Registrierte Domains in maschinenlesbarer Form

Eine Auflistung aller von der Stadt Münster und der stadteigenen Betriebe registrierten Domains in maschinenlesbarer Form (z.B. .xls, .csv)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Juni 2016
  • Frist
    19. Juli 2016
  • 3 Follower:innen
Tim Odendahl
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Münster Details
Von
Tim Odendahl
Betreff
Registrierte Domains in maschinenlesbarer Form [#17108]
Datum
15. Juni 2016 19:12
An
Kommunalverwaltung Münster
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller von der Stadt Münster und der stadteigenen Betriebe registrierten Domains in maschinenlesbarer Form (z.B. .xls, .csv)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tim Odendahl <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Tim Odendahl
Tim Odendahl
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Registrierte Domains in maschinenlesbarer Form…
An Kommunalverwaltung Münster Details
Von
Tim Odendahl
Betreff
AW: Registrierte Domains in maschinenlesbarer Form [#17108]
Datum
7. August 2016 17:09
An
Kommunalverwaltung Münster
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Registrierte Domains in maschinenlesbarer Form“ vom 15.06.2016 (#17108) wurde von Ihnen leider nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet, noch habe ich eine Empfangsbestätigung erhalten. Sie haben damit die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tim Odendahl Anfragenr: 17108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Münster
Sehr geehrter Herr Odendahl, ich habe Ihre Anfrage per Mail heute erhalten. Offensichtlich ist Ihre erste Anfrage…
Von
Kommunalverwaltung Münster
Betreff
AW: Registrierte Domains in maschinenlesbarer Form [#17108]
Datum
8. August 2016 09:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Odendahl, ich habe Ihre Anfrage per Mail heute erhalten. Offensichtlich ist Ihre erste Anfrage an den zentralen Maileingang der Stadtverwaltung im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung nicht richtig zugeordnet worden. Ich habe Ihre Anfrage jetzt zur juristischen Prüfung weiter geleitet. Sobald ich eine Rückmeldung erhalte, werde ich Sie umgehend informieren. Mit freundlichen Grüßen
Tim Odendahl
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Registrierte Domains in maschinenlesbarer Form…
An Kommunalverwaltung Münster Details
Von
Tim Odendahl
Betreff
AW: AW: Registrierte Domains in maschinenlesbarer Form [#17108]
Datum
14. September 2016 20:00
An
Kommunalverwaltung Münster
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Registrierte Domains in maschinenlesbarer Form“ vom 15.06.2016 (#17108) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 58 Tage überschritten. In Ihrer Mail vom 08.08.2016 gaben Sie an, die Anfrage zur juristischen Prüfung weiterzuleiten. Auch dies ist nun länger als einen Monat her. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tim Odendahl Anfragenr: 17108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Münster
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank f?r Ihre Nachricht. Ich bin am 26.09.2016 wieder im B?ro zu erreichen. …
Von
Kommunalverwaltung Münster
Betreff
Automatische Antwort: AW: Registrierte Domains in maschinenlesbarer Form [#17108]
Datum
14. September 2016 20:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank f?r Ihre Nachricht. Ich bin am 26.09.2016 wieder im B?ro zu erreichen. In meiner Abwesenheit k?nnen Sie sich gerne an Peter Boenigk (Tel. 0251 - 492 1811, mail: <<E-Mail-Adresse>> wenden. Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet. Mit freundlichen Gr??en Holger Waterkamp -------------------------------------- Stadt M?nster Der Oberb?rgermeister - citeq - Scheibenstra?e 109 48153 M?nster ---------------------------------------- Tel. 0251 / 492-1806 Fax 0251 / 492-7710 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.citeq.de<http://www.citeq.de>
Tim Odendahl
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Tim Odendahl
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Registrierte Domains in maschinenlesbarer Form“ [#17108]
Datum
13. September 2017 21:41
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG NRW, UIG NRW). Die Anfrage ging vor über einem Jahr ein und ist erst nach einer weiteren Nachfrage in der Fachabteilung angekommen. Zwischenzeitlich habe ich mehrfach (zuletzt Ende Frühling) mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefoniert. Die Anfrage liegt weiterhin im Justiziariat. Ich bin der Meinung, dass diese Verzögerung nicht gerechtfertigt ist. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/17108 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Tim Odendahl Anfragenr: 17108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-3191/17 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-3191/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-3191/17
Datum
21. September 2017 08:00
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-3191/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag auf Informationszugang vom 15.06.2017 an die Stadt Münster auf Zugang zu allen registrierten Domains Ihre E-Mail vom 13.09.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Schreiben vom 31.08.2017 wenden Sie sich gem. § 13 IFG NRW an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen derzeit mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Mit freundlichen Grüßen
Tim Odendahl
Ihr Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-3191/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Mein Antrag auf Information…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Tim Odendahl
Betreff
Erinnerung: Vermittlung bei Anfrage „Registrierte Domains in maschinenlesbarer Form“ [#17108]
Datum
20. Januar 2018 18:47
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-3191/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Mein Antrag auf Informationszugang vom 15.06.2016 an die Stadt Münster auf Zugang zu allen registrierten Domains Ihre E-Mail vom 21.09.2017 Sehr geehrte Damen und Herren, am 13. September 2017 habe ich um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG) gebeten. Am 21. September 2017 haben Sie mir mitgeteilt, dass es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann. Seit dem habe ich keine weitere Zwischenmeldung erhalten. Ich Bitte um schnelle Information über den Stand der Vermittlungsanfrage. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/17108 Hinweisen möchte ich darauf, dass meine ursprüngliche Anfrage bereits im Jahre 2016 und nicht erst 2017, wie im Nachrichtenkopf vermerkt, gestellt wurde. Mit freundlichen Grüßen Tim Odendahl Anfragenr: 17108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.01.2018 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Erinnerung: Vermittlung bei Anfrage „Registrierte Domains in maschinenlesbarer Form“ [#17108]
Datum
22. Januar 2018 14:53
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.01.2018 wird hiermit bestätigt.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 209.2.3.2.10-3191/17 Aktenzeichen 209.2.3.2.10-3191/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfal…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen 209.2.3.2.10-3191/17
Datum
25. Januar 2018 08:36
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen 209.2.3.2.10-3191/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 15.06.2016 an die Stadt Münster auf Zugang zu allen registrierten Domains Ihre E-Mail vom 20.01.2017 Sehr geehrter Herr Odendahl, mit E-Mail vom 20.01.2017 erkundigen Sie sich nach dem Stand der Bearbeitung bei der LDI NRW. Da es hier bezüglich dieser auskunftspflichtigen Stelle mehrere informationsfreiheitsrechtliche Vermittlungsanfragen gibt, wurde Ihre Angelegenheit gebündelt aufgegriffen. Die auskunftspflichtige Stelle sagte zu, dass eine kurzfristige Stellungnahme bzw. Erledigung nun erfolgt. Ich bitte zu entschuldigen, dass Sie bislang lediglich nur eine Zwischenmitteilung am 21.09.2017 erhalten haben. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen