Regimefunktion der Bundesrepublik Deutschland, inkl. Unterwerfungscharakter

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Ein Jobcenter lässt schriftlich wortwörtlich mitteilen, dass man sich beim „Jobcenter mit Antragstellung dem SGB II Regime unterworfen hat". Das empfand ich derart befremdlich, dass ich recherchiert habe. Bisher konnte ich auf Webseiten, die unter Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht werden, zum Thema Regime (erfreulicherweise) nur Beiträge finden, die sich auf die bekanntesten deutschen Beispiele NS-Regime und DDR-Regime beziehen; zu der Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland heute noch oder wieder, im Jahr 2020 eine Regime-Funktion mit Unterwerfungscharakter einnimmt, konnte ich nichts finden, weder im Allgemeinen noch im besonderen. Deshalb meine Anfrage an Sie. Die deutsche Sprache ist ja eine sehr klare Sprache; bitte teilen Sie mir mit, ob es vom Gesetzgeber tatsächlich so gedacht und gewollt ist,
a) dass Jobcentern eine Regimefunktion mit Unterwerfungscharakter zukommt, also quasi das Regime über finanzielle Armut,
b) dass ALG2-Empfänger grundsätzlich weniger Grundrechte haben als nicht ALG2-Empfänger, insbesondere ob nach Maßgabe und Willen des Gesetzgebers Art. 3 Abs. 1 GG für ALG2-Empfänger nicht gilt/gelten soll,
c) oder ob die ALG2-Leistungen vom Gesetzgeber als grundrechtssichernde Dienstleistung der Bundesrepublik Deutschland für Betroffene in Notsituationen gedacht sind.

Über eine klare Antwort aller drei einfachen Fragen würde ich mich freuen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 2 Follower:innen
Karla Oh
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ein Jobcent…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Karla Oh
Betreff
Regimefunktion der Bundesrepublik Deutschland, inkl. Unterwerfungscharakter [#189714]
Datum
25. Juni 2020 10:56
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ein Jobcenter lässt schriftlich wortwörtlich mitteilen, dass man sich beim „Jobcenter mit Antragstellung dem SGB II Regime unterworfen hat". Das empfand ich derart befremdlich, dass ich recherchiert habe. Bisher konnte ich auf Webseiten, die unter Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht werden, zum Thema Regime (erfreulicherweise) nur Beiträge finden, die sich auf die bekanntesten deutschen Beispiele NS-Regime und DDR-Regime beziehen; zu der Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland heute noch oder wieder, im Jahr 2020 eine Regime-Funktion mit Unterwerfungscharakter einnimmt, konnte ich nichts finden, weder im Allgemeinen noch im besonderen. Deshalb meine Anfrage an Sie. Die deutsche Sprache ist ja eine sehr klare Sprache; bitte teilen Sie mir mit, ob es vom Gesetzgeber tatsächlich so gedacht und gewollt ist, a) dass Jobcentern eine Regimefunktion mit Unterwerfungscharakter zukommt, also quasi das Regime über finanzielle Armut, b) dass ALG2-Empfänger grundsätzlich weniger Grundrechte haben als nicht ALG2-Empfänger, insbesondere ob nach Maßgabe und Willen des Gesetzgebers Art. 3 Abs. 1 GG für ALG2-Empfänger nicht gilt/gelten soll, c) oder ob die ALG2-Leistungen vom Gesetzgeber als grundrechtssichernde Dienstleistung der Bundesrepublik Deutschland für Betroffene in Notsituationen gedacht sind. Über eine klare Antwort aller drei einfachen Fragen würde ich mich freuen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karla Oh Anfragenr: 189714 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189714/
Mit freundlichen Grüßen Karla Oh
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz. ZR 4-1334-IFG-199/2020 Sehr geehrte Frau Oh, das als Anla…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz. ZR 4-1334-IFG-199/2020
Datum
3. Juli 2020 12:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Oh, das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
Karla Oh
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz. ZR 4-1334-IFG-199/2020 [#189714] Sehr geehrte<< …
An Deutscher Bundestag Details
Von
Karla Oh
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz. ZR 4-1334-IFG-199/2020 [#189714]
Datum
18. Juli 2020 10:48
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Sie schrieben mir: "Auf den spezifischen Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten ist das IFG nicht anwendbar. Ihre Anfrage hat keinen Bezug zu den von der Bundestagsverwaltung wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben." Mit anderen Worten: Sie können mir keine Auskunft zu einer einfachen Frage geben, ob und wenn ja welcher öffentliche Stelle der Bundesrepublik Deutschland offiziell eine Regimerolle mit Unterwerfungsfunktion zugedacht ist bzw. ob nach dem Willen des Gesetzgebers explizit deutschen Jobcenter diese Funktion zukommen soll. Dann teilen Sie mir doch bitte verbindlich mit, welche Behörde/Stelle des Bundes diese Frage verbindlich beantworten kann. Einen von Ihnen angebotenen offiziellen Bescheid über die o.g. unzureichende Antwort benötige ich nicht, ich weise Sie an dieser Stelle allerdings darauf hin, dass Ihr Hinweis darauf, Ihnen bei Bedarf dafür meine Postadresse oder eine De-Mail zukommen zu lassen, ein nach DSGVO und BDSG qualifizierter Verstoß gegen meine Datenschutzrechte ist, denn die Wahl des Versandweges obliegt nicht Ihnen, sondern Betroffenen, auch grund- und verfassungsrechtlich, also mir, und diese Wahl beinhaltet u.a. auch Fax sowie den Versand an eine von Betroffenen angegebene eMail-Adresse, welche im Jahr 2020 eines der sichersten und stärksten Identifikationsmerkmale von Personen ist. Eine Aufforderung zu De-Mail ist zudem unlauter, verstößt gegen Wettbewerbsrecht und unterliegt häufig dem Straftatbestand der Nötigung, weswegen ich Sie dazu auffordere, das ab sofort zu unterlassen. Sie verwechseln Datenschutz mit Entmündigung und Entrechtung, aber genau das ist die DSGVO nicht. Mit freundlichen Grüßen Karla Oh. Anfragenr: 189714 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189714/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Karla Oh
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz. ZR 4-1334-IFG-199/2020 [#189714] Sehr geehrte<< …
An Deutscher Bundestag Details
Von
Karla Oh
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz. ZR 4-1334-IFG-199/2020 [#189714]
Datum
30. Juli 2020 06:45
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Regimefunktion der Bundesrepublik Deutschland, inkl. Unterwerfungscharakter“ vom 25.06.2020 (#189714) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Karla Oh Anfragenr: 189714 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189714/