Registrierte Domains in maschinenlesbarer Form BVA

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Eine Auflistung aller vom Bundesverwaltungsamt registrierten Domains in maschinenlesbarer Form (z.B. .xls, .csv)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. September 2015
  • Frist
    13. Oktober 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Registrierte Domains in maschinenlesbarer Form [#11298] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Registrierte Domains in maschinenlesbarer Form [#11298]
Datum
9. September 2015 18:33
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller vom Bundesverwaltungsamt registrierten Domains in maschinenlesbarer Form (z.B. .xls, .csv)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverwaltungsamt
WG: Registrierte Domains in maschinenlesbarer Form [#11298] Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag ist hier eingeg…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
WG: Registrierte Domains in maschinenlesbarer Form [#11298]
Datum
11. September 2015 14:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag ist hier eingegangen und befindet sich in Arbeit. Ich melde mich, sowie ich selbst über nähere Informationen verfüge. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesverwaltungsamt
WG: IFG-Antrag: Registrierte Domains in maschinenlesbarer Form [#11298] Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage …
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
WG: IFG-Antrag: Registrierte Domains in maschinenlesbarer Form [#11298]
Datum
24. September 2015 07:53
Status
Anfrage abgeschlossen
873 Bytes
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie antragsgemäß die Liste der für das Bundesverwaltungsamt registrierten Domains. Mit freundlichen Grüßen