Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Regenbogenflagge

Kopien von sämtlichen Schreiben, die unter dem Aktenzeichen: Z I 3 - 12202/1 0#1 erfasst worden sind. Hierzu gehören auch die Schreiben, der anderen Ressorts an Ihr Haus.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    24. August 2015
  • Frist
    25. September 2015
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kopien von säm…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Regenbogenflagge [#11164]
Datum
24. August 2015 13:37
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kopien von sämtlichen Schreiben, die unter dem Aktenzeichen: Z I 3 - 12202/1 0#1 erfasst worden sind. Hierzu gehören auch die Schreiben, der anderen Ressorts an Ihr Haus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Z I 4 - 13002/4#661 Sehr geehrtAntragsteller/in in Hinblick auf Ihren unten stehenden IFG-Antrag bitte ich um …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Nitsch Mz Regenbogenflagge [#11164]
Datum
8. September 2015 17:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Z I 4 - 13002/4#661 Sehr geehrtAntragsteller/in in Hinblick auf Ihren unten stehenden IFG-Antrag bitte ich um Mitteilung einer individuellen E-Mail Adresse. Adressen bei <<E-Mail-Adresse>> oder <<E-Mail-Adresse>> genügen den Anforderungen an eine individuelle E-Mail Adresse aus Sicht des BMI nicht, wenn absehbar ist, dass für die positive Bescheidung des Antrags Gebühren erhoben werden müssen. Sie hatten mit dem unten zitierten IFG-Antrag vom 24. August 2015 gebeten, über eventuell entstehende Gebühren und Auslagen frühzeitig informiert zu werden. Nach Auskunft des zuständigen Referats ist absehbar, dass zur Beantwortung Ihres IFG-Antrages (einschließlich einer erforderlichen Drittbeteiligung anderer Ressorts) 16 Arbeitsstunden des gehobenen Dienstes (à 45 Euro die Stunde) anfallen werden. Daher müssen Sie bei einer stattgebenden Bescheidung des Antrages mit Verwaltungsgebühren von 725 Euro, aufgrund der Begrenzung des IFG auf maximal 500 Euro mit einer Gebühr in dieser Höhe rechnen. Sollten Sie unter diesen Umständen am Informationszugang nicht mehr interessiert sein, können Sie den Antrag jederzeit zurücknehmen.  Freundliche Grüße  i.A. Peter Nitsch  ________________________________________________  Bundesministerium des Innern  Referat Z I 4 (Justiziariat, Vertragsmanagement, Anwendung IFG/IWG)  Alt-Moabit 140, 10557 Berlin  (Raum B.5.228)  Telefon:   030 / 18 681 – 11546  Telefax: 030 / 18 681 – 55038 <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> [Ich bitte, E-Mails jeweils gleichzeitig an die Organisations- <<E-Mail-Adresse>> wie auch an die persönliche E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu senden, um die zeitnahe Bearbeitung auch im Falle der (Urlaubs- oder sonstigen) Abwesenheit des Bearbeiters sicherzustellen; persönlich adressierte E-Mails werden nicht weitergeleitet.]

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr <Information-entfernt> Aufgrund der absehbaren Kosten nehme ich meine Anfrage zurück. Mit freundlich…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Nitsch Mz Regenbogenflagge [#11164]
Datum
9. September 2015 09:10
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr <Information-entfernt> Aufgrund der absehbaren Kosten nehme ich meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11164 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.