Regimefunktion der Bundesrepublik Deutschland
Ein Sachbearbeiter eines Jobcenters teilte schriftlich wortwörtlich mit, dass man sich beim Jobcenter "mit Antragstellung dem SGB II Regime unterworfen hat". Bitte teilen Sie mir per eMail sowie - wenn möglich - via öffentlicher Antwort über dieses Portal mit, ob die Aussage des Sachbearbeiters zutreffend ist. Bitte teilen Sie auch mit, ob und wenn ja welche Behörden der Bundesrepublik Deutschland Regime-Funktionen innehaben, denen sich Bürger (m/w/d) zu unterwerfen haben, und wenn ja, inwiefern das mit den rechts- oder sozialstaatlichen Prinzipien der Bundesrepublik vereinbar ist, sowie, inwiefern das mit den Prinzipien der Europäischen Union vereinbar ist.
Vielen Dank.
Anfrage eingeschlafen
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Datum11. Mai 2020
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13. Juni 2020
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