Registrierte Domains des Justizministeriums

- Eine Auflistung aller vom Justizministerium registrierten Domains in maschinenlesbarer Form (z.B. .xls, .csv)
- Wenn vorhanden, eine Auflistung der registrierten Domains im Geschäftsbereich des Ministeriums

Ich verweise auf eine gleichlautende, erfolgreiche Anfrage an das BMAS: https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-in-maschinenlesbarer-form-1/#nachricht-32213

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. März 2016
  • Frist
    12. April 2016
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Auflistun…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Registrierte Domains des Justizministeriums [#15972]
Datum
11. März 2016 11:02
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Auflistung aller vom Justizministerium registrierten Domains in maschinenlesbarer Form (z.B. .xls, .csv) - Wenn vorhanden, eine Auflistung der registrierten Domains im Geschäftsbereich des Ministeriums Ich verweise auf eine gleichlautende, erfolgreiche Anfrage an das BMAS: https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-in-maschinenlesbarer-form-1/#nachricht-32213
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundesministerium der Justiz
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [Nach OCR] Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag nach dem IFG…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
7. April 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
[Nach OCR] Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag nach dem IFG vom 11. März 2016 wird abgelehnt. Kosten werden nicht erhoben. Sie bitten nach dem IFG darum, Ihnen eine Auflistung aller vom Justizministerium registrierten Domains in maschinenlesbarer Form (z.B. .xls, .csv) sowie- wenn vorhanden- eine Auflistung der registrierten Domains im Geschäftsbereich des Ministeriums zu übersenden. Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Soweit Ihre Anfrage auf die Übersendung einer Auflistung aller vom BMJV registrierten Domains zielt, steht Ihrem Informationsanspruch der Ausschlussgrund nach ' § 3 Nummer 1 Buchstabe c IFG entgegen. Nach § 3 Nummer 1 Buchstabe c IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit. Von dem Begriff der inneren oder äußeren Sicherheit ist auch die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen umfasst. Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen ist unter anderem eine effektive Absicherung der Informationstechnik des Bundes notwendig. Die Offenlegung aller durch das BMJV registrierten Domains ist generell dazu geeignet, einen Angriff auf die Informationstechnik des Bundes erheblich zu erleichtern. Insbesondere ist es möglich, mit diesen Informationen "DNS-Hijacking" und "DDoS" Angriffe effektiver durch- · zuführen. Aufgrund der Aggregation der Informationen ist die Gefahr der Steigerung der Effektivität eines Angriffs umso größer, je mehr Domains der Bundesverwaltung veröffentlicht werden. Darüber hinaus würde die automatische Suche-nach Schwachstellen bezogen auf die Informationstechnik des Bundes erleichtert. Hinsichtlich Ihrer Anfrage zu den Domains im Geschäftsbereich des BMJV kann ich Ihnen mitteilen, dass eine entsprechende Auflistung hier nicht existiert. Im Übrigen stünde auch der Herausgabe einer solchen Liste aus den oben genannten Gründen der Ausschlussgrund des § 3 Nummer 1 Buchstabe c IFG entgegen. [Rechtshelfebelehrung] MFG