Regimefunktion der Bundesrepublik Deutschland, inkl. Unterwerfungscharakter
Ein Jobcenter lässt schriftlich wortwörtlich mitteilen, dass man sich beim „Jobcenter mit Antragstellung dem SGB II Regime unterworfen hat". Das empfand ich derart befremdlich, dass ich recherchiert habe. Bisher konnte ich auf Webseiten, die unter Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht werden, zum Thema Regime (erfreulicherweise) nur Beiträge finden, die sich auf die bekanntesten deutschen Beispiele NS-Regime und DDR-Regime beziehen; zu der Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland heute noch oder wieder, im Jahr 2020 eine Regime-Funktion mit Unterwerfungscharakter einnimmt, konnte ich nichts finden, weder im Allgemeinen noch im besonderen. Deshalb meine Anfrage an Sie. Die deutsche Sprache ist ja eine sehr klare Sprache; bitte teilen Sie mir mit, ob es vom Gesetzgeber tatsächlich so gedacht und gewollt ist,
a) dass Jobcentern eine Regimefunktion mit Unterwerfungscharakter zukommt, also quasi das Regime über finanzielle Armut,
b) dass ALG2-Empfänger grundsätzlich weniger Grundrechte haben als nicht ALG2-Empfänger, insbesondere ob nach Maßgabe und Willen des Gesetzgebers Art. 3 Abs. 1 GG für ALG2-Empfänger nicht gilt/gelten soll,
c) oder ob die ALG2-Leistungen vom Gesetzgeber als grundrechtssichernde Dienstleistung der Bundesrepublik Deutschland für Betroffene in Notsituationen gedacht sind.
Über eine klare Antwort aller drei einfachen Fragen würde ich mich freuen.
Anfrage abgelehnt
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Datum25. Juni 2020
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28. Juli 2020
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