Regelungen zur Schulaufsicht, Verwaltungsvorschriften öffentliche berufsbildende Schulen betreffend
1.) Bitte teilen Sie mir mit, ob Regelungen existieren, ab wann eine Einschaltung der Schulaufsicht durch Eltern bzw. Schüler zulässig ist. Sofern hierzu Regelungen existieren oder die ADD allgemeine Informationen über die Verfahrensweise bei Schüler- oder Elternbeschwerden hat, bitte ich Sie ebenfalls um Übersendung der Informationen.
2.) Welche Aufgaben aus dem Bereich Schulaufsicht fallen in den Bereich des Ministeriums, welche in den Aufgabenbereich der ADD?
3.) Bitte übersende Sie mir sämtliche Vorschriften über die Regelung der Schulaufsicht sowie die Interessenswahrnehmung durch Schüler und Eltern.
3.) In § 67 Abs. 1 der Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen heißt es: "Die Hausordnung soll insbesondere Regelungen für das Verhalten bei Gefahr und Unfällen, in Pausen und Freistunden, vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts sowie für das Verlassen des Schulgeländes und die Benutzung der Einrichtungen der Schule enthalten."
Bitte teilen Sie mir mit, welche Regelungen die Schulen im einzelnen treffen können und welche Regelungen nicht mehr in den Kompetenzbereich der Schulen fallen. Weiterhin bitte ich Sie um eine Übersicht darüber, welche Regelungen in den Hausordnungen von rheinland-pfälzischen berufsbildenden Schulen getroffen wurden. Sofern diese Informationen nicht gesammelt bei Ihnen vorliegen oder statistisch erfasst werden, bitte ich ebenfalls um Information.
Anfrage erfolgreich
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Datum12. September 2016
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14. Oktober 2016
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