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Regionalplan
Anfrage an:
Bezirksregierung Köln
§ 35 Abs. 6 BauGB beschreibt die Außenbereichssatzung, quasi eine Ausnahmeregelung um Baulücken im Freiraum oder Außenbereich zu schließen.
Könnten mit § 35 Abs. 6 BauGB auch Baulücken geschlossen werden, die sich innerhalb eines im Regionalplan ausgewiesenen Freiraumes befinden?
Konkret geht es um -3- Baulücken in der Splittersiedlung Entenpfuhl, 41849 Wassenberg
Anfrage erfolgreich
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Datum17. September 2018
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19. Oktober 2018
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