Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Regionale Beiräte Berliner Bäderbetriebe

Im Bäderanstaltengesetz sind in Paragraf 12 "Regionale Beiräte" genannt.

Wer sind diese Personen? Wir bitten um konkrete Benennung der Personen.

Für welchen Zeitraum werden "Regionalen Beiräte" befugt? Konkret: werden sie gewählt, berufen, oder anderes?
Um z.B. Interessenkollisionen zu vermeiden, können Vereinsmitglieder von Sportförderungswürdigen Organisationen keine Beiräte sein.
Welche Parameter gibt der Senat/ der Aufsichtsrat der Berliner Bäderbetriebe vor für diese "Regionalen Beiräte", damit diese unabhängig, fair, geschlechtergerecht, etc. zusammengesetzt sind.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Regionale Beiräte Berliner Bäderbetriebe [#217607]
Datum
7. April 2021 09:39
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Bäderanstaltengesetz sind in Paragraf 12 "Regionale Beiräte" genannt. Wer sind diese Personen? Wir bitten um konkrete Benennung der Personen. Für welchen Zeitraum werden "Regionalen Beiräte" befugt? Konkret: werden sie gewählt, berufen, oder anderes? Um z.B. Interessenkollisionen zu vermeiden, können Vereinsmitglieder von Sportförderungswürdigen Organisationen keine Beiräte sein. Welche Parameter gibt der Senat/ der Aufsichtsrat der Berliner Bäderbetriebe vor für diese "Regionalen Beiräte", damit diese unabhängig, fair, geschlechtergerecht, etc. zusammengesetzt sind.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217607/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. April 2021 09:39
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Regionalen Beiräten. Sie haben Folgendes gefragt: 1) …
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Regionale Beiräte Berliner Bäderbetriebe [#217607]
Datum
30. April 2021 13:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Regionalen Beiräten. Sie haben Folgendes gefragt: 1) Im Bäderanstaltengesetz sind in Paragraf 12 "Regionale Beiräte" genannt. Wer sind diese Personen? Wir bitten um konkrete Benennung der Personen. Für welchen Zeitraum werden "Regionalen Beiräte" befugt? Konkret: werden sie gewählt, berufen, oder anderes? Um z.B. Interessenkollisionen zu vermeiden, können Vereinsmitglieder von Sportförderungswürdigen Organisationen keine Beiräte sein. Welche Parameter gibt der Senat/ der Aufsichtsrat der Berliner Bäderbetriebe vor für diese "Regionalen Beiräte", damit diese unabhängig, fair, geschlechtergerecht, etc. zusammengesetzt sind. Hierzu lautet meine Antwort wie folgt: Die Regionalen Beiräte sind ein Organ der Berliner Bäder-Betriebe, das vom Aufsichtsrat berufen wird. Die Mitglieder der Regionalen Beiräte werden zuvor von den Bezirken und den bezirklichen Sportarbeitsgemeinschaften / Bezirkssportbünden entsandt und gegenüber dem Vorstand der BBB benannt. In der Regel ist die Berufung der Beiräte geknüpft an das Mandat des Aufsichtsrats und das wiederum orientiert sich an der Legislaturperiode des Berliner Abgeordnetenhauses. Die Zusammensetzung der Regionalen Beiräte entnehmen Sie bitte den Internetseiten der BBB (vgl. hier unter "Unternehmen" und "Organe / Fachaufsicht"). Darüber hinaus verweise ich auch auf die Antwort der Berliner Bäder-Betriebe vom heutigen Tage, die von Ihnen eine fast gleichlautende Anfrage erhalten haben. Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Regionale Beiräte Berliner Bäderbetriebe“ vom 0…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Regionale Beiräte Berliner Bäderbetriebe [#217607]
Datum
11. Mai 2021 15:32
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Regionale Beiräte Berliner Bäderbetriebe“ vom 07.04.2021 (#217607) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217607/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr Antragsteller/in die Beantwortung Ihrer Anfrage ist bereits mit E-Mail vom 30.04.21 erfolgt. Diese habe ich …
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: WG: Regionale Beiräte Berliner Bäderbetriebe [#217607]
Datum
23. Mai 2021 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGRegionaleBeirteBerlinerBderbetriebe.eml
8,1 KB
Sehr Antragsteller/in die Beantwortung Ihrer Anfrage ist bereits mit E-Mail vom 30.04.21 erfolgt. Diese habe ich noch einmal beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.