (Regelfälle für die Umsetzung)? Zudem baten Sie um geeignete Information vorab, sofern die Aktenauskunft gebührenpflichtig sein sollte. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, dass gemäß § 8 der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Augsburg (Informationsfreiheitssatzung) für Amtshandlungen aufgrund dieser Satzung Kosten (Gebühren und Auslagen) entsprechend der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Augsburg (Kostensatzung) in der jeweils geltenden Fassung erhoben werden. Die Gebühren sind so zu bemessen, dass zwischen Verwaltungsaufwand einerseits und dem Recht auf Informationszugang andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht. Demnach werden wir für die Zurverfügungstellung der erbetenen Informationen Verwaltungsgebühren erheben. Diese können derzeit noch nicht beziffert werden, da für die Beantwortung Ihrer Anfrage respektive die Zusammenstellung der erbetenen Informationen weitere Fachdienststellen beteiligt werden müssen. Der zur Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderliche Verwaltungsaufwand ist anhand des bei allen beteiligten Dienststellen anfallenden Verwaltungsaufwandes zu beziffern; diese Informationen liegen uns aber erst nach Einleitung eines entsprechenden Verwaltungsverfahrens vor, die möglichen Kosten können leider nicht geschätzt werden. Die ggf. anfallenden Kosten können Sie der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Augsburg sowie der Anlage zur Kostensatzung für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Augsburg entnehmen (Themenverzeichnis - Stadt Augsburg<https://www.augsburg.de/buergerservice-rathaus/rathaus/stadtrecht/themenverzeichnis>). Wir dürfen Sie bitten, uns bis möglichst 27.08.2021 darüber zu informieren, ob Sie weiterhin Ihre Anfrage vom 08.08.2021 aufrechterhalten wollen. Wir werden dann anschließend das notwendige Verwaltungsverfahren einleiten und die Fachdienststellen um entsprechende Zuarbeit bitten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen