Regierungsanhörungsverfahren 1. Entwurf Thüringer Transparenzgesetz

Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem wir als "Offenes Thüringen/Jena" in mehreren offiziellen Anhörungsverfahren Stellung zu unterschiedlichen Gesetzen und Gesetzesinitiativen in Thüringen gemacht haben, war es für uns ein wenig seltsam zu erfahren, dass der Antrag einer Fraktion uns auch hier im Verfahren zu berücksichtigen offensichtlich nicht berücksichtigt wurde.

Bitte senden Sie uns eine schriftliche Erklärung für diesen Umstand und die entsprechenden Protokolle und Aktennotizen zu diesem Umstand zu. Erklären Sie bitte ferner wie wir dies _nicht_ als bewusste Diskriminierung unserer Arbeit für Demokratie und Transparenz in Thüringen verstehen sollten.

Auf Grund der Fristen im Anhörungsverfahren bitte ich Sie innerhalb von 7 Tagen zu antworten.

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Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. September 2018
  • Frist
    12. Oktober 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem wir als "Offenes Thüringen/Jena…
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Regierungsanhörungsverfahren 1. Entwurf Thüringer Transparenzgesetz [#33383]
Datum
10. September 2018 12:26
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem wir als "Offenes Thüringen/Jena" in mehreren offiziellen Anhörungsverfahren Stellung zu unterschiedlichen Gesetzen und Gesetzesinitiativen in Thüringen gemacht haben, war es für uns ein wenig seltsam zu erfahren, dass der Antrag einer Fraktion uns auch hier im Verfahren zu berücksichtigen offensichtlich nicht berücksichtigt wurde. Bitte senden Sie uns eine schriftliche Erklärung für diesen Umstand und die entsprechenden Protokolle und Aktennotizen zu diesem Umstand zu. Erklären Sie bitte ferner wie wir dies _nicht_ als bewusste Diskriminierung unserer Arbeit für Demokratie und Transparenz in Thüringen verstehen sollten. Auf Grund der Fristen im Anhörungsverfahren bitte ich Sie innerhalb von 7 Tagen zu antworten. -------------------------------------------------------------------------- Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Sehr geehrtAntragsteller/in ich darf darauf hinweisen, dass der maßgebliche Gesetzentwurf unter der Adresse htt…
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Betreff
AW: Regierungsanhörungsverfahren 1. Entwurf Thüringer Transparenzgesetz [#33383]
Datum
20. September 2018 11:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich darf darauf hinweisen, dass der maßgebliche Gesetzentwurf unter der Adresse https://www.thueringen.de/th3/tmik/aktuell/presse/106221/index.aspx auf der Homepage des TMIK veröffentlicht ist. Alle Interessierten können in diesem Zusammenhang ihre Anmerkungen übermitteln, was selbstverständlich auch für Offenes Thüringen/Jena gilt, so dass hier keine Anhaltspunkte für eine Diskriminierung ersichtlich sind. Mit freundlichen Grüßen