Registrierte Fahrraddiebstähle in Treptow-Köpenick

Anfrage an: Polizei Berlin

Unterlagen zu den im Bezirk Treptow-Köpenick registrierten Fahrraddiebstählen im Jahre 2015.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. April 2016
  • Frist
    18. Mai 2016
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Registrierte Fahrraddiebstähle in Treptow-Köpenick [#16380]
Datum
14. April 2016 13:07
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zu den im Bezirk Treptow-Köpenick registrierten Fahrraddiebstählen im Jahre 2015.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizei Berlin
Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, mit E-Mail vom 14. April 2016 beantragen Sie nach dem …
Von
Polizei Berlin
Betreff
Registrierte Fahrraddiebstähle in Treptow-Köpenick [#16380]
Datum
22. April 2016 13:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, mit E-Mail vom 14. April 2016 beantragen Sie nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Übersendung von Unterlagen zu den im Bezirk Treptow-Köpenick registrierten Fahrraddiebstählen im Jahre 2015. Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Der Antrag wird abgelehnt. Derzeit wird durch die Polizei Berlin der Berliner Kriminalitätsatlas für die Jahre 2014 und 2015 erstellt. Noch vor den Sommerferien 2016 wird dieser Atlas, der umfangreiches Tabellen- und Kartenmaterial enthält, im Internet veröffentlicht werden. Darin werden auch die Fahrraddiebstähle in der von Ihnen gewünschten Regionalisierung dargestellt sein. Eine vorfristige Zusammenstellung der gewünschten Daten vor Fertigstellung des Kriminalitätsatlas ist nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen